Das Referendariat in Bremen dauert insgesamt zwei Jahre (24 Monate). Wenn du in Teilzeit arbeitest, verlängert sich die Zeit auf zweieinhalb Jahre. Die Ausbildung ist in verschiedene Abschnitte, die sogenannten Stationen, gegliedert (§ 43 JAPG):
- Zivilstation (5 Monate): Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen (Landgericht oder Amtsgericht).
- Strafrechtsstation (3,5 Monate): Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht in Strafsachen.
- Verwaltungsstation (3,5 Monate): Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht der Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit.
- Anwaltsstation (9 Monate): Ausbildung bei einem Rechtsanwalt deiner Wahl. Hier kannst du auch bis zu drei Monate bei einem Notar, einem Unternehmen oder einem Verband verbringen.
- Wahlstation (3 Monate): Der krönende Abschluss in einem von dir gewählten Schwerpunktbereich (z. B. Wirtschaft, Familie, Arbeit und Soziales).
Jede Pflichtstation beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang. In dieser Zeit musst du noch nicht in die Station, sondern lernst in der Gruppe die Basics für den neuen Abschnitt. Danach folgen wöchentliche Begleitlehrgänge (Arbeitsgemeinschaften), in denen der Stoff vertieft wird. Die Teilnahme ist Dienstpflicht und geht fast allem anderen vor.
Das Ziel der ganzen Sache ist es, dich fit für die juristische Praxis zu machen. Du sollst lernen, Akten zu bearbeiten, Urteile und Schriftsätze zu entwerfen und dich in mündlichen Verhandlungen zu behaupten. Am Ende jeder Station bekommst du ein Stationszeugnis, das deine Leistungen bewertet. Ach ja, Urlaub gibt es natürlich auch: 30 Arbeitstage pro Jahr, allerdings darfst du in den ersten vier Monaten keinen Urlaub nehmen.




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