Als Referendar stehst du in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land Berlin, bist also kein Beamter auf Widerruf, wirst aber oft so behandelt. Du bekommst kein Gehalt, sondern eine monatliche Unterhaltsbeihilfe. Diese liegt aktuell bei 1.687,52 EUR brutto. Die Zahlung erfolgt immer am letzten Arbeitstag des Monats für den laufenden Monat (§ 12 Abs. 2 S. 1 JAG). Zusätzlich gibt es einen Familienzuschlag, wenn du die Voraussetzungen erfüllst (ähnlich wie bei Beamten der Besoldungsgruppe A 13).
In Sachen Sozialversicherung gibt es eine Besonderheit: Du bist in allen Zweigen versichert, außer in der Rentenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI i. V. m. § 12 Abs. 3 JAG). Für die Zeit des Referendariats wirst du später vom Land nachversichert. Du bist im Regelfall gesetzlich krankenversicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Anders als „echte“ Beamte hast du keinen Anspruch auf Beihilfe bei Krankheit oder Geburten (§ 12 Abs. 3 S. 2 JAG).
Wenn es dich für eine Station ins Ausland zieht (z. B. in der Wahlstation), musst du dich selbst um den Versicherungsschutz kümmern. Für das EU-Ausland reicht oft die gesetzliche Versicherung mit einer A1-Bescheinigung (Entsendebescheinigung), die das Kammergericht für dich beantragt. Außerhalb der EU (z. B. USA) haftet das Land zwar theoretisch für „übliche Krankheitskosten“, aber das Risiko ist hoch. Deshalb musst du für außereuropäische Stationen zwingend eine Auslandskrankenversicherung inklusive Rücktransport nachweisen, bevor du zugewiesen wirst. Kostenerstattungen für diese privaten Versicherungen gibt es vom Land leider nicht.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.





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