Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (7 Aufsichtsarbeiten, 60 % der Gesamtnote) und einem mündlichen Teil (40 %). Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, brauchst du im schriftlichen Teil entweder einen Schnitt von 3,50 Punkten und vier Arbeiten mit mindestens 4 Punkten oder einen Schnitt von 4,00 Punkten und drei Arbeiten mit mindestens 4 Punkten (§ 17 Abs. 1 JAG).
Eine moderne Option ist die E-Klausur. Seit Dezember 2023 kannst du wählen, ob du deine Klausuren handschriftlich oder am PC schreiben möchtest. Wenn du dich für die elektronische Form entscheidest, tippst du deine Texte in einem speziellen Schreibprogramm in den E-Examination Centern (EEC) der FU Berlin. Das System speichert alle 15 Sekunden automatisch.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für die Berliner Referendare findest Du hier…
Die mündliche Prüfung umfasst neben den Pflichtfächern auch ein von dir gewähltes Berufsfeld. Dieses musst du spätestens drei Monate vor Beginn der Wahlstation verbindlich festlegen (§ 21 Abs. 5 JAO). Wenn du durchfällst, darfst du einmal wiederholen. Ein Drittversuch (zweite Wiederholung) ist nur in „besonderen Ausnahmefällen“ auf Antrag möglich, wenn du im zweiten Versuch mindestens einen Schnitt von 3,0 Punkten hattest (§ 17 Abs. 5 JAG, § 32 Abs. 2 JAO). Wer durchfällt, wird einem viermonatigen Ergänzungsvorbereitungsdienst zugewiesen, um sich intensiv auf die Wiederholung vorzubereiten. Das Referendariat endet offiziell mit Ablauf des Monats, in dem dir das (Nicht-)Bestehen bekannt gegeben wird (§ 16 Abs. 1 JAG).




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