Dein Referendariat dauert insgesamt 24 Monate (§ 14 Abs. 1 JAG). Es ist ein Mix aus praktischer Arbeit an der „Front“ und theoretischen Arbeitsgemeinschaften (AGs). Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in fünf Stationen:
- Zivilstation (4 Monate): Ausbildung bei einem Zivilgericht.
- Strafstation (3,5 Monate): In der Regel bei der Staatsanwaltschaft Berlin, wo du auch Sitzungsvertretungen übernimmst.
- Verwaltungsstation (3,5 Monate): Bei einer Behörde deiner Wahl (Land, Bund oder sogar im Ausland, wenn eine AG-Teilnahme gesichert ist).
- Anwaltsstation (9 Monate): Der längste Block. Hier kannst du auch bis zu drei Monate bei Notaren, Unternehmen oder Verbänden verbringen.
- Wahlstation (4 Monate): Hier kannst du dich in einem Berufsfeld spezialisieren.
In den Pflichtstationen gilt die Faustregel: 3/5 der Arbeitszeit (ca. 3 Tage) bist du in der Station, der Rest ist für AGs und Selbststudium reserviert. Eine „Tauchstation“ (völliges Fernbleiben zur Examensvorbereitung) ist verboten und kann zur Kürzung des Geldes führen. Die Teilnahme an AGs und Einführungslehrgängen ist Dienstpflicht.
Du hast Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Diesen musst du mit deinem Ausbilder abstimmen und per E-Mail beim Kammergericht beantragen. Während der Einführungslehrgänge herrscht allerdings Urlaubssperre. Neu seit 2023: Du kannst das Referendariat auch in Teilzeit (27 oder 30 Monate) absolvieren, wenn du Kinder betreust oder Angehörige pflegst. Dabei wird der Dienst und die Unterhaltsbeihilfe um ein Fünftel gekürzt.




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