Ein wesentlicher Vorteil des bayerischen Systems ist, dass es derzeit keine Wartezeiten für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst gibt. Dieser Zustand wird dadurch ermöglicht, dass der Freistaat Bayern sämtliche vorhandenen Ausbildungskapazitäten im gesamten Landesgebiet bayernweit und flächendeckend voll ausnutzt. Jeder Bewerber, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann somit zum unmittelbar nächsten Einstellungstermin mit einem Platz rechnen.
Diese Garantie der Wartezeitfreiheit ist jedoch untrennbar mit der oben genannten Mobilitätspflicht verknüpft. Um die Einstellung aller Bewerber ohne Verzögerung zu gewährleisten, müssen Referendare bereit sein, ihren Dienst auch an Standorten anzutreten, die nicht ihren persönlichen Präferenzen entsprechen. Ortswünsche können insbesondere dann nicht berücksichtigt werden, wenn Bewerber keine enge Bindung zum gewünschten Ort durch einen Familienwohnsitz oder ähnliche soziale Kriterien nachweisen können.
Es wird auf den Seiten der Oberlandesgerichte explizit darauf hingewiesen, dass die Vermeidung von Wartezeiten eine hohe organisatorische Leistung darstellt, die von den Referendaren Flexibilität einfordert. Wer einen zugewiesenen Platz an einem fernen Ort ablehnt, muss sich für den nächsten Termin erneut bewerben, was de facto zu einer selbst gewählten Wartezeit führen kann. Die Zuweisungskriterien wurden zuletzt angepasst, um die Kapazitäten noch effizienter zu steuern. Insgesamt bleibt Bayern bestrebt, die Ausbildungskapazitäten so zu planen, dass jeder Absolvent der Ersten Juristischen Staatsprüfung ohne Zeitverlust in das Referendariat übertreten kann.




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