Wer die Prüfung in Bayern beim ersten Versuch bestanden hat, kann sie zur Notenverbesserung einmal wiederholen gemäß §§ 71,15 JAPO. Dieser Versuch ist nur im unmittelbar nächsten oder übernächsten Prüfungstermin nach dem Erstversuch möglich. Da ein Termin erst mit dem Ende aller mündlichen Prüfungen abgeschlossen ist, verschiebt sich die Möglichkeit oft auf den zweiten und dritten Folgetermin.
Wichtige Modalitäten:
- Antrag: Er muss spätestens vier Monate vor Beginn des schriftlichen Teils beim Landesjustizprüfungsamt gestellt werden.
- Gebühr: Ab dem Prüfungstermin 2026/2 wird eine Gebühr in Höhe von 650 EUR erhoben. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Zulassung, und der Zahlungsnachweis muss zeitgleich mit der Online-Anmeldung eingereicht werden.
- E-Examen: Das Wahlrecht zwischen handschriftlicher und elektronischer Fertigung besteht auch hier. Bei Kapazitätsengpässen an einem Standort können Notenverbesserer an einen anderen Prüfungsort zugewiesen werden.
Referendare im Ergänzungsvorbereitungsdienst (nach Nichtbestehen) werden automatisch zur Wiederholung zugelassen und müssen sich nicht selbst über das Portal anmelden. Für alle anderen (insb. Notenverbesserer) ist die Anmeldung über die BayernID im Online-Portal zwingend.




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