Nach welchen Kriterien in Bayern die freien Referendarstellen vergeben werden (wie zum Beispiel Leistung, Wartezeit und Härtefälle), wird weder auf den Internetseiten des Justizministeriums noch auf den Seiten der Oberlandesgerichte näher erläutert. Nur das OLG Bamberg erläutert kurz, dass für die Vergabe von Ausbildungsplätze in erster Linie soziale Kriterien ausschlaggebend sind. Die erzielte Note in der ersten juristischen Staatsprüfung spielt keine Rolle.
Das Referendariat in Bayern

Grundsätzliches zum Auswahlverfahren