Im schriftlichen Examen in Bayern schreibt man 9 Klausuren (4 x Zivilrecht (davon eine aus dem Arbeitsrecht), 2 x Strafrecht sowie 3 x Öffentlichen Recht (davon eine aus dem Steuerrecht)). Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 7 Kommentare: Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Hopt. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Bayern findest Du hier…
Im 5. oder 6. Monat nach den Klausuren kommt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung findet in der Regel in München oder Nürnberg statt.