In Baden-Württemberg besteht zwischen dem Land und dem Referendar ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe ist in der „Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare“ geregelt. Derzeit beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1.402,51 € brutto. Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag in entsprechender Anwendung der Regelungen zum Familienzuschlag eines Richters der Besoldungsgruppe R 1 gewährt.