 In Baden-Württemberg besteht zwischen dem Land und dem Referendar ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
In Baden-Württemberg besteht zwischen dem Land und dem Referendar ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe ist in der „Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare“ geregelt. Derzeit beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1.552,51 € brutto. Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag in entsprechender Anwendung der Regelungen zum Familienzuschlag eines Richters der Besoldungsgruppe R 1 gewährt.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.








 
					 
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
									
						
						 
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
			

 Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten
				Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten