Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Referendare eine monatliche Unterhaltsbeihilfe gemäß § 7 Abs. 1 JAG. Die Höhe ist an die Anwärtergrundbeträge gekoppelt. Seit dem 1. Februar 2025 beträgt sie brutto 1.552,51 €. Zusätzlich können Familienzuschläge gewährt werden (z. B. für Verheiratete ca. 175,51 €, für das erste Kind ca. 328,96 €). Im Falle eines Teilzeitreferendariats reduziert sich die Beihilfe um 20 %.
Referendare sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig; die Beiträge werden direkt von der Unterhaltsbeihilfe einbehalten. In der Rentenversicherung erfolgt nach dem Ausscheiden eine Nachversicherung durch das Land, sofern kein Eintritt in den öffentlichen Dienst erfolgt.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.





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