In Baden-Württemberg kann man einen Notenverbesserungsversuch machen (vgl. § 65 JAPrO). Der Notenverbesserungsversuch muss spätestens im übernächsten Prüfungstermin stattfinden. Die Gebühr, die man dafür zahlen muss, ist in Baden-Württemberg gestaffelt:
- Grundsätzlich beträgt die Prüfungsgebühr 770 €.
- Zieht man seinen Antrag auf Zulassung zum Verbesserungsversuch zurück bzw. verzichtet man schriftlich bis zum Tag vor der ersten Klausur auf eine Teilnahme am Verbesserungsversuch, ist keine Prüfungsgebühr zu zahlen oder man erhält den gezahlten Betrag zurück.
- Tritt man vom Verbesserungsversuch nach Beginn der Aufsichtsarbeiten zurück bzw. besteht man den Verbesserungsversuch nicht, so ermäßigt sich die zu zahlende Gebühr auf die Hälfte. Auch reduziert sich der Betrag um die Hälfte, wenn man spätestens drei Werktage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung verzichtet.