Die genaue Art und Weise, nach welchen Kriterien die freien Referendarplätze in Baden-Württemberg verteilt werden, ist in der „Verordnung über Zulassungsbeschränkungen für den juristischen Vorbereitungsdienst“ geregelt.
Diese Verordnung hat jedoch zurzeit keine praktische Relevanz, da in Baden-Württemberg jedem Bewerber eine Referendarstelle angeboten werden kann.