Die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst finden landesweit ausschließlich zu zwei Terminen statt: am 1. April und am 1. Oktober eines jeden Jahres. Eine Aufnahme außerhalb dieser Zyklen ist nicht möglich. Die Ausbildung ist dezentral organisiert und verteilt sich auf insgesamt 17 Landgerichte (Stammdienststellen), die den zwei Oberlandesgerichtsbezirken (OLG) zugeordnet sind.
OLG-Bezirk Karlsruhe
Landgerichte Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Offenburg sowie Waldshut-Tiengen.
- LG Baden-Baden
- LG Freiburg
- LG Heidelberg
- LG Karlsruhe
- LG Konstanz
- LG Mannheim
- LG Mosbach
- LG Offenburg
- LG Waldshut-Tiengen
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OLG-Bezirk Stuttgart
Landgerichte Ellwangen, Hechingen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen sowie Ulm.
- LG Ellwangen
- LG Hechingen
- LG Heilbronn
- LG Ravensburg
- LG Rottweil
- LG Stuttgart
- LG Tübingen
- LG Ulm
Bewerber richten ihren Zulassungsantrag an dasjenige Oberlandesgericht, in dessen Bezirk ihr Erstwunsch liegt. Die OLG-Bezirke unterbreiten Platzangebote in der Regel nur für Gerichte ihres eigenen Zuständigkeitsbereichs. Die Leitung der Ausbildung obliegt dem jeweiligen Präsidenten des Oberlandesgerichts (§ 41 JAPrO).




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