Die Prüfung dient der Feststellung der Befähigung zum Richteramt, für die Rechtsanwaltschaft und den höheren Verwaltungsdienst (§ 1 Abs. 3 JAPrO). Sie besteht aus:
- Schriftlicher Teil: Acht Aufsichtsarbeiten à 5 Stunden (4 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht) im 21. Ausbildungsmonat (§ 55 JAPrO). Der Prüfungsstoff umfasst die gesamte Breite des Rechts nach § 56 JAPrO, inklusive Anwaltsrecht und europarechtlicher Bezüge.
Inzwischen sind auch in Baden-Württemberg folgende 6 Kommentare im schriftlichen Examen zugelassen: Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Schmitt/Köhler, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Baden-Württemberg findest Du hier…
Nach der Wahlstation folgt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag innerhalb von 75 Minuten in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch, welches alle Fächer umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.
- Zulassung: Voraussetzung ist ein Schnitt von mindestens 3,75 Punkten im schriftlichen Teil und mindestens vier Arbeiten mit 4,0 oder mehr Punkten.
- Mündlicher Teil: Findet zentral in Stuttgart statt und umfasst den Aktenvortrag sowie vier Prüfungsgespräche (Zivil, Straf, Öffentliches Recht, Schwerpunkt).
- Gewichtung: Die Endnote setzt sich aus der schriftlichen Leistung (70 %) und der mündlichen Leistung (30 %) zusammen (§ 59 JAPrO).




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