Der Vorbereitungsdienst dauert im Regelfall 24 Monate (§ 46 JAPrO). Er ist in folgende Stationen gegliedert:
- Zivilstation (5 Monate): Einführung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen (LG oder AG) sowie begleitende Arbeitsgemeinschaft (AG).
- Strafrechtsstation (3,5 Monate): Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafrichter, inklusive Sitzungsvertretung und Plädierkurs.
- Rechtsanwaltsstation I (4,5 Monate): Ausbildung bei einem Rechtsanwalt nach Wahl und AG.
- Verwaltungsstation (3,5 Monate): Ausbildung bei einer Kommunalbehörde, einem Verwaltungsgericht oder der DHV Speyer.
- Rechtsanwaltsstation II (4,5 Monate): Fortsetzung der anwaltlichen Ausbildung.
- Wahlstation (3 Monate): Nach dem schriftlichen Examen, Vertiefung in einem gewählten Schwerpunktbereich (z. B. Wirtschaft, IT-Recht, Europarecht).
Seit April 2023 ist gemäß § 48a JAPrO ein Teilzeitmodell über 30 Monate möglich, bei dem sich der Dienst in den Pflichtstationen um 20 % reduziert und im Anschluss an die RA-Station II zwei ergänzende Pflichtstationen von insgesamt sechs Monaten absolviert werden.




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