Der juristische Vorbereitungsdienst ist kein voraussetzungsloser Zugang zu einer beliebigen Ausbildung. Das OVG Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 10. September 2026 klargestellt, dass Bewerberinnen und Bewerber ein Mindestmaß an Verfassungstreue gewährleisten müssen. Im Eilverfahren 3 M 70/26 bestätigte der 3. Senat, dass ein Bewerber vorläufig nicht in den zum 1. September 2026 begonnenen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden muss, solange gravierende Zweifel an seiner persönlichen Eignung noch weiter aufgeklärt werden. Die Entscheidung betrifft damit eine Frage, die für die Auswahl zum Referendariat und für das Vertrauen in die staatliche Rechtspflege von erheblicher Bedeutung ist.
Ausgangspunkt waren zahlreiche Erkenntnisse zu früheren rechtsextremistischen Aktivitäten, Funktionen und Kontakten des Bewerbers. Nach den vom Gericht ausgewerteten Angaben war er unter anderem aus der Bundeswehr entlassen worden, nachdem seine Teilnahme an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere und an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation bekannt geworden war. Hinzu kamen eingeräumte und durch Zeugenaussagen bestätigte rassistische Äußerungen, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu einer Funktionärstätigkeit in einer als rechtsextrem eingestuften Organisation sowie weitere Hinweise auf Verbindungen in die rechtsextreme Szene. Der Bewerber bestritt einzelne Vorwürfe und verwies auf eidesstattliche Versicherungen. Nach Ansicht des OVG reichten diese Erklärungen im maßgeblichen Zeitpunkt jedoch nicht aus, um die offenen Fragen abschließend zu klären. »»»




Gerade wenn man das erste Mal als Sitzungsvertreter eingeteilt ist, ist man sicherlich nervöser als sonst und beim Plädoyer schlägt der Puls höher. Das sind die „besten Voraussetzungen“ dafür, dass man beim Plädieren Punkte vergisst, auf die man eigentlich eingehen wollte. Dramatisch ist das sicherlich nicht, selbst die Angeklagten, die deutlich mehr Erfahrungen vor Gericht haben, merken davon nichts! 🙂 Im Netz haben wir aber eine hilfreiche Vorlage gefunden, mit der man eigentlich nichts vergessen kann. 

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist mit ihrem Dienstsitz im Alten Stadthaus in Berlin-Mitte Arbeitgeberin für rund 1.900 Beschäftigte. Mit der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr als unseren nachgeordneten Behörden sorgen wir täglich für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt. Zu den Aufgaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gehören außerdem die Organisation von Wahlen sowie der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen.
Zuständig für Sport, unterstützen wir den Breiten- sowie Spitzensport und organisieren hochkarätige Sportveranstaltungen für Berlin. Mit dem Landesamt für Einwanderung und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbringen wir Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Für das gesamte Land Berlin gewinnen und betreuen wir die Nachwuchskräfte und leisten so einen wesentlichen Beitrag zu der Zukunft des öffentlichen Dienstes der Stadt.
Wir vergeben ab sofort für das Jahr 2026 im Rahmen vorhandener räumlicher und personeller Kapazitäten mehrere Verwaltungs- und Wahlstation für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in 2026. Kennziffer: Stationsausbildung-RRef 2026. 
Im Referendariat wird man von Richtern sowie Staats- und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften unterrichtet. Diese investieren regelmäßig viel Zeit in die Vorbereitung und in den Unterricht selbst.

Hier im RefBlog hatten wir euch schon die 
Wer sich für eine Auslandsstation in Südafrika interessiert, dem seien die Seiten der 
Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.
Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten