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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 16/2024
Freitag, der 19.04.2024
     

Das amtsärztliche Attest
von

Die Horrorvorstellung für jeden Prüfling: Man wird während der Prüfung bzw. kurz davor krank, sodass die Prüfung erst gar nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Um dann nicht die Prüfung als „durchgefallen“ abtun zu müssen, braucht man bekanntlich eine Bescheinigung vom Amtsarzt.

Aus diesem Attest müssen Art und Dauer der Erkrankung sowie das Beschwerdebild hervorgehen und die Tatsache, dass eine prüfungsrelevante Erkrankung vorliegt.  »»» 

Bekanntgabe der Klausurergebnisse

Schon ein paar Wochen nach dem schriftlichen Examen beginnt das Warten auf die Bekanntgabe der Klausurergebnisse und das Bangen, ob man zumindest die erste Hürde genommen hat und zur mündlichen Prüfung geladen wird.

Die Art und Weise, wann und wie man dann vom Prüfungsamt über seine Klausurergebnisse informiert wird, ist aber – wie schon das gesamte Referendariat und das Examen – von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden.  »»» 

Mehr als 100.000 Protokolle zum 2. Staatsexamen

Auf unserer Plattform www.protokolle-assessorexamen.de haben wir inzwischen die Marke von 100.000 kostenlosen Protokolle zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen übersprungen! Damit sind wir die Seite mit dem größten Bestand an Protokollen für das 2. Examen.

Zudem findest Du bei uns viele hilfreiche Infos. So werden auf der Startseite die Prüfungskommissionen der nächsten Tage angezeigt. Man kann sich auch auf der speziellen Seite zu den Prüfungsterminen im 2. Staatsexamen den Zeitpunkt der nächsten Prüfungen in einem bestimmten Bundesland anzeigen lassen. Gerade für Referendare, die noch auf ihre Ladung warten, besteht so die Möglichkeit zu schauen, ob dort bereits Termine gelistet sind und ob also bereits Kollegen ihre Ladung erhalten haben. [RefN]

von Deutscher Anwaltverein e.V. - Büro Brüssel
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist der Berufsverband der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland. Mit Geschäftsstellen in Berlin und Brüssel vertritt der DAV die Interessen der deutschen Anwaltschaft gegenüber Politik und Gesellschaft. Der DAV ist außerdem Dienstleister und Fortbilder. Die Brüsseler Geschäftsstelle vertritt die Interessen des DAV gegenüber den EU-Institutionen im Rahmen der stetig gewachsenen Zahl an anwaltsrelevanten Gesetzgebungsverfahren und stellt hierzu Dienstleistungen für die DAV-Mitglieder bereit. Mehr Informationen zur Arbeit des Brüsseler Büros finden Sie hier: https://dav-international.eu/ Für europarechtlich interessierte Referendar:innen und Praktikant:innen (w/d/m) besteht die Möglichkeit, im Brüsseler Büro des DAV die Wahlstation oder ein Praktikum zu absolvieren und auf diese Weise umfassende Einblicke in die tägliche Arbeitspraxis der Europäischen Institutionen und Verbände in Brüssel zu bekommen. Zur Aufgabe des Büros gehört neben der Wissensvermittlung an die Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins über anwaltsrelevante legislative Vorgänge auf EU-Ebene insbesondere die Vertretung der anwaltlichen Interessen gegenüber den europäischen Institutionen. Von Interesse sind dabei neben den Themen des anwaltlichen Berufsrechts die verschiedenen europäischen Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts, des Wirtschaftsrechts, des Straf- und Strafverfahrensrechts sowie des Öffentlichen Rechts. Die Geschäftsstelle ist zudem für die internationalen Beziehungen und den Bereich Menschenrechte zuständig.
Wieviele Vorpunkte braucht man, um zur Mündlichen geladen zu werden?

Als ob das Öffnen des Briefes mit den Klausurergebnissen nicht schon aufregend genug wäre, müssen dann manche der Referendare erst einmal rechnen, ob sie zur mündlichen Prüfung geladen werden. Die Regelungen der Länder hierzu weichen voneinander ab. Daher haben wir uns mal die Regelungen hierzu näher angeschaut und in diesem Artikel eine Liste gemacht, wie viele Punkte man in den Klausuren nun braucht, um anschließend zur Mündlichen geladen zu werden.  »»» 

Wieviel verdienen eigentlich unsere AG-Leiter?

Im Referendariat wird man von Richtern sowie Staats- und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften unterrichtet. Diese investieren regelmäßig viel Zeit in die Vorbereitung und in den Unterricht selbst.

Diese Zusatzbelastung „Arbeitsgemeinschaft“ rechtfertigt es, dass die Richter und Anwälte auch eine zusätzliche Vergütung erhalten. Auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit ein Dokument abrufbar, aus dem die Höhe der Vergütung von AG-Leitern ablesbar ist.  »»» 

Podcast: Was erwartet mich im Referendariat?

Wenn man sich am Ende des Studiums befindet, weiß man zwar, dass anschließend das Referendariat ansteht. Was einen im Vorbereitungsdienst dann aber wirklich erwartet, kann man zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich einschätzen.

Das OLG Düsseldorf geht zur ersten Erläuterung einen neuen Weg und hat auf seiner Seite als „visuelle Information“ einen Podcast zum Thema Referendariat online gestellt.  »»» 

Auslandsstation bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer
von

Einen Teil des Referendariats im Ausland zu verbringen, ist sehr beliebt. Wie wäre es da mal mit einer Station für drei bis vier Monate bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (Infos dort unter dem Punkt „Karriere“)? Ihr erhaltet Einblick in das deutsche und US-amerikanische Wirtschaftsrecht mit den verschiedensten Rechtsgebieten, wie Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht; lernt das Vorgehen einer Firmengründung in den USA kennen und unterstützt sogar den Inkasso-Service der AHK USA.   »»» 

Prüfungsangst rechtfertigt keinen 3. Versuch

Hier im RefBlog hatten wir euch schon mal die Vorschriften der Länder zum sogenannten „Gnadenversuch“ vorgestellt. Das Problem an diesen Regelungen ist, dass sie alle generalklauselartig formuliert sind und auf das Vorliegen eines „Härtefalls“ abstellen. Das OVG Rheinland-Pfalz musste sich – im Zusammenhang mit dem 3. Versuch im ersten juristischen Staatsexamen – mit der Frage beschäftigen, ob Prüfungsangst ein solcher Härtefall sein kann.  »»» 

Deutsch-Südafrikanische Juristenvereinigung
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Wer sich für eine Auslandsstation in Südafrika interessiert, dem seien die Seiten der Deutsch-Südafrikanischen Juristenvereinigung ans Herz gelegt: Hier finden sich aktuelle Aufstellungen über Ausbildungsstellen, Erfahrungsberichte und Infos als Linksammlung, die man für diesen Aufenthalt benötigt. Angefangen mit Einreisebestimmungen über Reiseführer bis hin zu einem Verzeichnis von Backpacker-Hotels in Südafrika bleiben kaum Fragen offen.  »»» 

Heinz Thomas und Hans Putzo, besser bekannt als Thomas/Putzo
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Es an der Zeit, sich mal mit den Namensgebern des wichtigen ZPO-Kommentars zu beschäftigen.

Zugegeben … ich musste zunächst nach den Vornamen suchen! Geläufig sind sie nicht jedem, denn man wirft schließlich nur mit dem Verbund beider Namen – dem Thomas/Putzo – um sich, wenn man von Ihrem bekanntesten Werk spricht.  »»»