Gerade, wenn man vor dem Examen steht, fragt man sich: Muss das denn wirklich alles sein? Ich hab doch schon das erste Examen, das sollte reichen, warum all der Stress, warum dieses wahnsinnig umfangreiche 2. Examen?
Und schon drängt sich die Frage auf, wie eigentlich unsere (teilweise) deutschsprachigen Nachbarn die Juristenausbildung geregelt haben! Und siehe da: das hört sich doch schon etwas entspannter an, als die Deutsche. »»»



An dieser Stelle möchten wir Euch die Deutsch-Französiche Juristenvereinigung (DFJ) vorstellen. Die DFJ ist bestrebt, die beruflichen und persönlichen Beziehungen zwischen deutschen und französischen Juristen zu fördern. Dies betrifft natürlich auch die Ausbildung der angehenden Juristen. Wer also eine Station in Frankreich verbringen möchte, findet in der DFJ einen Ansprechpartner für die verschiedensten Bereiche und eine vielseitige Informationsquelle.
Per Email erhielten wir die Anfrage einer Referendarin, deren fränzösischer Freund nun zum deutschen Referendariat zugelassen werden wollte. Zu der Frage, ob und wie das möglich ist, antworteten wir ihr, dass sich ihr Freund anerkennen lassen muss, dass sein französischer Abschluss dem ersten Staatsexamen gleichwertig ist. Anschließend kann er sich dann wie jeder andere auch um einen Referendariatsplatz bewerben. 
Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie.
Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.
Wahlstation in Sydney – ein Erfahrungsbericht von Marius Rakers.
Es gibt wahrscheinlich nichts Schlimmeres, als kurz vor dem Examen oder sogar während der Klausuren krank zu werden und das Examen abbrechen zu müssen. In einem Artikel sind wir bereits auf das
Als Referendar hat man chronisch wenig Geld und freut sich auf die Abgabe der Steuererklärung, da man gute Chancen hat, die Lohnsteuer wieder zu bekommen. Sofern die jährlichen Einkünfte abzüglich Pauschbeträgen etc. also unter dem Grundfreibetrag bleiben, gibt´s keine Probleme und die Überweisung vom Finanzamt darf freudig erwartet werden.
Zur Vorbereitung auf das Assessorexamen reicht die praktische Ausbildung z.B. bei Gericht und der Besuch der Arbeitsgemeinschaft nicht aus. Wie auch beim Referendarexamen kommt es auf die Übung bei den schriftlichen Klausuren an. Vermehrt greifen Rechtsreferendare daher zu Klausurenkursen, Übungsbüchern und Skripten.
Der hauptamtliche AG-Leiter beim LG Landshut Andreas Stegbauer ist der Ansicht, dass die Mehrzahl der angehenden Referendare schlecht vorbereitet in den juristischen Vorbereitungsdienst geht. Ihnen fehle eine Vorstellung davon, was sie im Referendariat erwarte. Im Gespräch mit der NJW führt Stegbauer aus, dass im Referendariat der Schwerpunkt im Prozessrecht liege. Viele Referendare haben aber das Zivilprozessrecht im Studium allenfalls in den Grundzügen behandelt. Ein weiteres Problem sieht der AG-Leiter darin, dass viele Referendare die Erwartung hätten, im Vorbereitungsdienst Lücken im materiellen Recht noch schließen zu können.
Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.
Wie es einem als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergehen kann, zeigt ein Blogbeitrag von RA Pohlen im „strafblog“. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Hehlerei. Nach den Einlassungen der Angeklagten sowie der Beweisaufnahme war das Vorliegen des notwendigen Vorsatzes zumindest sehr zweifelhaft. Der Richter regte daher eine Einstellung nach § 153a StPO an, der Verteidiger wäre wohl mit einer Einstellung nach § 153 StPO einverstanden gewesen. Also musste die Referendarin während der Verhandlung ins Richterzimmer und telefonieren.
Diejenigen Referendare, die gerne im Rahmen des Referendariats eine gewisse Zeit im Ausland verbringen möchten, planen diesen Aufenthalt in der Regel für die Verwaltungs- oder die Wahlstation ein. Was viele nicht wissen: In den meisten Bundesländern kann man auch Teile der Zivil- und Strafrechtsstation im Ausland verbringen!
Nach Ende des Studiums hat man eventuell die Entscheidung zu treffen, sofort eine Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M. zu machen oder aber zunächst durchzustarten und sich für eine Referendarstelle zu bewerben.
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