Im Freistaat Bayern war der sogenannte Verbesserungsversuch bislang kostenlos: Wer nach dem Zweiten Staatsexamen mit seinem Ergebnis unzufrieden war, durfte die Prüfung einmal wiederholen, ohne in die Tasche greifen zu müssen. Diese Zeiten sind bald vorbei. Das bayerische Landesjustizprüfungsamt hat angekündigt, dass die Wiederholung ab dem Prüfungstermin 2026/2 gebührenpflichtig wird und damit eine weitere finanzielle Hürde für Referendarinnen und Referendare entsteht. Ziel der Änderung soll sein, die Kosten des zusätzlichen Prüfungsaufwandes auf diejenigen umzulegen, die den Verbesserungsversuch nutzen möchten.
Die Gebühr soll für das Zweite Staatsexamen 650 Euro betragen; wer die Erste Juristische Staatsprüfung wiederholt, muss 350 Euro zahlen. Wie justiz.bayern.de berichtet, werden Bewerberinnen und Bewerber zum Verbesserungsversuch nur zugelassen, wenn der Zahlungseingang nachgewiesen wird. Der Betrag ist unter Angabe einer PK‑Nummer an die Staatsoberkasse Bayern zu überweisen oder über das Portal „ePay Bayern“ zu entrichten. Ein Zahlungsbeleg im PDF‑Format muss im Zuge der digitalen Anmeldung eingereicht werden, ansonsten gibt es keine Zulassung. »»»




In der Legal Tribune Online ist ein interessantes Interview mit einem Referendar erschienen, der derzeit im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht arbeitet.

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Flache Hierarchien, offene Türen und ein familiäres Miteinander gehören genauso dazu wie die Möglichkeit, eine praxisnahe Ausbildung mit der Bearbeitung examensrelevanter Verfahren zu erhalten. Sie können auf ein Team vertrauen, das Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite steht und Sie nicht ins kalte Wasser wirft – mit unserem Mentoring-Programm haben Sie darüber hinaus immer ein/e erfahrene/n Anwältin bzw. Anwalt als Ansprechpartner/in zur Verfügung. Mit der Übernahme eines Klausurenpaketes für Kaiserseminare und der individuellen Absprache Ihrer Arbeitszeiten unterstützen wir Sie gerne auf Ihrem Weg zum Examen - und nach dem Examen freuen wir uns, mit Ihnen gemeinsam zu schauen, ob ein Berufseinstieg bei KSP passen könnte. Viele unserer heutigen Anwältinnen und Anwälte haben uns bereits im Referendariat schätzen gelernt!


Du spielst mit dem Gedanken dich als Richter oder Staatsanwalt zu bewerben? Jetzt stellt sich die Frage, wo der beste Arbeitsplatz für dich wäre. Bleibst du in dem Bundesland, wo du dein Referendariat absolviert hast? Oder gehst du in dein Heimatland zurück? Wo erfüllst du überhaupt die Mindestanforderungen und was wird wo von dir erwartet? Um diese Fragen zu klären, müsstest du dich jetzt durch die Seiten der OLG´s aller Bundesländer klicken, was sehr zeitintensiv wäre. 
Laut der Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ des Soldan Instituts beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Rechtsanwalts 51,1 Stunden, das sind rund 10 Stunden mehr als die des durchschnittlich deutschen Vollzeitbeschäftigten. Befragt wurden 1.593 Anwälte, von denen jeder Dritte 50 bis 60 Stunden, fast jeder Fünfte sogar noch mehr arbeitete. Rund 30% gönnen sich an nur einem Wochentag eine Pause.
Wer sich darüber informieren möchte, ob und wann die Neuauflage eines Referendarskripts, eines Kommentars oder einer Ergänzungslieferung für eine Gesetzessammlung angekündigt ist, kann sich darüber auf einer
Gerade, wenn man vor dem Examen steht, fragt man sich: Muss das denn wirklich alles sein? Ich hab doch schon das erste Examen, das sollte reichen, warum all der Stress, warum dieses wahnsinnig umfangreiche 2. Examen?
An dieser Stelle möchten wir Euch die Deutsch-Französiche Juristenvereinigung (DFJ) vorstellen. Die DFJ ist bestrebt, die beruflichen und persönlichen Beziehungen zwischen deutschen und französischen Juristen zu fördern. Dies betrifft natürlich auch die Ausbildung der angehenden Juristen. Wer also eine Station in Frankreich verbringen möchte, findet in der DFJ einen Ansprechpartner für die verschiedensten Bereiche und eine vielseitige Informationsquelle.
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