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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 08/2026
Mittwoch, der 18.02.2026
     

Zulassung von Bürgern aus EU-Staaten zum Rechtsreferendariat

Per Email erhielten wir die Anfrage einer Referendarin, deren fränzösischer Freund nun zum deutschen Referendariat zugelassen werden wollte. Zu der Frage, ob und wie das möglich ist, antworteten wir ihr, dass sich ihr Freund anerkennen lassen muss, dass sein französischer Abschluss dem ersten Staatsexamen gleichwertig ist. Anschließend kann er sich dann wie jeder andere auch um einen Referendariatsplatz bewerben.  »»» 

Wahlstation in Sydney – ein Erfahrungsbericht

Wahlstation in Sydney – ein Erfahrungsbericht von Marius Rakers.

Die Wahlstation im Referendariat bietet eine hervorragende Möglichkeit, vor dem Berufseinstieg Auslandserfahrung zu sammeln. Aber gerade nachdem ich den Entschluss gefasst hatte, diese drei Monate im Ausland zu verbringen, stellte sich die Frage nach dem Ort und den organisatorischen Anforderungen. In diesem Beitrag möchte ich euch eine Station in Sydney näherbringen und denen, die sich dafür entscheiden, einige Hilfestellungen geben. Für diesen Zweck beschreibe ich euch meine Station recht detailliert, von der Entschlussfassung bis zur Rückreise.  »»» 

Abbruch des Examens wegen Erkrankung: Amtsarzt

Es gibt wahrscheinlich nichts Schlimmeres, als kurz vor dem Examen oder sogar während der Klausuren krank zu werden und das Examen abbrechen zu müssen. In einem Artikel sind wir bereits auf das amtsärztliche Attest eingegangen.

Auf der Seite des GPA Hamburg haben wir ein Informationsblatt mit weiteren interessanten Hinweisen zur amtsärztlichen Untersuchung gefunden.  »»» 

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Sind Kosten für die weiße Krawatte als Werbungskosten ansetzbar?
von

Als Referendar hat man chronisch wenig Geld und freut sich auf die Abgabe der Steuererklärung, da man gute Chancen hat, die Lohnsteuer wieder zu bekommen. Sofern die jährlichen Einkünfte abzüglich Pauschbeträgen etc. also unter dem Grundfreibetrag bleiben, gibt´s keine Probleme und die Überweisung vom Finanzamt darf freudig erwartet werden.

Wenn dem nun nicht so ist, zählt jeder Pfennig, der als Werbungskosten angesetzt werden kann.  »»» 

Stoffregen – Die zivilrechtliche Assessorklausur

Zur Vorbereitung auf das Assessorexamen reicht die praktische Ausbildung z.B. bei Gericht und der Besuch der Arbeitsgemeinschaft nicht aus. Wie auch beim Referendarexamen kommt es auf die Übung bei den schriftlichen Klausuren an. Vermehrt greifen Rechtsreferendare daher zu Klausurenkursen, Übungsbüchern und Skripten.

Eines der beliebtesten Bücher ist „Die zivilrechtliche Assessorklausur“ von Ralf Stoffregen. Der Autor ist Richter am Amtsgericht und hat langjährige Erfahrungen als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und Repetitor. Hierzu kann man sagen, dass sich dies im Skript durchaus widerspiegelt. Der Autor erklärt gut und lässt keine Fragen offen, die sich beim Durcharbeiten stellen. Alle Ausführungen sind verständlich, sodass es eine solide Grundlage für die Examensvorbereitung in Bezug auf juristische Arbeitsweise darstellt.  »»» 

Schlecht vorbereitet ins Rechtsreferendariat!?

Der hauptamtliche AG-Leiter beim LG Landshut Andreas Stegbauer ist der Ansicht, dass die Mehrzahl der angehenden Referendare schlecht vorbereitet in den juristischen Vorbereitungsdienst geht. Ihnen fehle eine Vorstellung davon, was sie im Referendariat erwarte. Im Gespräch mit der NJW führt Stegbauer aus, dass im Referendariat der Schwerpunkt im Prozessrecht liege. Viele Referendare haben aber das Zivilprozessrecht im Studium allenfalls in den Grundzügen behandelt. Ein weiteres Problem sieht der AG-Leiter darin, dass viele Referendare die Erwartung hätten, im Vorbereitungsdienst Lücken im materiellen Recht noch schließen zu können.  »»» 

Revision oder Urteil im 2. Examen?

Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.

Wir haben wieder einmal geschaut, in welchen Monaten im vergangenen Jahr eine Revision bzw. ein Urteil liefen. Unsere bisherige Übersicht haben wir um diese Daten angepasst. So ist ein Vergleich der vergangenen fünf Jahre möglich.  »»» 

Ich geh mal eben telefonieren…

Wie es einem als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergehen kann, zeigt ein Blogbeitrag von RA Pohlen im „strafblog“. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Hehlerei. Nach den Einlassungen der Angeklagten sowie der Beweisaufnahme war das Vorliegen des notwendigen Vorsatzes zumindest sehr zweifelhaft. Der Richter regte daher eine Einstellung nach § 153a StPO an, der Verteidiger wäre wohl mit einer Einstellung nach § 153 StPO einverstanden gewesen. Also musste die Referendarin während der Verhandlung ins Richterzimmer und telefonieren.  »»» 

Auslandsaufenthalt in der Zivilrechtsstation

Diejenigen Referendare, die gerne im Rahmen des Referendariats eine gewisse Zeit im Ausland verbringen möchten, planen diesen Aufenthalt in der Regel für die Verwaltungs- oder die Wahlstation ein. Was viele nicht wissen: In den meisten Bundesländern kann man auch Teile der Zivil- und Strafrechtsstation im Ausland verbringen!

Dies gilt zum Beispiel für NRW. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Vorschrift des § 35 Juristenausbildungsgesetz.  »»» 

Anfertigung einer Dissertation vor Beginn des Referendariats

Nach Ende des Studiums hat man eventuell die Entscheidung zu treffen, sofort eine Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M. zu machen oder aber zunächst durchzustarten und sich für eine Referendarstelle zu bewerben.

Prof. Dr. Meinrad Dreher hat auf seiner Homepage Aspekte aufgelistet, die berücksichtigt werden sollten, wenn man in Erwägung zieht, das Referendariat wegen eines solchen Projekts hinauszuschieben.  »»»