Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.
Es gibt aber doch eine Möglichkeit, die Vorzüge weiter zu genießen: Den Internationalen Studentenausweis! »»»




„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist mit ihrem Dienstsitz im Alten Stadthaus in Berlin-Mitte Arbeitgeberin für rund 1.900 Beschäftigte. Mit der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr als unseren nachgeordneten Behörden sorgen wir täglich für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt. Zu den Aufgaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gehören außerdem die Organisation von Wahlen sowie der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen.
Zuständig für Sport, unterstützen wir den Breiten- sowie Spitzensport und organisieren hochkarätige Sportveranstaltungen für Berlin. Mit dem Landesamt für Einwanderung und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbringen wir Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Für das gesamte Land Berlin gewinnen und betreuen wir die Nachwuchskräfte und leisten so einen wesentlichen Beitrag zu der Zukunft des öffentlichen Dienstes der Stadt.
Wir vergeben ab sofort für das Jahr 2026 im Rahmen vorhandener räumlicher und personeller Kapazitäten mehrere Verwaltungs- und Wahlstation für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in 2026. Kennziffer: Stationsausbildung-RRef 2026. 

Im Netz findet man auf der Seite 


Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen? 

Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11) entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2.Staatsexamen durch das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben wurde.
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