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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 34/2026
Mittwoch, der 19.08.2026
     

Internationaler Studentenausweis für Referendare

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Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.

Es gibt aber doch eine Möglichkeit, die Vorzüge weiter zu genießen: Den Internationalen Studentenausweis!  »»» 

Examensvorbereitung braucht eigenen Plan statt Musterlösung

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Ein außergewöhnliches Klausurergebnis macht neugierig, doch der eigentliche Nutzen des Beitrags liegt nicht in der 18-Punkte-Anekdote. Wie www.beck-aktuell.de berichtet, beschreibt Ron Straßburg seine Examensvorbereitung als bewusst geplanten, aber nicht schematischen Prozess. Für Kandidatinnen und Kandidaten im Staatsexamen ist daran vor allem wichtig: Der Autor verkauft keinen Königsweg, sondern zeigt, wie Struktur, Selbstbeobachtung und methodisches Üben zusammenwirken können.

Zentral ist die frühe Planung der Vorbereitungszeit. Der Stoff soll nicht nur gesammelt, sondern realistisch auf Wochen und Tage verteilt werden. Dabei bleibt Raum für Puffer und Anpassungen, weil sich Lernmethoden erst im Verlauf bewähren. Besonders überzeugend ist der Hinweis, Wissen schrittweise stärker an Fällen zu erproben. Wer Themenblöcke regelmäßig wiederholt und zwischen Rechtsgebieten wechselt, trainiert zugleich die Flexibilität, die echte Klausuren verlangen.  »»» 

Spickzettel in der mündlichen Prüfung

„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.

Es stellt sich schon die Frage, ob es sich lohnt, sich für den Aktenvortrag einen Spickzettel zu schreiben. Zudem durchaus interessant, wie der Kandidat erwischt wurde:  »»» 

Verwaltungs- und Wahlstation für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in 2026

von Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Stamm)
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist mit ihrem Dienstsitz im Alten Stadthaus in Berlin-Mitte Arbeitgeberin für rund 1.900 Beschäftigte. Mit der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr als unseren nachgeordneten Behörden sorgen wir täglich für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt. Zu den Aufgaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gehören außerdem die Organisation von Wahlen sowie der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen. Zuständig für Sport, unterstützen wir den Breiten- sowie Spitzensport und organisieren hochkarätige Sportveranstaltungen für Berlin. Mit dem Landesamt für Einwanderung und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbringen wir Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Für das gesamte Land Berlin gewinnen und betreuen wir die Nachwuchskräfte und leisten so einen wesentlichen Beitrag zu der Zukunft des öffentlichen Dienstes der Stadt. Wir vergeben ab sofort für das Jahr 2026 im Rahmen vorhandener räumlicher und personeller Kapazitäten mehrere Verwaltungs- und Wahlstation für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in 2026. Kennziffer: Stationsausbildung-RRef 2026.

DJFT-Beschlüsse bremsen die Reformdebatte im Staatsexamen

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Wie beck-aktuell.de berichtet, hat der Deutsche Juristen-Fakultätentag erneut Beschlüsse zur Zukunft der juristischen Ausbildung gefasst. Im Mittelpunkt standen Künstliche Intelligenz, die Umsetzung des § 5a DRiG und allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Prüfungen. Der Befund fällt jedoch ernüchternd aus: Statt eines klaren Reformprogramms stehen vor allem Bekenntnisse zu bestehenden Strukturen, obwohl gerade Prüfungsdruck und digitale Arbeitsweisen praktische Antworten verlangen.

Für Referendarinnen, Referendare und Examenskandidaten ist das relevant, weil die Debatte um Ausbildungsinhalte, Prüfungsformate und Bewertungstransparenz unmittelbar auf das Staatsexamen zurückwirkt. Der Fakultätentag erkennt zwar an, dass KI das Berufsbild verändert, bleibt aber bei vorsichtigen Formulierungen. Hochschulen sollen ihre Aktivitäten ausbauen, klassische juristische Fähigkeiten sichern und neue Elemente entwickeln, ohne dass konkrete Prüfungs- oder Ausbildungsschritte benannt werden. Damit bleibt offen, wie künftige Klausuren, Arbeitsgemeinschaften und Korrekturen aussehen sollen.  »»» 

VG Wiesbaden: Kein automatischer Notensprung knapp vor dem Prädikat (7 K 298/25.WI)

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Eine Examenskandidatin in Hessen hat vor dem VG Wiesbaden vergeblich versucht, ihre Abschlussnote im Zweiten Juristischen Staatsexamen von 8,95 auf 9,00 Punkte anheben zu lassen. Der Abstand zum Prädikat war minimal: Nur 0,05 Punkte trennten sie von der Note „vollbefriedigend“. Das Gericht stellte jedoch klar, dass eine solche Nähe zur nächsten Notenstufe für sich genommen keinen Anspruch auf eine Notenanhebung begründet. Entscheidend bleibt, ob die Prüfungskommission ihren Beurteilungsspielraum ordnungsgemäß ausgeübt hat.

Der Fall zeigt besonders deutlich, welche praktische Bedeutung die rechnerische Endnote im juristischen Staatsexamen haben kann. Die Klägerin hatte im Vorbereitungsdienst sehr gute Stations- und Arbeitsgemeinschaftsnoten erzielt und auch in der mündlichen Prüfung überwiegend zweistellige Bewertungen erreicht. Gleichwohl ergab die Gesamtberechnung nur 8,95 Punkte. Nach hessischem Prüfungsrecht kann die Kommission die rechnerisch ermittelte Prüfungsnote zwar um bis zu einen Punkt anheben, wenn der Gesamteindruck den Leistungsstand dadurch besser abbildet. Diese Möglichkeit ist aber kein Automatismus.  »»» 

Podcast für die Zivilrechtsstation

Im Netz findet man auf der Seite ag-zivilrecht.de einen interessanten Podcast. Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich in der Zivilrechtsstation befinden oder den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. In den vielen abrufbaren Folgen werden zahlreiche zivilrechtliche Themen ausführlich behandelt.

Der Autor heißt Christian Konert. Er ist Richter am Amtsgericht Aschersleben und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare für die Einführungs-AG und den Ergänzungsvorbereitungsdienst.  »»» 

Länderpläne bringen Bewegung in Referendariat und Jurastudium

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Mehrere neue Koalitionsverträge zeigen, dass die juristische Ausbildung in den Ländern nicht mehr nur als Hochschulthema behandelt wird. Wie www.beck-aktuell.de berichtet, reichen die Vorhaben von einem leichter zugänglichen Teilzeitreferendariat über höhere Unterhaltsbeihilfen bis zu Reformen bei Prüfungsstoff, Digitalisierung und Zusammensetzung der Prüfungskommissionen. Für angehende Referendarinnen und Referendare ist das relevant, weil politische Programmsätze später über Stationsorte, Prüfungsformate und finanzielle Rahmenbedingungen entscheiden können.

Baden-Württemberg stellt vor allem Praxisnähe, Digitalisierung und eine mögliche Verschlankung der Prüfungsinhalte in den Mittelpunkt. Für den Vorbereitungsdienst werden eine weitere Professionalisierung, ein besser zugängliches Teilzeitmodell und eine höhere Unterhaltsbeihilfe angekündigt. Auch die Besetzung von Prüfungskommissionen soll gleichstellungspolitisch stärker in den Blick kommen. Konkrete Umsetzungsschritte bleiben allerdings noch offen, sodass Referendarinnen und Referendare zunächst vor allem ein Reformsignal sehen.  »»» 

LG Stuttgart: Kein Schadensersatz wegen Rückenschmerzen im Zweiten Staatsexamen (7 O 212/25)

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Wer im Zweiten Staatsexamen knapp an der Zulassung zur mündlichen Prüfung scheitert, sucht naturgemäß nach jedem möglichen Ansatzpunkt. Das LG Stuttgart hatte nun über Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage zu entscheiden, mit der eine ehemalige Referendarin Schadensersatz wegen ihrer Prüfungsbedingungen verlangte. Sie hatte in den schriftlichen Arbeiten durchschnittlich 3,72 Punkte erreicht; für die mündliche Prüfung wären 3,75 Punkte nötig gewesen. Im Zentrum stand damit eine denkbar knappe Grenze zwischen Fortsetzung des Examens und Nichtbestehen.

Die Antragstellerin machte geltend, das Land Baden-Württemberg habe sie rechtswidrig benachteiligt. Während der Klausuren habe sie unter erheblichen Rückenschmerzen gelitten, die sich altersbedingt stärker ausgewirkt hätten. Hinzu seien familiäre Pflege- und Betreuungsaufgaben gekommen. Außerdem beanstandete sie eine Zivilrechtsklausur, in der zunächst die Notenstufe „befriedigend“ vermerkt, später aber durch „ausreichend“ ersetzt worden war. Aus ihrer Sicht hätte eine höhere Bewertung zur Zulassung zur mündlichen Prüfung geführt und ihr ein früheres Einkommen als Volljuristin ermöglicht.  »»» 

Sitzungsvertretung: Rückfragen beim Ausbilder notwendig?

Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen?  »»» 

Zivilrechtsklausur: Prüfertipps rücken sauberes Arbeiten in den Fokus

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Ein aktueller Karrierebeitrag nimmt die Zivilrechtsklausur im Zweiten Staatsexamen aus Prüfersicht in den Blick. Wie www.lto.de berichtet, spricht Katja Fambach, Vizepräsidentin des Amtsgerichts Offenbach und erfahrene Prüferin, im Podcast „Irgendwas mit Recht“ über typische Klausurtypen und Fehlerbilder. Für Referendarinnen und Referendare ist das weniger ein Geheimtipp als eine Erinnerung an das Handwerk: Wer den Sachverhalt nicht präzise auswertet, den Streitstoff unklar sortiert oder bei der Subsumtion ausweicht, verliert Punkte, bevor es um besondere Rechtskenntnisse geht.

Besonders wichtig ist die Botschaft, dass Examensklausuren nicht nach möglichst originellen Einfällen suchen. Entscheidend ist, ob die Bearbeitung den Fall vollständig erfasst, die Anspruchsgrundlagen sauber auswählt und die problematischen Stellen nachvollziehbar gewichtet. Gerade im Zivilrecht zeigt sich Prüfungsreife oft daran, dass Kandidatinnen und Kandidaten scheinbar einfache Weichenstellungen nicht überspringen: Zuständigkeit, Zulässigkeit, Anspruch entstanden, erloschen oder durchsetzbar, Beweislast und Tenorierung müssen in eine klare Struktur gebracht werden.  »»» 

Thüringer VerfGH: Verfassungsfeinde dürfen vom Referendariat ausgeschlossen werden (VerfGH 9/25)

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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat eine zentrale Zugangsregel zum juristischen Vorbereitungsdienst bestätigt: Bewerberinnen und Bewerbern darf die Aufnahme in das Referendariat verweigert werden, wenn sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind. Hintergrund war ein abstraktes Normenkontrollverfahren gegen § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG. Die angegriffene Vorschrift knüpft nicht an einzelne Examensleistungen an, sondern an die persönliche Eignung für eine Ausbildung, die in Thüringen wie in anderen Ländern eng mit staatlicher Rechtspflege verbunden ist.

Das Gericht sieht in der Regelung zwar einen Eingriff in die Berufsfreiheit. Wer nicht in den Vorbereitungsdienst aufgenommen wird, kann regelmäßig auch das zweite Staatsexamen nicht ablegen und damit klassische volljuristische Berufe nicht erreichen. Dieser Eingriff ist nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs aber gerechtfertigt. Die Rechtspflege sei auf Vertrauen angewiesen, und dieses Vertrauen betreffe nicht nur einzelne Richterinnen, Staatsanwälte oder Referendare, sondern die Justiz als Institution. Wer aktiv gegen die tragenden Prinzipien der Verfassung handelt, darf deshalb von einer Ausbildung ausgeschlossen werden, die später auch hoheitliche Aufgaben eröffnen kann.  »»» 

OVG-Urteil: Gewisse Wahrscheinlichkeit der Täuschung bei mündlicher Prüfung

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Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11)  entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2.Staatsexamen durch das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben wurde.  »»»