Das OLG München hat in einer aktuellen Entscheidung die Grenzen anwaltlicher Delegation bei der elektronischen Einreichung fristgebundener Schriftsätze deutlich gemacht. Im Ausgangspunkt ging es nicht um die fachliche Leistungsfähigkeit eines Rechtsreferendars, sondern um die prozessuale Verantwortung des Rechtsanwalts: Eine Berufungsbegründung muss wirksam innerhalb der Frist bei Gericht eingehen. Wird sie elektronisch eingereicht, reicht es nicht, dass ein zuverlässiger Referendar mit dem Versand betraut wird. Entscheidend bleibt, ob die formellen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs erfüllt sind und ob der verantwortliche Anwalt die für den konkreten Übermittlungsweg erforderliche Signatur- und Versandverantwortung selbst trägt.
Der Fall ist gerade für Referendarinnen und Referendare in der Anwaltsstation interessant, weil er einen typischen Ausbildungskonflikt sichtbar macht. In Kanzleien sollen Referendare praxisnah arbeiten, Fristen kennenlernen, Schriftsätze vorbereiten und organisatorische Abläufe übernehmen. Das entlastet die Ausbilder und ist für die Ausbildung wertvoll. Bei prozessualen Fristen bleibt die Verantwortung aber nicht beim Referendar hängen. Das Gericht prüft im Wiedereinsetzungsverfahren nicht nur, ob eine Hilfsperson zuverlässig war oder ob ihr erstmals ein Fehler unterlaufen ist. Es fragt vor allem, ob der Rechtsanwalt die zwingenden Vorgaben für die Einreichung fristwahrender Schriftsätze eingehalten hat. »»»




Es ist nicht erstaunlich, dass gerade die Strafrechtsstation wie im Fluge vergeht. Denn anders als die Verwaltungsstation, von der man immer nur hört, dass sie sehr langweilig sein soll, gibt es in der Strafrechtsstation richtig viele Highlights: Nicht nur dass man das erste Mal offiziell als Jurist vor Gericht auftritt und plädiert, man hat auch die Möglichkeit, mit den AG-Kollegen einen „Trinktest“ zu machen, eine JVA auch mal von innen zu sehen, sich eine Obduktion anzuschauen und schließlich bei einer Polizeifahrt mitzumachen! 
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist mit ihrem Dienstsitz im Alten Stadthaus in Berlin-Mitte Arbeitgeberin für rund 1.900 Beschäftigte. Mit der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr als unseren nachgeordneten Behörden sorgen wir täglich für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt. Zu den Aufgaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gehören außerdem die Organisation von Wahlen sowie der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen.
Zuständig für Sport, unterstützen wir den Breiten- sowie Spitzensport und organisieren hochkarätige Sportveranstaltungen für Berlin. Mit dem Landesamt für Einwanderung und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbringen wir Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Für das gesamte Land Berlin gewinnen und betreuen wir die Nachwuchskräfte und leisten so einen wesentlichen Beitrag zu der Zukunft des öffentlichen Dienstes der Stadt.
Wir vergeben ab sofort für das Jahr 2026 im Rahmen vorhandener räumlicher und personeller Kapazitäten mehrere Verwaltungs- und Wahlstation für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in 2026. Kennziffer: Stationsausbildung-RRef 2026.
Das Rechtsreferendariat endet, das zweite Staatsexamen ist geschrieben oder bestanden, und plötzlich taucht ein Begriff auf, mit dem viele bis dahin kaum Berührung hatten: Nachversicherung.


In unserem 

Examensnoten können sehr entscheidend sein. Das erfuhr ein Bewerber aus Baden-Württemberg schmerzlich am eigenen Leib.

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