Zum Inhalt springen
Juristenkoffer.de – Kommentare mieten statt kaufen

REFERENDARIATNEWS

Ausgabe 45/2026 Donnerstag, der 05.11.2026

Staatsexamen Rheinland-Pfalz

OVG-Urteil: Gewisse Wahrscheinlichkeit der Täuschung bei mündlicher Prüfung

von

Symbolbild AkteDas OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11.OVG) entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben hatte.

Gleichzeitig hatte das Prüfungsamt die Wiederholung der mündlichen Prüfung angeordnet. Grund war eine gewisse Wahrscheinlichkeit einer Täuschungshandlung: Die Referendarin könnte vor der Prüfung Zugang zu ihrem Aktenvortrag aus dem Wahlfach Steuerrecht gehabt haben. Denn ihr Lebensgefährte, ein Rechtsprofessor, der sie bei der Vorbereitung unterstützt hatte, prüfte am selben Tag als beisitzender Prüfer im Steuerrecht andere Referendare und hatte zufälligerweise denselben Aktenvortrag zu prüfen. Diesen hatte ihm das Prüfungsamt vorab übersandt. Von der Beziehung der beiden wusste das Prüfungsamt zunächst nichts.

Die RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de – einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der größten Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt über unser Angebot und sichere Dir schnell Deine Examenskommentare!

Sowohl die Referendarin als auch ihr Lebensgefährte bestritten eine Täuschung, und das Verwaltungsgericht hielt die Aussage des Lebensgefährten für glaubhaft. Entscheidend war: Die materielle Beweislast für eine Täuschung trägt das Prüfungsamt. Eine bloße Wahrscheinlichkeit genügt nicht, und auch einen Anscheinsbeweis sah das Gericht nicht als geführt an. Die 16 Punkte im Aktenvortrag ließen sich nach Ansicht des OVG mit einer herausragenden Einzelleistung erklären, zumal die Klägerin schon in der Steuerrechtsstation mit „sehr gut“ bewertet worden war und regelmäßig Aktenvorträge trainiert hatte. Den Bescheid des Prüfungsamts hatte bereits das VG Trier mit Urteil vom 16.02.2011 aufgehoben; das OVG Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung, wies die Berufung des Landes zurück und ließ die Revision nicht zu. Über das Urteil berichtete auch Legal Tribune Online am 23.02.2012.

Im Anschluss möchten wir hier noch einige Fakten auflisten, die dem Tatbestand des Urteils zu entnehmen sind: Ergebnis des streitgegenständlichen Aktenvortrags: 16 Punkte, Prüfungsgespräch im Wahlfach Steuerrecht: 7 Punkte, Wahlstation: 14 Punkte, Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. deren Wiederholung zur Notenverbesserung: 5,75 Punkte bzw. 6,2 Punkte, Aufsichtsarbeiten im zweiten juristischen Staatsexamen: 4,18 Punkte.

Neuere Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis

Dass ein bloßer Verdacht nicht genügt, zeigt auch neuere Rechtsprechung: Im Komplex um den Verkauf von Lösungsskizzen durch den Richter Jörg L. bestätigte das BVerwG mit Beschluss vom 20.01.2025 (6 B 20.24) die Linie des OVG Lüneburg (Urteil vom 30.04.2024 – 2 LB 69/18). Ein Anscheinsbeweis für eine Täuschung kommt danach nur in Betracht, wenn die Klausur weitgehend mit den Lösungshinweisen für die Prüfer übereinstimmt. Bestehen durchgreifende Zweifel, trägt das Prüfungsamt die Beweislast.

Praxistipp: Persönliche Nähe zu Prüfern offenlegen

Der Fall zeigt, wie schnell ein Täuschungsverdacht entstehen kann, wenn das Prüfungsamt erst nachträglich von einer persönlichen Beziehung zu einem Prüfer erfährt. Wer in einer solchen Beziehung zu einem Prüfer steht, sollte dies dem Prüfungsamt deshalb frühzeitig mitteilen. Prüfer mit persönlicher Nähe zu einem Kandidaten dürfen wegen Befangenheit nicht mitwirken (Rechtsgedanke der §§ 20, 21 VwVfG und entsprechender Landesregelungen) – und Du ersparst Dir im Ernstfall einen Rechtsstreit durch zwei Instanzen. 

Weitere interessante Artikel

← Alle Nachrichten Mehr aus „Staatsexamen“