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  Ausgabe 46/2024
Donnerstag, der 14.11.2024
     

 / Allgemein / Sachsen

Sächsischer Rechtsreferendar verurteilt

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Es gibt Neuigkeiten von dem Fall Brian E., der aktuell noch als Rechtsreferendar im LG Chemnitz tätig ist und wegen Landfriedensbruch verurteilt wurde. Die Berufung des Mannes wurde verworfen und die Bewährungsstrafe von einem Jahr und 4 Monaten von der zweiten Instanz bestätigt.

Nach § 34 IV SächsJAPO müsste der Referendar nun aus dem juristischen Vorbereitungsdienst ausscheiden.
Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist zu versagen, solange gegen den Bewerber eine Freiheitsentziehung vollzogen wird. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn der Bewerber wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtkräftig verurteilt und die Strafe noch nicht getilgt worden ist. 

Zum Hintergrund:
Der Referendar schloss sich am Abend des 11. Januars 2016 spontan einer randalierenden Gruppe, bestehend aus vermummten und mit u.a. Eisenstangen und Schlagstöcken bewaffneten Männern, an, um angeblich ein Zeichen gegen Gewalt zu setzen. Es entstand ein Sachschaden von mehr als 100.00 Euro. Auf der Plattform Indymedia sei er als Nazi bezeichnet worden. Im November 2018 wurde er zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 4 Monate verurteilt, wogegen der Brian E. aber Berufung einlegte.
Der junge Mann wurde vom OLG Dresden als Rechtsreferendar eingestellt und dem LG Chemnitz zugewiesen, obwohl bekannt war, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn lief. Es hätte abgewogen werden müssen, auf der einen Seite habe der Mann das Recht auf seine Ausbildung, auf der anderen Seite sei das Sicherheitsinteresse der Justiz, so eine Sprecherin des OLG. Da der Referendar zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde, gelte die Unschuldsvermutung. Zum Staatsschutz werde er aber wohl nicht eingesetzt.

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Und noch ein weiteres Ermittlungsverfahren läuft gegen den Referendar. Auf einem Foto bei Facebook ist er mit nacktem Oberkörper und einer Tätowierung auf der Brust zu sehen, in welchem angeblich eine schwarze Sonne und Hakenkreuze verarbeitet wurden. Die Staatsanwaltschaft in Österreich ist hierfür zuständig.

Der Artikel wurde am 9. Dezember 2019 von veröffentlicht.