In einem interessanten Artikel stellt die Legal Tribune Online die Auswirkungen der Corona-Pandemie dar. Bekannt war, dass manche Länder wie zB Niedersachsen und NRW das schriftliche Examen im April haben ausfallen lassen. Zudem wurden in manchen Ländern mündliche Prüfungstermine abgesagt; Hessen hat den Referendaren ein Wahlrecht eingeräumt, ob sie die mündliche Prüfung ablegen möchten oder nicht.
Die Folge für die Länder ist, dass einige Referendare länger im Vorbereitungsdienst verbleiben – und Gehalt vom Land erhalten. In manchen Landeshaushalten lassen sich diese Mehrausgaben nur dadurch auffangen, dass in den kommenden Monaten weniger Referendare eingestellt werden. So hat beispielsweise NRW im Mai gar keine Referendare eingestellt. Laut LTO wird zB Schleswig-Holstein im Oktober 2020 nur 20 statt 50 Referendare einstellen. Und Berlin hat im Mai 2020 sogar nur 30 statt 144 Bewerbern einen Referendarplatz angeboten.
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Dies hat wiederum folgen im Hinblick auf die Wartezeiten. Diese verlängern sich durch die geringeren Einstellungszahlen etwas. Und auch umliegende Bundesländer, die eigentlich genauso viele Referendare eingestellt haben wir zuvor, wie zB Brandenburg verzeichnen nun eine etwas längere Wartezeit.
Auch wenn sich dieser „Corona-Effekt“ nur kurzfristig, aber nicht langfristig auswirken sollte, sollte man als Bewerber den Artikel von LTO lesen, wenn man vorhat, in diesem oder im nächsten Jahr ins Referendariat zu starten.