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REFERENDARIATNEWS

Ausgabe 45/2026 Dienstag, der 03.11.2026

Vor dem Referendariat Sachsen

Kein Referendariat bei verfassungsfeindlicher Gesinnung

von

Sachsen plant eine Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst. Anlass hierfür war ein Fall, über den wir auch in den RefNews mehrfach berichteten: Brian E. ist rechtskräftig wegen Landfriedensbruch verurteilt worden. Das Land hatte ihn trotz laufender Ermittlungen zunächst in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Der Rausschmiss aus dem Referendariat nach der Verurteilung wurde dann vom OLG Dresden gestoppt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit des verurteilten Referendars sei unverhältnismäßig, gerade weil er bereits einen Großteil des Referendariats absolviert hatte.

Nun möchte das Land eine Neuregelung in § 8 des Sächsischen JAG einfügen. Wie LTO berichtet, sollen nach dieser neuen Vorschrift Bewerber künftig in der Regel abgelehnt werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden. Gleiches soll gelten, wenn gegen Betreffende ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, das zu einer solchen Entscheidung führen kann. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, Rechtsreferendare bei nachträglich festgestellter Nichteignung aus dem Vorbereitungsdienst wieder entlassen zu können.

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