In den RefNews hatten wir bereits einmal berichtet, was unsere AG-Leiter „verdienen“. Denn auf der Seite des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist ein Dokument abrufbar, das über die Honorare Auskunft gibt: Richter / Staatsanwälte / Rechtsanwälte erhalten danach als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft ein Honorar von 25 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Min).
Die Honorare scheinen sich aber von Bundesland zu Bundesland deutlich (!) zu unterscheiden. Auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Berlin ist ein Interview mit RAin Johanna Eyser, der neuen Beauftragten der RAK Berlin für die Juristenausbildung, abrufbar. Und Frau Eyser antwortete auf die Frage, wie hoch die Vergütung in der Referendarausbildung ist, folgendermaßen:
Für eine Doppelstunde Unterricht (90 Minuten) werden zur Zeit 153,- EUR gezahlt. Hiervon tragen die Kammer sowie die Referendarabteilung des Kammergerichts je die Hälfte. Es gibt Planungen im Kammergericht, diese Vergütung auf 176,- EUR zu erhöhen. Die Kammerversammlung hat einer solchen Erhöhung vor kurzem zugestimmt.
Bei diesen Zahlen müssen sich die AG-Leiter in Mecklenburg-Vorpommern die Augen reiben: Erhalten sie für 90 Minuten Unterricht 50 Euro Honorar, sind es in Berlin mehr als das Dreifache – Tendenz steigend!
Ihr könnt ja mal euren AG-Leiter bei der nächsten Kaffeerunde auf die Zahlen ansprechen und höflich nach seiner Vergütung fragen! Gerne könnt ihr uns die Zahlen anschließend per E-Mail berichten. Wir werden dann diesen Artikel ergänzen. [RefN]