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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 42/2025
Dienstag, der 14.10.2025
     

Der ehemals beschwerliche Weg zum Volljuristen in Polen
von

Ein Blick über den Tellerrand hat noch nie geschadet, daher behandelt dieser Artikel die Juristenausbildung in unserem Nachbarland Polen. Da ja die Juristenausbildung in Deutschland, insbesondere das Referendariat, ständig in der Kritik ist, können wir hier vielleicht etwas lernen…

In Polen schließt man das Jurastudium mit einer Magisterarbeit ab. Anschließend folgt das Referendariat, welches dort „Aplikacja“ genannt wird.  »»» 

Zu viele Kompetenzen für Rechtsreferendar in der Kanzlei

Den Rechtsreferendar intensiv in die Kanzleiarbeit während der Anwaltsstation mit einzubinden, ist vom Anwalt sehr löblich. Denn oftmals beschränkt sich das Tätigwerden des Referendars auf das Mitnehmen, Bearbeiten und Zurückgeben von einzelnen Akten. Dass man es aber auch übertreiben kann mit der Einbindung des Referendars zeigt der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.02.2017.

Sachverhalt

Ein in erster Instanz ergangenes Urteil wurde in der Kanzlei gegen Empfangsbekenntnis am 23.08.2016 zugestellt. Unterschrieben hatte dieses Empfangsbekenntnis der Rechtsreferendar, der zu dieser Zeit seine Anwaltsstation in der Kanzlei ableistet. Um das Urteil anzufechten, stellte der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Der innerhalb dieser Frist mit Schriftsatz vom 13. September 2016 übersandte Berufungszulassungsantrag war zwar laut Angaben des Anwalts des Klägers von ihm – dem Anwalt – entworfen worden; unterschrieben wurde dieser Schriftsatz aber wiederum vom Rechtsreferendar. Ein weiterer Schriftsatz vom 26. September 2016, der vom Verfahrensbevollmächtigten des Klägers unterzeichnet wurde und einen weiteren Antrag auf Zulassung der Berufung enthielt, ging am 28. September 2016 und damit – zudem entgegen § 124 a Abs. 4 Satz 2 VwGO beim Oberverwaltungsgericht – erst nach Fristablauf ein.  »»» 

Neue Infoseite zum Thema Krankenversicherung im Rechtsreferendariat

Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet. [RefN]

 

von BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V.
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört.
Revision oder Urteil im 2. Examen?

Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.

Wir haben wieder einmal geschaut, in welchen Monaten im vergangenen Jahr eine Revision bzw. ein Urteil liefen. Unsere bisherige Übersicht haben wir um diese Daten angepasst. So ist ein Vergleich der vergangenen fünf Jahre möglich.  »»» 

Arbeitslosmeldung nach dem Referendariat

Ein wichtiges Urteil für Referendare wurde vom Landessozialgericht Bayern gesprochen. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, wann man sich als Referendar spätestens bei der Arbeitsagentur melden muss, um Arbeitslosengeld zu erhalten, ohne dass zuvor eine Sperrfrist verhängt wurde.

Ausgangspunkt für die rechtliche Bewertung dieser Frage ist § 38 Abs. 1 S. 2 SGB III.  »»» 

Wieviele Vorpunkte braucht man, um zur Mündlichen geladen zu werden?

Als ob das Öffnen des Briefes mit den Klausurergebnissen nicht schon aufregend genug wäre, müssen dann manche der Referendare erst einmal rechnen, ob sie zur mündlichen Prüfung geladen werden. Die Regelungen der Länder hierzu weichen voneinander ab. Daher haben wir uns mal die Regelungen hierzu näher angeschaut und in diesem Artikel eine Liste gemacht, wie viele Punkte man in den Klausuren nun braucht, um anschließend zur Mündlichen geladen zu werden.  »»» 

JVA-Besuch während der Strafrechtsstation
von

Während der Strafrechtsstation kann man schon viele interessante Angebote wahrnehmen, die Polizeifahrt ist natürlich fast schon Pflicht. Zum Standardrepertoir gehört aber auch der Besuch einer Justizvollzugsanstalt.

Dieser eintäge Aufenthalt wird von dem jeweiligen Ausbildungsgericht organisiert, man muss sich nur in die vorbereiteten Listen eintragen und los geht´s!  »»» 

Wer war eigentlich… Dr. Carl Sartorius
von

In unserer Reihe „Wer war eigentlich…“ befassen wir uns heute mit dem Leben und dem Werk von Carl Friedrich Sartorius, dem Namensgeber des zweitwichtigsten „Ziegels“ in unserer Heimbibliothek. Sartorius wurde 1865 in Bayreuth geboren und studierte die Rechtswissenschaften in Erlangen, München und Berlin. Es folgte die Promotion in Erlangen zum Thema „Die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen nach bayrischem Recht“.  »»» 

Wahlstation bei der Deutsch-Indischen Handelskammer
von

Wer auf der Suche nach einer wirklich spannenden Wahlstation ist, für den ist das Folgende vielleicht etwas:

Die Deutsch-Indische Handelskammer sucht laufend Rechtsreferendare, die für mindestens 3 Monate in Mumbai oder einer der weiteren Standorte, beispielsweise Delhi, tätig sind.  »»» 

Das amtsärztliche Attest
von

Die Horrorvorstellung für jeden Prüfling: Man wird während der Prüfung bzw. kurz davor krank, sodass die Prüfung erst gar nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Um dann nicht die Prüfung als „durchgefallen“ abtun zu müssen, braucht man bekanntlich eine Bescheinigung vom Amtsarzt.

Aus diesem Attest müssen Art und Dauer der Erkrankung sowie das Beschwerdebild hervorgehen und die Tatsache, dass eine prüfungsrelevante Erkrankung vorliegt.  »»»