Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.
Autor der Skripte ist Staatsanwalt Dr. Michael Schmitz, der auch Autor anderer Referendarliteratur ist, wie zum Beispiel des Buches „Der Aktenvortrag im Strafrecht“. »»»



Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11) entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2.Staatsexamen durch das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben wurde.
Es ist nicht erstaunlich, dass gerade die Strafrechtsstation wie im Fluge vergeht. Denn anders als die Verwaltungsstation, von der man immer nur hört, dass sie sehr langweilig sein soll, gibt es in der Strafrechtsstation richtig viele Highlights: Nicht nur dass man das erste Mal offiziell als Jurist vor Gericht auftritt und plädiert, man hat auch die Möglichkeit, mit den AG-Kollegen einen „Trinktest“ zu machen, eine JVA auch mal von innen zu sehen, sich eine Obduktion anzuschauen und schließlich bei einer Polizeifahrt mitzumachen! 
Die Bösel Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine überörtliche Rechtsanwaltssozietät. Unsere Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass wir mit den Besonderheiten verschiedener Branchen bestens vertraut sind. Unsere Anwälte denken unternehmensbezogen und orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Mandanten, um der jeweiligen Branche sowohl in rechtlicher, als auch wirtschaftlicher Hinsicht entsprechen zu können.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und unserer hohen fachlichen Qualifikation gestalten wir die Zukunft der unterschiedlichen Rechts- und Beratungsbereiche unserer Mandanten aktiv mit und sind so für unsere Mandanten jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner. Wir beraten Unternehmen umfassend und praxisnah in allen Fragen des Wirtschaftsrechts.
Als wirtschaftsorientierte Kanzlei legen wir dabei besonderen Wert auf die individuelle Betreuung und persönliche Beratung unserer Mandantschaft. Durch die Bündelung von Kernkompetenzen bietet unsere Kanzlei bei Projekten und Transaktionen jeder Größenordnung optimale und individuell zugeschnittene Lösungen an. Auseinandersetzungen und Prozessführungen bei gerichtlichen Streitigkeiten gehören ebenfalls zu unserem Tagesgeschäft.
In unserem
Ein sicherlich sehr interessantes Urteil zum Zweiten Staatsexamen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden muss, wenn die Kandidatin den Prüfer kontaktiert, der im Rahmen des Widerspruchsverfahrens seine Bewertung der Klausur nochmals zu prüfen hatte. Durch den Anruf wollte die Kandidatin erfahren, aus welchen Gründen der Prüfer zu seiner ursprünglichen Note kam.
In unserer Arikel-Serie „Wer war eigentlich…“ nehmen wir uns heute einen weiteren Examenskommentar unter die Lupe und befassen uns mit dem Begründer des Beck´schen Kurzkommentars zum Handelsgesetzbuch Baumbach/Hopt.
Das Stationszeugnis hat eine Doppelfunktion: Es gibt Auskunft über das Erreichen des Ausbildungsziels und zeigt auf, ob der Referendar allen Anforderungen entspricht oder ob es evtl. Bereiche gibt, in denen er sich noch Fertigkeiten aneignen sollte (
Die Strafrechtsstation ist eine der abwechslungsreichsten Stationen von allen: Polizeifahrt, JVA-Besuch, Trinktest und eben auch die Möglichkeit, bei einer Obduktion dabei zu sein, womit sich dieser Artikel beschäftigt.
Examensnoten können sehr entscheidend sein. Das erfuhr ein Bewerber aus Baden-Württemberg schmerzlich am eigenen Leib.
Nachdem das Referendariat beendet ist, gehts für die Meisten direkt in die Bewerbungsphase. Sofern man sich beispielsweise für den öffentlichen Dienst bewirbt, wird oft die Einwilligung zur Einsichtnahme in die Personalakte aus dem Referendariat gefordert bzw. die Ausstellung einer dem entsprechenden Vollmacht. Dort befinden sich schließlich alle Stationszeugnisse und Beurteilungen sowie sonstige Infos aus der vergangenen Referendarszeit. In der Vollmacht muss man natürlich auch angeben, wo diese Akte denn nun abrufbar ist.
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