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REFERENDARIATNEWS

Ausgabe 45/2026 Freitag, der 06.11.2026

Zivilrechtsstation

Heinz Thomas und Hans Putzo, besser bekannt als Thomas/Putzo

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Symbolbild Thomas/Putzo Es ist an der Zeit, sich mal mit den Namensgebern des wichtigen ZPO-Kommentars zu beschäftigen.

Zugegeben ... ich musste zunächst nach den Vornamen suchen! Geläufig sind sie nicht jedem, denn man wirft schließlich nur mit dem Verbund beider Namen – dem Thomas/Putzo – um sich, wenn man von ihrem bekanntesten Werk spricht. Dass es sich bei Thomas nicht um den Vornamen von Herrn Putzo handelt, haben wir spätestens im 2. Semester registriert. Höchste Zeit also, auch mal hinter die Kulissen des Thomas/Putzo zu schauen.

Heinz Thomas wurde am 07.06.1920 in München geboren. Im fernen Rostock begann er 1942 das Studium der Rechtswissenschaften, geriet jedoch schon bald in Kriegsgefangenschaft und konnte sein Studium erst 1948 abschließen. Das 2. Examen hatte er 1950 in der Tasche und bereits 1949 seine Promotion. Im Anschluss war er als Richter am AG München, dann am LG München I und von 1972 bis zu seinem Ruhestand 1984 als Vorsitzender Richter am OLG München tätig. Seit 1974 lehrte er zudem als Honorarprofessor an der LMU München. Heinz Thomas verstarb am 3. August 2002 im Alter von 82 Jahren in München.

Prof. Dr. Hans Putzo, Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a. D., wurde am 16. September 1926 in München geboren und verstarb am 27. November 2013. Er legte 1952 die erste juristische Staatsprüfung, 1954 das 2. Examen ab. Wie Heinz Thomas wurde auch Hans Putzo im Jahr vor Abschluss seiner juristischen Ausbildung bereits promoviert. Putzo trat in den Justizdienst ein und wurde 1967 Vorsitzender Richter am Landgericht, 1978 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und 1984 Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht. Von 1988 bis zum Eintritt in den Ruhestand 1991 war er Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts.

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Bekannt geworden sind die beiden Juristen mit ihrem Kommentar zur Zivilprozessordnung. Die erste Auflage erschien 1963 und war eine kleine Revolution, da die bisher auf dem Markt vertretenen Kommentare zur ZPO zu einem recht großen Umfang neigten. Der Thomas/Putzo hingegen war klein, kompakt und auf das Wesentlichste beschränkt. Zuvor war das lediglich mit dem StGB-Kommentar von Dreher und Maassen gelungen, der später von Karl Lackner fortgeführt wurde und heute als „Lackner/Kühl/Heger“ bekannt ist. Außerdem waren beide viele Jahre Autoren des „Palandt“, der seit der 81. Auflage (2021) „Grüneberg“ heißt.

Der Thomas/Putzo heute

Anders als manch anderer Klassiker trägt der Kommentar seine Gründernamen bis heute. Im Jahr 2021 hatte C.H. Beck angekündigt, Werke umzubenennen, die noch die Namen von Juristen mit aktiver Rolle in der NS-Zeit tragen: Aus dem Palandt wurde der „Grüneberg“, aus dem Schönfelder der „Habersack“ und aus dem Baumbach/Hopt der „Hopt“. Thomas und Putzo betraf diese Umbenennungswelle nicht.

Fortgeführt wird der Thomas/Putzo von Dr. Rainer Hüßtege, Prof. Dr. Christian Seiler und Dr. Carl Friedrich Nordmeier. Die 47. Auflage ist im April 2026 erschienen (Rechtsstand Februar 2026) und berücksichtigt unter anderem die geänderten Zuständigkeitsstreitwerte, die E-Akte und das Online-Verfahren (Stand: Oktober 2026). In vielen Bundesländern, etwa in Bayern und Nordrhein-Westfalen, ist der Kommentar im Zweiten Examen als Hilfsmittel zugelassen; welche Auflage Du verwenden darfst, regelt die Hilfsmittelliste Deines Prüfungsamts. Die aktuelle Auflage des Thomas/Putzo gibt es im Referendarbuchladen, Vorauflagen von Examenskommentaren regelmäßig im Shop von Juristenkoffer.de. 

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