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  Ausgabe 11/2025
Samstag, der 15.03.2025
     

 / Zivilrechtsstation

Das Buch der Bücher: Der „Palandt“ und sein Namensgeber

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Ein Buch begleitet uns vom kleinen BGB-Schein (so hieß das damals noch bei mir 🙂 ) im 2. Semester bis zur Z IV Klausur im 2. Staatsexamen: Der Beck´sche Kurzkommentar zum BGB  – der „Palandt“ (wie der Name Kurzkommentar hierzu passen soll, frage ich mich bis heute, liegt wohl an den Abkürzungen…).

Wie auch immer, unser BGB-Kommentar namens Palandt ist 2008 Jahr ganze 70 Jahre alt geworden und genau so viele Auflagen gibt es mittlerweile auch.

Dass Otto Palandt lediglich der Namensgeber war und sonst keine Kommentierungen verfasste, ist hinreichend bekannt. Denn wäre nicht ein tragischer Autounfall dazwischen gekommen, hieße der Palandt heute vermutlich „Wilke“! Das war der Name des eigentlichen ersten Herausgebers, der kurz vor Erscheinen verstarb und durch einen anderen seinerzeit von der Mehrheit als bedeutend zu betrachtenden Juristen ersetzt werden musste. Hierzu wurde Otto Palandt erkoren, der im Jahre 1938 aufgrund seiner Position als Präsident des Reichsprüfungsamtes und der Mitgliedschaft in der NSDAP eine hinreichende Persönlichkeit darstellte – so die Auffassung damals!  Ziel war es, dass die Kommentierung nationalsozialistisches Gedankengut berücksichtigte. Die erste Auflage des Palandt war so schnell vergriffen, dass innerhalb einiger Monate schon die zweite Auflage erschien.

Wie schon oben gesagt, war Otto Palandt Präsident des Reichsprüfungsamts, zu diesen Zeiten wäre es sicherlich schwierig bis unmöglich gewesen, als Frau das Jurastudium zu absolvieren, denn Palandt war verantwortlich für das Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung, was besagte, dass Frauen nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen werden.

Auch nach dem zweiten Weltkrieg blieb Otto Palandt Herausgeber des Kommentars starb aber kurze Zeit später im Jahre 1951. Auch die weiteren Kommentatoren wurden nicht ausgetauscht, es wäre sicherlich interessant zu sehen, ob es ohne Auswechslung tatsächlich gelungen ist, das nationalsozialistische Gedankengut vollständig zu entfernen.

So wenig glorreich ist leider die Geschichte um Otto Palandt, dem Namensgeber der bedeutendsten deutschen BGB-Kommentierung.

Der Artikel wurde am 21. Juni 2022 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.