Wer war eigentlich... Ferdinand O. Kopp?
Es gibt Namen, denen kann man sich als Jurist einfach nicht entziehen. Im Zivilrecht gehörte dazu lange Otto Palandt, nach dem der bekannte BGB-Kommentar bis 2021 benannt war – heute erscheint er als „Grüneberg“. Über Palandt könnt Ihr Euch in unserem Beitrag über den Palandt und seinen Namensgeber schlau machen. Aber auch das Verwaltungsrecht hat eine Persönlichkeit zu bieten, die im RefBlog nicht unerwähnt bleiben soll: Ferdinand Otto Kopp (12. Januar 1932 bis 2. Juli 1995).
Beim Lesen seiner Biographie war ich tatsächlich sehr beeindruckt: Nicht nur, dass er mit 23 Jahren Diplom-Volkswirt, mit 24 Diplom-Kaufmann und mit 25 Jurist war – im selben Jahr wurde er auch noch promoviert. Mit 28 Jahren war er dann Volljurist. 1969, im Alter von 37 Jahren, folgte die Habilitation. In der Folgezeit lehrte er als Professor in Graz (1970 bis 1978), als Lehrbeauftragter und später Honorarprofessor in Innsbruck und von 1978 bis zu seinem Tod 1995 als Professor für Öffentliches Recht in Passau.
Daneben scheint eine herausragende sprachliche Begabung vorhanden gewesen zu sein: Laut Wikipedia lernte er in der Schule Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch und während des Studiums Portugiesisch, Arabisch, Türkisch, Japanisch und Chinesisch. Ja, mit diesem Lebenslauf hätte man sicher in der heutigen Zeit keinerlei Probleme, einen passenden Arbeitgeber zu finden! :-)
Und hinterlassen hat er der Welt der Referendare die beiden großartigen Kommentare zur VwGO (erstmals 1974) und zum VwVfG (erstmals 1976). Nach seinem Tod wurden sie von neuen Bearbeitern fortgeführt und erscheinen heute als „Kopp/Schenke“ (VwGO) und „Kopp/Ramsauer“ (VwVfG), und zwar nahezu jährlich in neuer Auflage. Wessen Interesse jetzt geweckt ist, kann sich diese beiden Bücher als neue Abendlektüre gleich in unserem Shop bestellen – dort gibt es sie als Vorauflagen! ;-)
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