Schon nach ca. einem Monat Referendariat geht´s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.
All das soll uns natürlich auf das 2. Staatsexamen und die Berufswelt vorbereiten, die Noten sollte man aber trotzdem nicht unterschätzen: »»»






Latham & Watkins zählt weltweit zu den führenden Kanzleien. In Deutschland beraten wir an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt am Main und München deutsche und internationale Mandant*innen in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts. Eingebettet in ein Netzwerk aus über 3.500 Anwält*innen in zahlreichen Büros weltweit bieten wir fach- und länderübergreifende Rechtsberatung aus einer Hand.
Für unser Datenschutz-Team in Frankfurt suchen wir ab sofort Referendare (m/w/d). Das Datenschutzrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt und Raum für innovative und kreative Ansätze und Lösungen schafft. Unser Team begleitet diese Entwicklung aktiv. Wir entwickeln für unsere Mandant*innen pragmatische und effektive Strategien, um die stetig steigenden Anforderungen beim Datenschutz umzusetzen.
Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.
„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.


Im Netz findet man auf der Seite 

Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine große Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der mündlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch plädieren? Und was sind mögliche Konsequenzen einer Überschreitung der Kompetenzen?
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