2017 – Laut einer azur-Associate-Umfrage ist das Gehalt der weiblichen Berufseinsteiger im ersten Berufsjahr höher als das der Männer. Und das sind mit durchschnittlich 101.000€ ganze 8% mehr! Das betrifft alle Kanzleien, also nicht nur Groß-, sondern auch kleine und mittlere Kanzleien. Obwohl auf das gesamte Berufsleben gesehen das Gehalt der Frauen immer noch hinter dem der Männer steht, sind sie sehr zufrieden damit. »»»
REFERENDARIATNEWS
Weibliche Berufseinsteiger verdienen in Kanzleien mehr als Männer
Wird Resturlaub vergütet?
Wir haben hier in den RefNews schon darüber berichtet – der Forderung eines Referendars nach Vergütung für nicht genommene Urlaubstage.
Zum Hintergrund: Ein Referendar hatte bis zum Bestehen des zweiten Examens seinen Urlaub wissentlich noch nicht vollständig genommen. Das OVG Berlin-Brandenburg sollte dann klären, ob einer Forderung einer Auszahlung nachgegeben werden soll. Das Verfahren wurde ausgesetzt, da der EuGH um Mithilfe gebeten wurde. »»»
Richter auf Probe – Punktsenkungen in zwei Bundesländern
Ihr spielt mit dem Gedanken Euch für ein Richteramt zu bewerben? Kürzlich haben wir unsere Informationsseiten für die Einstellung als Richter auf Probe aktualisiert. D.h. Ihr findet zu jedem Bundesland die momentan aktuellsten Infos zu Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbung, Auswahlverfahren, Ausbildung und Besonderheiten bezüglich der Fachgerichtsbarkeiten. »»»
Rechtsreferendar (m/w/d) Wahl- oder Anwaltsstation | Internationales Erbrecht
Wir sind eine rein digital arbeitende Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Erbrecht und internationalen Erbrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf grenzüberschreitenden Mandaten mit Bezügen zu Brasilien. Als digitale Erbrechtskanzlei beraten wir bundesweit und begleiten Mandantinnen und Mandanten in anspruchsvollen nationalen und internationalen Erbfällen mit spezialisierter, flexibler und verständlicher Beratung. Schlechtere Noten für Frauen und Migranten
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gab eine Studie in Auftrag, die die Notenvergabe von rund 20.000 Juristen, welche ihr erstes und zweites Staatsexamen zwischen 2006 und 2016 in NRW ablegten, untersuchten. Hintergrund ist eine Studie von 2014, die Benotungsunterschiede je nach Geschlecht und Herkunft feststellte. Die Autoren Andreas Glöckner von der Fernuniversität Hagen, Emanuel Towfigh von der EBS Universität Law School und Christian Traxler von der Hertie School of Governance bestätigen in ihrer nun erneuten Studie diese Ergebnisse. »»»
Aufsatzwettbewerb des WiJ
WiJ – das ist das WisteV-Journal, eine weltweit kostenlos abrufbare, vierteljährlich erscheinende, online-Zeitschrift der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. Zielgruppe sind alle Menschen, die beruflich etwas mit „Recht“ verbindet, also Rechtsanwälte, Angehörige von Justiz und Verwaltung, Wissenschaftler, Studierende usw. Zu lesen sind Aufsätze und Kurzbeiträge zu Themen des Wirtschaftsrechts, Steuerstrafrecht, Compliance, ebenso zu praxisrelevanten Randgebieten oder Hilfswissenschaften.
Kommentar zum Thema Nebenforderungen in Referendariat und Assessorklausur
Wir haben einen interessanten Kommentar zum Thema Nebenforderungen in Referendariat und Assessorklausur für Euch gefunden! Die wichtigsten und häufigsten Anspruchsziele sowie Anspruchsgrundlagen und die immer wiederkehrenden Fehler wurden von Benedikt Windau zusammengestellt. »»»
Berliner Justiz – Überlastung soll entgegengewirkt werden
Berlin – dass die Justiz völlig überlastet ist, ist schon seit Jahren nichts Neues. 2017 wurde in nur 21% der Ermittlungsverfahren Anklage erhoben, immerhin 30% waren es 10 Jahre zuvor. Aufgrund des Personalmangels werden vor allem am Landgericht Wirtschaftsfälle, wie Korruption und Wirtschaftskriminalität, immer weiter nach hinten verschoben. »»»
Neuerscheinungen
In den nächsten vier Wochen könnt Ihr Euch auf folgende Neuerscheinungen freuen:
Skripte:
„Der Kurzvortrag im Assessorexamen Arbeitsrecht“ (6. Auflage), Homann
„Strafrechtliche Assessorklausuren“ (10. Auflage), Brunner
Kommentare:
HGB (38. Auflage), Baumbach
ZPO (39. Auflage), Thomas/Putzo
Strafprozessordnung (61. Auflage), Meyer-Goßner »»»
Verbeamtung für Rechtsreferendare in MV
Im März 2016 zog Thüringen als letztes Bundesland nach, seine Rechtsreferendare nicht mehr als „Beamte auf Widerruf“, sondern im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis anzustellen. Seit dem wurde in keinem Bundesland mehr ein Referendar verbeamtet. Bis jetzt! Denn nun führt Mecklenburg-Vorpommern diese Art der Einstellung wieder ein! »»»
Stellungnahme des DAV zur Zusatzvergütung von Rechtsreferendaren
März 2015 – das Bundessozialgericht entschied, dass das Einkommen aus einer Nebentätigkeit, wenn es sich nicht um eine abgrenzbare oder selbstständige Tätigkeit in der Kanzlei handelt, als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt des Vorbereitungsdienstes zu behandeln ist. So ist die Beschäftigungsbehörde eines Referendars für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich, wenn die etwaige Ausbildungsstelle diese nicht korrekt abgeführt hat. »»»
Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe in Thüringen
Bis 2016 war Thüringen noch das einzige Bundesland, welches seine Rechtsreferendare noch als Beamte auf Widerruf eingestellt hat. Da am 16. März 2016 der Thüringer Landtag aber das Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst verabschiedet hat, werden Referendare nun in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis angestellt. Seit dem betrug die Unterhaltsbeihilfe 1.100,00€ »»»
Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat – wie einige andere Länder auch – ab dem 01.01.2018 die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare erhöht. Sie beträgt nun 1.203,23€. Das sind 70,00€ mehr! Somit befindet sich Rheinland-Pfalz im Ländervergleich im oberen Mittelfeld. »»»





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