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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 41/2026
Mittwoch, der 07.10.2026
     

Wahlstation bei der Deutsch-Indischen Handelskammer

von

Flagge IndiensWer auf der Suche nach einer wirklich spannenden Wahlstation ist, für den ist das Folgende vielleicht etwas:

Die Deutsch-Indische Handelskammer (Indo-German Chamber of Commerce, IGCC) bietet nach eigenen Angaben Praktika an („practical training and internships“).  »»» 

Das amtsärztliche Attest

von

Die Horrorvorstellung für jeden Prüfling: Man wird während der Prüfung bzw. kurz davor krank, sodass die Prüfung erst gar nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Um dann nicht die Prüfung als „nicht bestanden“ abhaken zu müssen, braucht man in der Regel – so etwa in NRW – eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Welche Nachweise genau verlangt werden, regelt das jeweilige Landesrecht; ein Blick in die Hinweise Deines Prüfungsamts lohnt sich.

Nach den Vorgaben des Landesjustizprüfungsamts NRW müssen aus dem Attest Art und Dauer der Erkrankung sowie eine Beschreibung der Symptomatik hervorgehen, außerdem eine Stellungnahme dazu, ob es sich um eine (allein) prüfungsbedingte Erkrankung handelt – also etwa nur um Prüfungsnervosität, die keinen Rücktritt rechtfertigt.  »»» 

Kein Anspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin

Symbolbild PrüfungsterminJuristische Referendare können gegenüber dem Prüfungsamt keinen bestimmten Termin auf Abhaltung der mündlichen Prüfung beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 15.07.2015, Az. VG 15 L 207.15).

Ein Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin beabsichtigte, seine mündliche Prüfung vor dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt (GJPA) der Länder Berlin und Brandenburg Anfang des Jahres 2016 abzulegen.  »»» 

Anwalts-/Wahlstation Urheber-/Medien-/Markenrecht – Köln & Berlin

von REHKATSCH Rechtsanwälte
REHKATSCH RECHTSANWÄLTE ist eine spezialisierte Urheberrechts- und Medienkanzlei mit Standorten in Köln und Berlin. Wir beraten Mandanten aus der gesamten Kreativ- und Unterhaltungsbranche – von Influencern, Produzenten, Musikern und Künstlern über Agenturen und Labels bis hin zu Filmproduktionen und Start Ups. Unsere Schwerpunkte liegen im Medien-, Urheber-, Marken-, Presse- und Social Media Recht. Referendare arbeiten bei uns nah an echten Mandaten, nehmen an Gerichtsterminen teil und erhalten Einblicke in alle Bereiche einer spezialisierten Entertainmentkanzlei. Das Team ist flach hierarchisch, kollegial und per Du. Anwalts- und Wahlstation sind möglich – vor Ort oder remote. Weitere Infos: www.rehkatsch.de/kanzlei/rechtsreferendar

Vor dem Referendariat zum Deutschen Bundestag

Symbolbild Deutscher Bundestag

Wie wir im RefBlog des Öfteren berichtet haben, sind die Wartezeiten in vielen Bundesländern lang, sodass sich die Frage stellt, wie man diese Zeit sinnvoll überbrücken kann. Bewirbt man sich beispielsweise in Berlin oder Hamburg, muss man mit einer langen Wartezeit rechnen.

Eine interessante Möglichkeit, diese Zeit zu füllen, ist eine befristete Tätigkeit als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter zur Aushilfe in der Verwaltung des Deutschen Bundestages.

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Podcast: Was erwartet mich im Referendariat?

Symbolbild ReferendariatWenn man sich am Ende des Studiums befindet, weiß man zwar, dass anschließend das Referendariat ansteht. Was einen im Vorbereitungsdienst dann aber wirklich erwartet, kann man zu diesem Zeitpunkt kaum einschätzen.

Einen ersten Eindruck vermittelt das OLG Düsseldorf: Auf der Seite seiner Referendarabteilung stellt es ein kurzes Informationsvideo zum Referendariat bereit, das das Gericht selbst als „Podcast“ mit „visuellen Informationen“ bezeichnet.  »»» 

Ungleiche Bezahlung unserer AG-Leiter

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In den RefNews hatten wir bereits einmal berichtet, was unsere AG-Leiter „verdienen“. Grundlage war ein Dokument des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern, das über die Honorare Auskunft gab: Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte erhielten danach als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft ein Honorar von 25 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten). Ob dieser Satz noch gilt, ließ sich nicht bestätigen; die aktuellen Abrechnungsvordrucke für Ausbilder stellt die Justiz MV auf ihrer Seite zum Vorbereitungsdienst bereit.

Die Honorare unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland deutlich (!). Das zeigte schon ein Interview in der Ausgabe 04/2015 des „Kammerton“, der Mitgliederzeitschrift der Rechtsanwaltskammer Berlin. RAin Johanna Eyser, damals neu ernannte Beauftragte der RAK Berlin für die Juristenausbildung (laut Jahresbericht 2025 der Kammer inzwischen zugleich deren Vizepräsidentin), antwortete auf die Frage, wie hoch die Vergütung in der Referendarausbildung ist, folgendermaßen:  »»» 

Bayern will ‚Tauchen‘ stoppen: Diskussion um Freistellungen in der Anwaltsstation

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In Bayern wird die Praxis des „Tauchens“ im Rechtsreferendariat erneut kontrovers diskutiert. „Tauchen“ bezeichnet den Usus, dass Referendarinnen und Referendare während der Anwaltsstation von ihrer Ausbilderkanzlei inoffiziell wochen‑ oder monatelang freigestellt werden, um sich ungestört auf die Examensvorbereitung zu konzentrieren. Wie lto.de berichtet, sehen viele angehende Juristen darin die einzige Möglichkeit, trotz der knappen Zeit zwischen Station und schriftlichen Klausuren ausreichend lernen zu können. Kanzleien gewähren Sonderurlaub oder reduzieren die Arbeitsbelastung, obwohl die Prüfungsordnungen diese langen Freistellungen eigentlich nicht kennen.  »»» 

Heinz Thomas und Hans Putzo, besser bekannt als Thomas/Putzo

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Symbolbild Thomas/Putzo Es ist an der Zeit, sich mal mit den Namensgebern des wichtigen ZPO-Kommentars zu beschäftigen.

Zugegeben … ich musste zunächst nach den Vornamen suchen! Geläufig sind sie nicht jedem, denn man wirft schließlich nur mit dem Verbund beider Namen – dem Thomas/Putzo – um sich, wenn man von ihrem bekanntesten Werk spricht.  »»» 

Wer war eigentlich… Ferdinand O. Kopp?

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Symbolbild zu Ferdinand O. KoppEs gibt Namen, denen kann man sich als Jurist einfach nicht entziehen. Im Zivilrecht gehörte dazu lange Otto Palandt, nach dem der bekannte BGB-Kommentar bis 2021 benannt war – heute erscheint er als „Grüneberg“. Über Palandt könnt Ihr Euch in unserem Beitrag über den Palandt und seinen Namensgeber schlau machen. Aber auch das Verwaltungsrecht hat eine Persönlichkeit zu bieten, die im RefBlog nicht unerwähnt bleiben soll: Ferdinand Otto Kopp (12. Januar 1932 bis 2. Juli 1995).  »»» 

Unterschiede des Gehalts zwischen männlichen und weiblichen Associates

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Es geht wieder einmal um das liebe Geld. Eine azur-Associate-Umfrage 2016 hat nämlich herausgefunden, dass männliche Berufseinsteiger deutlich mehr verdienen als weibliche. In den ersten drei Berufsjahren ist dieser Unterschied noch am größten. Betrachtet wurde das durchschnittliche Jahresfestgehalt bei Vollzeitbeschäftigung.

erstes Berufsjahr: Unterschied von 4.000€ 

zweites Berufsjahr: Unterschied von 9.000€

drittes Berufsjahr: Unterschied von 10.000€  »»» 

Ländervergleich zu Ausgaben für Richter und Staatsanwälte

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Der DAV beschäftigte sich mit der Höhe der Investition der einzelnen Bundesländer in die Justiz. Das erschreckende dabei: kein einziges Bundesland gibt auch nur 5% seines Haushaltsbudgets für die Justiz aus! Gemeint sind hier Sach- und Personalkosten für Richter und Staatsanwälte, wie strafrechtliche Ermittlungen oder Gerichtsverhandlungen. Dabei ist diese Berufsgruppe für den Staat noch verhältnismäßig günstig.

Die vom DAV veröffentlichte Statistik schlüsselt den Anteil am Gesamthaushalt 2016 der einzelnen Länder auf.  »»» 

Bekanntgabe der Klausurergebnisse

Schon ein paar Wochen nach dem schriftlichen Examen beginnt das Warten auf die Bekanntgabe der Klausurergebnisse und das Bangen, ob man zumindest die erste Hürde genommen hat und zur mündlichen Prüfung geladen wird.

Die Art und Weise, wann und wie man dann vom Prüfungsamt über seine Klausurergebnisse informiert wird, ist aber – wie schon das gesamte Referendariat und das Examen – von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden.  »»»