In Bayern wird die Praxis des „Tauchens“ im Rechtsreferendariat erneut kontrovers diskutiert. „Tauchen“ bezeichnet den Usus, dass Referendarinnen und Referendare während der Anwaltsstation von ihrer Ausbilderkanzlei inoffiziell wochen‑ oder monatelang freigestellt werden, um sich ungestört auf die Examensvorbereitung zu konzentrieren. Wie lto.de berichtet, sehen viele angehende Juristen darin die einzige Möglichkeit, trotz der knappen Zeit zwischen Station und schriftlichen Klausuren ausreichend lernen zu können. Kanzleien gewähren Sonderurlaub oder reduzieren die Arbeitsbelastung, obwohl die Prüfungsordnungen diese langen Freistellungen eigentlich nicht kennen.Das Bayerische Justizministerium reagiert nun laut Bericht der LTO und weist darauf hin, dass Rechtsreferendarinnen und -referendare nach der Juristenausbildungsordnung verpflichtet sind, ihre gesamte Arbeitskraft der Ausbildung zu widmen. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Referendare mindestens einen Tag pro Woche in der Kanzlei anwesend sein. Dem Ministerium ist zugetragen worden, dass einzelne Kanzleien über mehrere Monate hinweg eine vollständige Freistellung gewährt haben. Diese Praxis verstößt gegen die Regelungen, weshalb das Ministerium die bayerischen Rechtsanwaltskammern gebeten hat, die Ausbilderkanzleien auf ihre Pflichten hinzuweisen. Zudem betont das Ministerium, dass die Arbeit in der Kanzlei und der Besuch der Arbeitsgemeinschaften elementare Bestandteile der Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen seien und daneben genügend Zeit für das Selbststudium bliebe.
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Gleichzeitig räumt das Justizministerium ein, dass das enge Zeitfenster zwischen Station und Examensphase eine besondere Belastung darstellt. In seiner Stellungnahme deutet es an, die Rechtsreferendarausbildungsbekanntmachung überarbeiten zu wollen, um die letzte Phase der Anwaltsstation flexibler zu gestalten. Überlegungen gehen dahin, den Ausbildern in den letzten Wochen größere Spielräume beim Einsatz der Referendare einzuräumen, ohne die Ausbildungspflicht komplett aufzuheben. Das Ministerium erarbeitet derzeit einen entsprechenden Entwurf in Abstimmung mit den Rechtsanwaltskammern. Für Referendarinnen und Referendare könnte dies bedeuten, dass sie künftig mehr planbare Freiräume für die Examensvorbereitung erhalten, ohne auf inoffizielle Freistellungen angewiesen zu sein.







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