In den RefNews hatten wir bereits einmal berichtet, was unsere AG-Leiter „verdienen“. Grundlage war ein Dokument des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern, das über die Honorare Auskunft gab: Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte erhielten danach als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft ein Honorar von 25 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten). Ob dieser Satz noch gilt, ließ sich nicht bestätigen; die aktuellen Abrechnungsvordrucke für Ausbilder stellt die Justiz MV auf ihrer Seite zum Vorbereitungsdienst bereit.
Die Honorare unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland deutlich (!). Das zeigte schon ein Interview in der Ausgabe 04/2015 des „Kammerton“, der Mitgliederzeitschrift der Rechtsanwaltskammer Berlin. RAin Johanna Eyser, damals neu ernannte Beauftragte der RAK Berlin für die Juristenausbildung (laut Jahresbericht 2025 der Kammer inzwischen zugleich deren Vizepräsidentin), antwortete auf die Frage, wie hoch die Vergütung in der Referendarausbildung ist, folgendermaßen: »»»