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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 43/2026
Freitag, der 23.10.2026
     

Der ehemals beschwerliche Weg zum Volljuristen in Polen

von

Symbolbild zur Juristenausbildung in PolenEin Blick über den Tellerrand hat noch nie geschadet, daher behandelt dieser Artikel die Juristenausbildung in unserem Nachbarland Polen. Da die Juristenausbildung in Deutschland, insbesondere das Referendariat, immer wieder in der Kritik steht, können wir hier vielleicht etwas lernen…

In Polen schließt man das Jurastudium mit einer Magisterarbeit ab. Anschließend folgt das Referendariat, welches dort „Aplikacja“ genannt wird.  »»» 

Zu viele Kompetenzen für Rechtsreferendar in der Kanzlei

Symbolbild AnwaltsstationDen Rechtsreferendar intensiv in die Kanzleiarbeit während der Anwaltsstation einzubinden, ist vom Anwalt sehr löblich. Denn oftmals beschränkt sich das Tätigwerden des Referendars auf das Mitnehmen, Bearbeiten und Zurückgeben einzelner Akten. Dass man es mit der Einbindung des Referendars aber auch übertreiben kann, zeigt der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.01.2017 – OVG 3 N 137.16.

Sachverhalt

Ein in erster Instanz ergangenes Urteil wurde in der Kanzlei gegen Empfangsbekenntnis am 23.08.2016 zugestellt. Unterschrieben hatte dieses Empfangsbekenntnis der Rechtsreferendar, der zu dieser Zeit seine Anwaltsstation in der Kanzlei ableistete. Um das Urteil anzufechten, stellte der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Der innerhalb der Antragsfrist mit Schriftsatz vom 13. September 2016 übersandte Berufungszulassungsantrag war zwar laut Angaben des Anwalts des Klägers von ihm – dem Anwalt – entworfen worden; unterschrieben wurde dieser Schriftsatz aber wiederum vom Rechtsreferendar. Ein weiterer Schriftsatz vom 26. September 2016, der vom Verfahrensbevollmächtigten des Klägers unterzeichnet wurde und einen weiteren Antrag auf Zulassung der Berufung enthielt, ging am 28. September 2016 – zudem entgegen § 124a Abs. 4 Satz 2 VwGO beim Oberverwaltungsgericht – und damit erst nach Fristablauf ein.  »»» 

Neue Infoseite zum Thema Krankenversicherung im Rechtsreferendariat

Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.

Beamter auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis?

Welche Versicherung zu Dir passt, hängt vor allem von Deinem Status im Referendariat ab – und der unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Ländern, etwa in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, werden Referendare als Beamte auf Widerruf eingestellt und haben Anspruch auf Beihilfe. Dann ist eine private Krankenversicherung mit beihilfekonformem Tarif regelmäßig die naheliegende Wahl. In Sachsen besteht ein Wahlrecht. In den meisten anderen Ländern stehen Referendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (Stand: Oktober 2026). Die Entscheidung muss in jedem Fall vor Dienstantritt getroffen werden.

Drei Tipps vor Dienstantritt

  • Kläre Deinen Status: Ob Du Beamter auf Widerruf wirst oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehst, ergibt sich aus Deinem Einstellungsschreiben bzw. den Merkblättern Deines Oberlandesgerichts.
  • Bei Beamtenstatus: Achte auf einen beihilfekonformen Ausbildungstarif und prüfe, ob eine Anwartschaft für die Zeit nach dem Referendariat sinnvoll ist.
  • Bei Versicherungspflicht in der GKV: Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhebt jede Kasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Unterschiede zwischen den Kassen sind spürbar.

Ausführliche Erläuterungen, Beispielrechnungen und einen Vergleich von gesetzlicher und privater Krankenversicherung findest Du auf unserer oben verlinkten Infoseite. [RefN]

Rechtsreferendar/innen für die Anwaltsstation oder Wahlstation

von Anwaltsbüro im Hegarhaus
Unser Anwaltsbüro in Freiburg verbindet fachliche Kompetenz mit dem Einsatz für die Rechte unserer Mandanten. Wir ermöglichen Referendarinnen und Referendaren, einen Ausbildungsabschnitt bei uns zu absolvieren.

Arbeitslosmeldung nach dem Referendariat

Symbolbild PrüfungEin wichtiges Urteil für Referendare hat das Bayerische Landessozialgericht am 27.01.2015 gesprochen (Az. L 10 AL 382/13). Gegenstand der Entscheidung war die Frage, wann man sich als Referendar spätestens bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden muss, damit beim Arbeitslosengeld keine Sperrzeit droht.

Ausgangspunkt für die rechtliche Bewertung dieser Frage ist § 38 Abs. 1 SGB III.  »»» 

Wieviele Vorpunkte braucht man, um zur Mündlichen geladen zu werden?

Symbolbild Klausurergebnisse im AssessorexamenAls ob das Warten auf die Klausurergebnisse nicht schon aufregend genug wäre, müssen manche Referendare dann erst einmal rechnen, ob sie zur mündlichen Prüfung geladen werden. Die Regelungen der Länder hierzu weichen voneinander ab. Daher haben wir sie uns näher angeschaut und in diesem Artikel aufgelistet, wie viele Punkte man in den Klausuren braucht, um anschließend zur Mündlichen geladen zu werden.  »»» 

JVA-Besuch während der Strafrechtsstation

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Während der Strafrechtsstation kann man schon viele interessante Angebote wahrnehmen – die Mitfahrt bei einer Polizeistreife gehört für viele fast schon dazu. Zum Standardrepertoire gehört aber auch der Besuch einer Justizvollzugsanstalt. Hier mein Erfahrungsbericht aus der eigenen Strafrechtsstation.

Bei uns wurde der eintägige Besuch vom Ausbildungsgericht organisiert: Man musste sich nur in die vorbereiteten Listen eintragen, und los ging’s! Ob und wie eine JVA-Besichtigung in Deinem Bezirk angeboten wird, erfährst Du am besten bei Deiner Ausbildungsstelle oder Deinem AG-Leiter.  »»» 

Wer war eigentlich… Dr. Carl Sartorius

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Porträt Carl SartoriusIn unserer Reihe „Wer war eigentlich …“ befassen wir uns mit dem Leben und dem Werk von Carl Friedrich Sartorius, dem Namensgeber des zweitwichtigsten „Ziegels“ in unserer Heimbibliothek – gleich nach dem Habersack, der bis 2021 noch Schönfelder hieß. Sartorius wurde 1865 in Bayreuth geboren und studierte die Rechtswissenschaften in Erlangen, München und Berlin. 1887 folgte die Promotion in Erlangen zum Thema „Die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen nach bayerischem Recht“.  »»» 

Wahlstation bei der Deutsch-Indischen Handelskammer

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Flagge IndiensWer auf der Suche nach einer wirklich spannenden Wahlstation ist, für den ist das Folgende vielleicht etwas:

Die Deutsch-Indische Handelskammer (Indo-German Chamber of Commerce, IGCC) bietet nach eigenen Angaben Praktika an („practical training and internships“).  »»» 

Das amtsärztliche Attest

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Die Horrorvorstellung für jeden Prüfling: Man wird während der Prüfung bzw. kurz davor krank, sodass die Prüfung erst gar nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Um dann nicht die Prüfung als „nicht bestanden“ abhaken zu müssen, braucht man in der Regel – so etwa in NRW – eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Welche Nachweise genau verlangt werden, regelt das jeweilige Landesrecht; ein Blick in die Hinweise Deines Prüfungsamts lohnt sich.

Nach den Vorgaben des Landesjustizprüfungsamts NRW müssen aus dem Attest Art und Dauer der Erkrankung sowie eine Beschreibung der Symptomatik hervorgehen, außerdem eine Stellungnahme dazu, ob es sich um eine (allein) prüfungsbedingte Erkrankung handelt – also etwa nur um Prüfungsnervosität, die keinen Rücktritt rechtfertigt.  »»» 

Kein Anspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin

Symbolbild PrüfungsterminJuristische Referendare können gegenüber dem Prüfungsamt keinen bestimmten Termin auf Abhaltung der mündlichen Prüfung beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 15.07.2015, Az. VG 15 L 207.15).

Ein Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin beabsichtigte, seine mündliche Prüfung vor dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt (GJPA) der Länder Berlin und Brandenburg Anfang des Jahres 2016 abzulegen.  »»» 

Podcast: Was erwartet mich im Referendariat?

Symbolbild ReferendariatWenn man sich am Ende des Studiums befindet, weiß man zwar, dass anschließend das Referendariat ansteht. Was einen im Vorbereitungsdienst dann aber wirklich erwartet, kann man zu diesem Zeitpunkt kaum einschätzen.

Einen ersten Eindruck vermittelt das OLG Düsseldorf: Auf der Seite seiner Referendarabteilung stellt es ein kurzes Informationsvideo zum Referendariat bereit, das das Gericht selbst als „Podcast“ mit „visuellen Informationen“ bezeichnet.  »»» 

Ungleiche Bezahlung unserer AG-Leiter

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In den RefNews hatten wir bereits einmal berichtet, was unsere AG-Leiter „verdienen“. Grundlage war ein Dokument des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern, das über die Honorare Auskunft gab: Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte erhielten danach als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft ein Honorar von 25 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten). Ob dieser Satz noch gilt, ließ sich nicht bestätigen; die aktuellen Abrechnungsvordrucke für Ausbilder stellt die Justiz MV auf ihrer Seite zum Vorbereitungsdienst bereit.

Die Honorare unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland deutlich (!). Das zeigte schon ein Interview in der Ausgabe 04/2015 des „Kammerton“, der Mitgliederzeitschrift der Rechtsanwaltskammer Berlin. RAin Johanna Eyser, damals neu ernannte Beauftragte der RAK Berlin für die Juristenausbildung (laut Jahresbericht 2025 der Kammer inzwischen zugleich deren Vizepräsidentin), antwortete auf die Frage, wie hoch die Vergütung in der Referendarausbildung ist, folgendermaßen:  »»»