Auf eine höchst interessante Seite soll an dieser Stelle hingewiesen werden: Unter http://www.watchthecourt.org/ veröffentlicht und kommentiert Prof. Dr. Martin Schwab von der Freien Universität Berlin krass rechtswidrige Urteile der deutschen Gerichtsbarkeit.
Die Seite soll eine Sammelstelle sein für strittige und fragwürdige Urteile. »»»



Das
Ein Buch begleitet uns vom kleinen BGB-Schein (so hieß das damals noch bei mir 🙂 ) im 2. Semester bis zur Z IV Klausur im 2. Staatsexamen: Der Beck´sche Kurzkommentar zum BGB – der „Palandt“ (wie der Name Kurzkommentar hierzu passen soll, frage ich mich bis heute, liegt wohl an den Abkürzungen…).
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland sind. Die WPK hat ihren Sitz in Berlin und ist für ihre über 21.000 Mitglieder bundesweit zuständig. Zu den Aufgaben der WPK gehören insbesondere die Vertretung der Mitgliederbelange, die Berufsaufsicht über die Mitglieder, die Durchführung des Qualitätskontrollverfahrens und des Wirtschaftsprüfungsexamens sowie die Führung des Berufsregisters. 
Was in vielen anderen Bundesländern schon immer zulässig war, wird ab der im September 2021 startenden Prüfungskampagne auch in Berlin und Brandenburg zulässig sein: In den schriftlichen Prüfungen werden als Hilfsmittel nicht nur die jeweiligen Fachkommentare (also für das Zivilrecht: Palandt und Thomas/Putzo, für das Öffentliche Recht: Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer und für das Strafrecht: Fischer und Meyer-Goßner/Schmitt), sondern für alle Klausuren sämtliche genannten Kommentare zugelassen sein. Das hat das Kammergericht auf seiner Seite bekanntgegeben.
Es ist schon eine sehr interessante Entwicklung: Nachdem vor knapp 20 Jahren alle Bundesländer nach und nach die Verbeamtung der Rechtsreferendare abgeschafft hatten, kehrt sich der Trend nunmehr um. Nach Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht nun auch Sachsen es wieder, dass Rechtsreferendare in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen werden. Die Besonderheit: Anders als in Hessen und MV haben Referendare in Sachsen eine Wahlmöglichkeit, ob sie sich verbeamten lassen oder ob sie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen möchten.
In der Strafrechtsstation, die ja nur 3 Monate lang ist, ist in der Regel am meisten los: Da hat man die Gelegenheit, an einer Obduktion teilzunehmen, darf sich als AG unter Aufsicht betrinken (Alkoholtest mit Vortrag) und man kann nachts eine Streifenfahrt machen.
In unserem zweitägigen Webinar bereiten wir Dich auf typische Klausurprobleme vor. Selbstverständlich besprechen wir die aktuelle Rechtsprechung.
Sachsen plant eine Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst. Anlass hierfür war ein Fall, über den wir auch in den RefNews mehrfach berichteten: Brian E. ist rechtskräftig
Während der Corona-Pandemie haben einige (aber nicht alle) Ausbildungsgerichte die Ausbildung der Rechtsreferendare von Präsenzunterricht auf Online-Unterricht umgestellt. Da derzeit die Infektionszahlen wieder dramatisch steigen, ist davon auszugehen, dass das digitale Lernen auch in den nächsten Wochen und Monaten Bestandteil des juristischen Vorbereitungsdienstes bleiben wird.
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