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  Ausgabe 03/2026
Dienstag, der 13.01.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Staatsexamen"
Revision oder Urteil im 2. Examen?

Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.

Wir haben wieder einmal geschaut, in welchen Monaten im vergangenen Jahr eine Revision bzw. ein Urteil liefen. Unsere bisherige Übersicht haben wir um diese Daten angepasst. So ist ein Vergleich der vergangenen fünf Jahre möglich.  »»» 

Zu lange Verfahrensdauer – Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung
von

Erfolgreich ging ein ehemaliger Rechtsreferendar gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, welches sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über die Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.

Passiert war folgendes: Der Referendar erreichte beim 1. Anlauf im 2. Staatsexamen eine Punktzahl von 2,7 – nicht bestanden. In der Wiederholungsprüfung im Dezember 2006 erreichte er wieder nur 3,16 Punkte.  »»» 

Mehr als 150.000 Protokolle zum 2. Staatsexamen

Auf unserer Plattform www.protokolle-assessorexamen.de haben wir inzwischen die Marke von 150.000 kostenlosen Protokolle zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen übersprungen! Damit sind wir die Seite mit dem größten Bestand an Protokollen für das 2. Examen.

Zudem findest Du bei uns viele hilfreiche Infos. So werden auf der Startseite die Prüfungskommissionen der nächsten Tage angezeigt. Man kann sich auch auf der speziellen Seite zu den Prüfungsterminen im 2. Staatsexamen den Zeitpunkt der nächsten Prüfungen in einem bestimmten Bundesland anzeigen lassen. Gerade für Referendare, die noch auf ihre Ladung warten, besteht so die Möglichkeit zu schauen, ob dort bereits Termine gelistet sind und ob also bereits Kollegen ihre Ladung erhalten haben. [RefN]

 

von Bundesverband Deutsche Startups e.V.
Startups sind die treibende Wirtschaftskraft unserer Zukunft. Visionäre Gründerinnen und Gründer setzen mit Mut große Ideen in die Tat um. Wir wollen diesen Vordenkern zur Seite stehen, in dem wir ihre Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit vertreten. Wir gestalten Debatten zu zentralen Themen dieses selbstbewussten Startup-Ökosystems und setzen sie auf die politische Agenda. In unserem Netzwerk schaffen wir einen gleichberechtigten Austausch zwischen Startups, etablierter Wirtschaft und Politik. Wir geben Gründungswissen und -erfahrung von Generation zu Generation weiter und tragen die Startup-Kultur in Mittelstand und Konzerne. Wir wollen Deutschland und Europa zu einem gründungsfreundlichen Standort machen, der Risikobereitschaft honoriert und den Pionieren unserer Zeit die besten Voraussetzungen bietet, um mit Innovationskraft erfolgreich zu sein. Dabei leitet uns die Vision einer offenen, gleichberechtigten und fortschrittsorientierten Gesellschaft.
Kostenlose Aktenvorträge zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Für die mündliche Prüfung muss man sich insbesondere auf den Aktenvortrag vorbereiten. Denn die mündliche Prüfung beginnt gerade mit diesem, und die Prüfer bekommen durch den Aktenvortrag den ersten Eindruck vom Kandidaten, der nicht selten bereits die Weichen für eine gute oder weniger erfolgreiche Prüfung stellt.

Manche Prüfungsämter veröffentlichen Original-Aktenvorträge zum Üben. Links zu diesen findest Du auf protokolle-assessorexamen.de – nach Rechtsgebieten sortiert und mit Schlagworten versehen.  »»» 

Prüfungsprotokolle – Die Bezugsquellen
von

Nachdem der schriftliche Teil des Examens abgeschlossen ist, geht die Vorbereitung auf den meist bis dahin vernachlässigten Teil – die mündliche Prüfung – los. In der Wahlstation haben sich die meisten schon eingehend mit Aktenvorträgen beschäftigt, dann kommt endlich der „langersehnte“ Brief vom LJPA, worin die Ergebnisse benannt sind und die Prüfer der mündlichen Prüfung bekannt gegeben werden (so zumindest in NRW).  »»» 

Viele Fehler in Examensklausuren

Im Rahmen einer mündlichen Anfrage ging es in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014 um die Häufigkeit von Fehlern in den Sachverhalten der Klausuren des 2. Examens in Niedersachsen.

Bei der Beantwortung dieser mündlichen Anfrage durch die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz stellte sich heraus, dass die Klausursachverhalte schon sehr häufig Fehler enthalten!  »»» 

Vorbereitung auf die mündliche Prüfung VOR Erhalt der Ladung
von

Die „heiße Phase“ der Vorbereitung auf die Mündliche beginnt zwar erst mit Erhalt der Ladung. Aber auch vor Erhalt der Ladung kann und sollte man sich bereits auf die mündliche Prüfung vorbereiten. Hilfreich sind hierbei unter anderem das Insider-Dossier zu den Standardfragen sowie unsere anonymisierten Wahlfach-Protokolle.

Die Zeit bis zur mündlichen Prüfung vergeht schneller als man denkt. Auch wenn das Durcharbeiten der Protokolle erst möglich ist, wenn man die Ladung erhalten hat und die Prüfer namentlich kennt, findest Du auf Protokolle-Assessorexamen.de hilfreiche Protokollsammlungen und Bücher, um Dich bereits jetzt auf die mündliche Prüfung vorzubereiten. 

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Wieviele Vorpunkte braucht man, um zur Mündlichen geladen zu werden?

Als ob das Öffnen des Briefes mit den Klausurergebnissen nicht schon aufregend genug wäre, müssen dann manche der Referendare erst einmal rechnen, ob sie zur mündlichen Prüfung geladen werden. Die Regelungen der Länder hierzu weichen voneinander ab. Daher haben wir uns mal die Regelungen hierzu näher angeschaut und in diesem Artikel eine Liste gemacht, wie viele Punkte man in den Klausuren nun braucht, um anschließend zur Mündlichen geladen zu werden.  »»» 

Das amtsärztliche Attest
von

Die Horrorvorstellung für jeden Prüfling: Man wird während der Prüfung bzw. kurz davor krank, sodass die Prüfung erst gar nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Um dann nicht die Prüfung als „durchgefallen“ abtun zu müssen, braucht man bekanntlich eine Bescheinigung vom Amtsarzt.

Aus diesem Attest müssen Art und Dauer der Erkrankung sowie das Beschwerdebild hervorgehen und die Tatsache, dass eine prüfungsrelevante Erkrankung vorliegt.  »»» 

Kein Anspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin

Juristische Referendare können gegenüber dem Prüfungsamt keinen bestimmten Termin auf Abhaltung der mündlichen Prüfung beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Ein Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin beabsichtigt seine mündliche Prüfung vor dem GJPA der Länder Berlin und Brandenburg Anfang des Jahres 2016 abzulegen.  »»»