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  Ausgabe 30/2024
Samstag, der 27.07.2024
     

 / Staatsexamen

Von der Wichtigkeit der Examensergebnisse

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Examensnoten können sehr entscheidend sein. Das erfuhr ein Bewerber aus Baden-Württemberg schmerzlich am eigenen Leib.
Das zweite Staatsexamen hatte er im Oktober 2011 mit 6,02 Punkten also einem „Ausreichend“ bestanden. Drei Jahre später arbeitete er als juristischer Mitarbeiter in einem Notariat in Offenburg. 2017 bewarb sich dann der Mann auf eine der 11 ausgeschriebenen Stellen für den notariellen Anwärterdienst, die vom Justizministerium in Baden-Württemberg ausgeschrieben worden sind. Er wurde abgelehnt, und das, obwohl eigentlich noch 2 Stellen zu besetzen waren. Schriftlich wurde dem Juristen mitgeteilt, dass 9 Bewerber eingestellt wurden und daraufhin das Bewerbungsverfahren abgebrochen wurde. Er habe zwar notarielle Erfahrung, seine Ergebnisse im zweiten Examen seien aber zu schlecht.

Das wollte der Mann so nicht auf sich sitzen lassen und klagte. Er erhoffte sich noch eine der freien Stellen zu bekommen. Doch das OLG Stuttgart wies die Klage ab mit der Begründung, dass die Entscheidung des Ministeriums sachlich begründet und das Bewerbungsverfahren somit rechtswirksam abgebrochen wurde.

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Die ausgeschriebene Stelle muss nicht mit den tatsächlichen Bewerbern besetzt werden. Eine zu schlechte Examensnote ist (sachlicher) Grund genug, auch bei noch freien Plätzen auf die Einstellung eines Bewerbers zu verzichten. In der Stellenanzeige wurden mindestens „überdurchschnittliche Rechtskenntnisse“ gefordert, welche laut den Richtern mit 6 Punkten nicht vorzuweisen sind. Und auch die Erfahrung im notariellen Bereich wird nur als Zusatzqualifikation bewertet, sie gleicht das Examensergebnis also nicht aus. Genauso wenig wie die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen auf die notarielle Fachprüfung… [RefN]

Der Artikel wurde am 25. April 2023 von veröffentlicht.