Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat eine zentrale Zugangsregel zum juristischen Vorbereitungsdienst bestätigt: Bewerberinnen und Bewerbern darf die Aufnahme in das Referendariat verweigert werden, wenn sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind. Hintergrund war ein abstraktes Normenkontrollverfahren gegen § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG. Die angegriffene Vorschrift knüpft nicht an einzelne Examensleistungen an, sondern an die persönliche Eignung für eine Ausbildung, die in Thüringen wie in anderen Ländern eng mit staatlicher Rechtspflege verbunden ist.
Das Gericht sieht in der Regelung zwar einen Eingriff in die Berufsfreiheit. Wer nicht in den Vorbereitungsdienst aufgenommen wird, kann regelmäßig auch das zweite Staatsexamen nicht ablegen und damit klassische volljuristische Berufe nicht erreichen. Dieser Eingriff ist nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs aber gerechtfertigt. Die Rechtspflege sei auf Vertrauen angewiesen, und dieses Vertrauen betreffe nicht nur einzelne Richterinnen, Staatsanwälte oder Referendare, sondern die Justiz als Institution. Wer aktiv gegen die tragenden Prinzipien der Verfassung handelt, darf deshalb von einer Ausbildung ausgeschlossen werden, die später auch hoheitliche Aufgaben eröffnen kann. »»»




Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11) entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2.Staatsexamen durch das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben wurde. 

Ich bin Rechtsanwältin Annegret Wehner und auch Fachanwältin für Familienrecht. Meine Kanzlei in der Humboldtstr. 17 in 09669 Frankenberg ist überwiegend familienrechtlich geprägt.
Es ist nicht erstaunlich, dass gerade die Strafrechtsstation wie im Fluge vergeht. Denn anders als die Verwaltungsstation, von der man immer nur hört, dass sie sehr langweilig sein soll, gibt es in der Strafrechtsstation richtig viele Highlights: Nicht nur dass man das erste Mal offiziell als Jurist vor Gericht auftritt und plädiert, man hat auch die Möglichkeit, mit den AG-Kollegen einen „Trinktest“ zu machen, eine JVA auch mal von innen zu sehen, sich eine Obduktion anzuschauen und schließlich bei einer Polizeifahrt mitzumachen!
Das Rechtsreferendariat endet, das zweite Staatsexamen ist geschrieben oder bestanden, und plötzlich taucht ein Begriff auf, mit dem viele bis dahin kaum Berührung hatten: Nachversicherung.


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Examensnoten können sehr entscheidend sein. Das erfuhr ein Bewerber aus Baden-Württemberg schmerzlich am eigenen Leib.
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