Wer eine juristische Staatsprüfung angreift, setzt oft große Hoffnung in das Überdenkensverfahren. Dort müssen Prüferinnen und Prüfer die substantiierten Einwände des Prüflings erneut zur Kenntnis nehmen und ihren Bewertungsspielraum noch einmal ausüben. Das VG Düsseldorf hat nun klargestellt, dass dieses Verfahren nicht zu einer verdeckten Zweitkorrektur wird. Auch beim späteren Überdenken darf der Zweitgutachter wissen, wie der Erstgutachter die Arbeit bewertet hat und wie dieser mit den Einwendungen umgeht.
Der Fall betraf eine Jurastudentin, die im Wiederholungsversuch der staatlichen Pflichtfachprüfung gescheitert war. Vier ihrer sechs Aufsichtsarbeiten waren mit „mangelhaft“ bewertet worden, sodass das Justizprüfungsamt die Prüfung für nicht bestanden erklärte. Die Kandidatin griff vor allem eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche Klausur an. Nachdem der Widerspruch erfolglos geblieben war, verlangte sie vor Gericht eine Neubewertung und rügte unter anderem, der Zweitgutachter habe sich im Überdenkensverfahren nicht eigenständig genug mit ihren Beanstandungen befasst. »»»




Wer sich für eine Auslandsstation in Südafrika interessiert, dem seien die Seiten der 

Die FORIS AG ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Bonn und hat die gewerbliche Prozessfinanzierung seit 1998 im deutschsprachigen Rechtsmarkt etabliert. Mit der Initiierung des ersten deutschen Prozessfinanzierungsfonds sind wir in 2024 den nächsten Schritt gegangen und suchen kreative Köpfe, die uns auf unserem Wachstumskurs begleiten. Unser Finanzierungsportfolio umfasst nationale und internationale Rechtsstreitigkeiten, vornehmlich im Bereich des Wirtschaftsrechts.
Wir bieten Ihnen eine enge persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte und fördern gleichzeitig eine selbstständige juristische Bearbeitung der Ihnen übertragenen Fälle. Spezialisiert auf ein Rechtsgebiet (z.B. Erbrecht) oder breit aufgestellt (Vertragsrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Kartellrecht) – wir bieten Ihnen die Gelegenheit, sich umfassend mit zivilrechtlichen und prozessualen Fragen zu beschäftigen und den rechtlichen Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit selbst mitzubestimmen.
Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.


Schon nach ca. einem Monat Referendariat geht´s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.

Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.
„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.
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