Gerade, wenn man vor dem Examen steht, fragt man sich: Muss das denn wirklich alles sein? Ich hab doch schon das erste Examen, das sollte reichen, warum all der Stress, warum dieses wahnsinnig umfangreiche 2. Examen?
Und schon drängt sich die Frage auf, wie eigentlich unsere (teilweise) deutschsprachigen Nachbarn die Juristenausbildung geregelt haben! Und siehe da: das hört sich doch schon etwas entspannter an, als die Deutsche. »»»



An dieser Stelle möchten wir Euch die Deutsch-Französiche Juristenvereinigung (DFJ) vorstellen. Die DFJ ist bestrebt, die beruflichen und persönlichen Beziehungen zwischen deutschen und französischen Juristen zu fördern. Dies betrifft natürlich auch die Ausbildung der angehenden Juristen. Wer also eine Station in Frankreich verbringen möchte, findet in der DFJ einen Ansprechpartner für die verschiedensten Bereiche und eine vielseitige Informationsquelle.
Per Email erhielten wir die Anfrage einer Referendarin, deren fränzösischer Freund nun zum deutschen Referendariat zugelassen werden wollte. Zu der Frage, ob und wie das möglich ist, antworteten wir ihr, dass sich ihr Freund anerkennen lassen muss, dass sein französischer Abschluss dem ersten Staatsexamen gleichwertig ist. Anschließend kann er sich dann wie jeder andere auch um einen Referendariatsplatz bewerben. 
Bei uns trifft Legal auf Tech! Technik, anwaltliches Know-How und Innovation sind fest in unserer Kanzlei-DNA verankert. Das macht uns zu einer der führenden Anwaltskanzleien für Inkasso und juristische Mengenprozesse. Das Geheimnis unseres Erfolges sind dabei unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Engagement und Herzblut unsere Arbeit prägen und sowohl KSP als auch sich selbst ständig weiterentwickeln.
Flache Hierarchien, offene Türen und ein familiäres Miteinander gehören genauso dazu wie die Möglichkeit, eine praxisnahe Ausbildung mit der Bearbeitung examensrelevanter Verfahren zu erhalten. Sie können auf ein Team vertrauen, das Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite steht und Sie nicht ins kalte Wasser wirft – mit unserem Mentoring-Programm haben Sie darüber hinaus immer ein/e erfahrene/n Anwältin bzw. Anwalt als Ansprechpartner/in zur Verfügung. Mit der Übernahme eines Klausurenpaketes für Kaiserseminare und der individuellen Absprache Ihrer Arbeitszeiten unterstützen wir Sie gerne auf Ihrem Weg zum Examen - und nach dem Examen freuen wir uns, mit Ihnen gemeinsam zu schauen, ob ein Berufseinstieg bei KSP passen könnte. Viele unserer heutigen Anwältinnen und Anwälte haben uns bereits im Referendariat schätzen gelernt!
Wahlstation in Sydney – ein Erfahrungsbericht von Marius Rakers.
Es gibt wahrscheinlich nichts Schlimmeres, als kurz vor dem Examen oder sogar während der Klausuren krank zu werden und das Examen abbrechen zu müssen. In einem Artikel sind wir bereits auf das
Als Referendar hat man chronisch wenig Geld und freut sich auf die Abgabe der Steuererklärung, da man gute Chancen hat, die Lohnsteuer wieder zu bekommen. Sofern die jährlichen Einkünfte abzüglich Pauschbeträgen etc. also unter dem Grundfreibetrag bleiben, gibt´s keine Probleme und die Überweisung vom Finanzamt darf freudig erwartet werden.
Zur Vorbereitung auf das Assessorexamen reicht die praktische Ausbildung z.B. bei Gericht und der Besuch der Arbeitsgemeinschaft nicht aus. Wie auch beim Referendarexamen kommt es auf die Übung bei den schriftlichen Klausuren an. Vermehrt greifen Rechtsreferendare daher zu Klausurenkursen, Übungsbüchern und Skripten.
Der hauptamtliche AG-Leiter beim LG Landshut Andreas Stegbauer ist der Ansicht, dass die Mehrzahl der angehenden Referendare schlecht vorbereitet in den juristischen Vorbereitungsdienst geht. Ihnen fehle eine Vorstellung davon, was sie im Referendariat erwarte. Im Gespräch mit der NJW führt Stegbauer aus, dass im Referendariat der Schwerpunkt im Prozessrecht liege. Viele Referendare haben aber das Zivilprozessrecht im Studium allenfalls in den Grundzügen behandelt. Ein weiteres Problem sieht der AG-Leiter darin, dass viele Referendare die Erwartung hätten, im Vorbereitungsdienst Lücken im materiellen Recht noch schließen zu können.
Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.
Wie es einem als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergehen kann, zeigt ein Blogbeitrag von RA Pohlen im „strafblog“. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Hehlerei. Nach den Einlassungen der Angeklagten sowie der Beweisaufnahme war das Vorliegen des notwendigen Vorsatzes zumindest sehr zweifelhaft. Der Richter regte daher eine Einstellung nach § 153a StPO an, der Verteidiger wäre wohl mit einer Einstellung nach § 153 StPO einverstanden gewesen. Also musste die Referendarin während der Verhandlung ins Richterzimmer und telefonieren.
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