Der BayVGH hatte sich mit einem Rechtsstreit zu befassen, in dem ein in München wohnender Rechtsreferendar im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Zuteilung eines Ausbildungsplatzes in seiner Heimatstadt begehrte. Der Präsident des Oberlandesgerichts München hatte ihn für seinen juristischen Vorbereitungsdienst einem anderen Ausbildungsort innerhalb des OLG-Bezirks zugewiesen. Dagegen wandte sich der Referendar mit dem Argument, dass er wegen seiner Wohnsitzbindung einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz in München habe. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück, weil es bereits an einem subjektiven Anspruch auf einen bestimmten Ort fehle und die Kapazitäten vorrangig nach verwaltungsinternen Kriterien zu verteilen seien. Mit der Beschwerde verfolgte der Antragsteller sein Begehren weiter.
Der BayVGH stellte klar, dass aus § 46 Abs. 4 Satz 3 und 4 der Bayerischen Juristenausbildungsordnung kein Recht auf Zuteilung an einen bestimmten Ausbildungsort folgt. Die Norm gibt vor, dass Bewerber in der Regel dem Oberlandesgerichtsbezirk zugewiesen werden sollen, mit dem sie durch längeren Familienwohnsitz oder andere engere Beziehungen verbunden sind; sie räumt dem OLG-Präsidenten jedoch ein weites Organisationsermessen ein. Dieses Ermessen umfasst auch die Verteilung auf einzelne Ausbildungsorte innerhalb des Bezirks, die sich an Ausbildungserfordernissen und Kapazitäten orientiert. Einen Anspruch auf bevorzugte Behandlung an einem bestimmten Ort kann der Bewerber nur verlangen, wenn die Verwaltung ihr Ermessen grob fehlerhaft ausgeübt hat. Der Senat betonte, dass die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG nicht bedeutet, dass Referendare sich ihren Ausbildungsort frei aussuchen können, und dass der Gleichheitssatz aus Art. 3 GG nur eine ermessensfehlerfreie, gleiche Anwendung der Kriterien verlangt.
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Am ersten Tag des Referendariats möchte man natürlich nicht negativ auffallen. Deshalb taucht im Netz immer wieder die Frage auf, mit welcher Kleidung man erscheinen sollte – förmlich mit Anzug oder locker mit Jeans und Hemd. In den Schreiben der Gerichte steht oftmals, dass um „angemessene Kleidung“ gebeten wird. Aber was ist für den Start ins Referendariat beim Landgericht angemessen? Auch ich will dazu mal meine Erfahrungen erzählen. 

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Es ist ein klassisches Problem vieler Referendare: Nach der mündlichen Prüfung meldet man sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend / arbeitslos. Die Agentur geht – aus oftmals überhaupt nicht benannten Gründen – davon aus, dass die Meldung zu spät erfolgte und verhängt als erste Maßnahme eine Sperrfrist.



Zwar hat man in der Regel bereits in der Strafrechtsstation als Referendar seinen „ersten großen Auftritt“ vor Gericht und vertritt dort die Staatsanwaltschaft. Diese Sitzungsvertretung entgeht einem lediglich dann, wenn bei der Staatsanwaltschaft nicht genügend Staatsanwälte als Ausbilder zur Verfügung stehen und man daher innerhalb der strafrechtlichen Stationsausbildung einem Strafrichter zugewiesen wird.
In der Legal Tribune Online ist ein interessantes Interview mit einem Referendar erschienen, der derzeit im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht arbeitet.
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