Ein Forschungsprojekt untersucht, wie juristische Klausuren künftig fairer und nachvollziehbarer mittels KI korrigiert werden können. Im Mittelpunkt steht nicht die Vorstellung, menschliche Prüfer durch Technik zu ersetzen. Vielmehr geht es um die Frage, welche Kriterien bei der Bewertung tatsächlich tragfähig sind und wie digitale Werkzeuge helfen könnten, Abweichungen, Routinen und unausgesprochene Erwartungen sichtbar zu machen. Damit berührt die Studie einen Kernbereich der juristischen Ausbildung.
Für Referendarinnen und Referendare ist das Thema besonders relevant, weil die Klausuren im zweiten Staatsexamen über Berufschancen, Verbesserungsversuche und oft auch über den weiteren Karriereweg entscheiden. Wer mehrere fünfstündige Arbeiten schreibt, erwartet zu Recht, dass nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Bewertungsweg plausibel bleibt. Das Projekt lenkt den Blick deshalb auf Strukturen, die bisher häufig erst im Widerspruchs- oder Überdenkungsverfahren greifbar werden und dann nur mühsam rekonstruiert werden können. »»»




Ein sicherlich sehr interessantes Urteil zum Zweiten Staatsexamen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden muss, wenn die Kandidatin den Prüfer kontaktiert, der im Rahmen des Widerspruchsverfahrens seine Bewertung der Klausur nochmals zu prüfen hatte. Durch den Anruf wollte die Kandidatin erfahren, aus welchen Gründen der Prüfer zu seiner ursprünglichen Note kam. 

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Die Strafrechtsstation ist eine der abwechslungsreichsten Stationen von allen: Polizeifahrt, JVA-Besuch, Trinktest und eben auch die Möglichkeit, bei einer Obduktion dabei zu sein, womit sich dieser Artikel beschäftigt.

In unserer Arikel-Serie „Wer war eigentlich…“ nehmen wir uns heute einen weiteren Examenskommentar unter die Lupe und befassen uns mit dem Begründer des Beck´schen Kurzkommentars zum Handelsgesetzbuch Baumbach/Hopt.

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