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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 38/2025
Dienstag, der 16.09.2025
     

Vorbereitung auf die mündliche Prüfung VOR Erhalt der Ladung
von

Die „heiße Phase“ der Vorbereitung auf die Mündliche beginnt zwar erst mit Erhalt der Ladung. Aber auch vor Erhalt der Ladung kann und sollte man sich bereits auf die mündliche Prüfung vorbereiten. Hilfreich sind hierbei unter anderem das Insider-Dossier zu den Standardfragen sowie unsere anonymisierten Wahlfach-Protokolle.

Die Zeit bis zur mündlichen Prüfung vergeht schneller als man denkt. Auch wenn das Durcharbeiten der Protokolle erst möglich ist, wenn man die Ladung erhalten hat und die Prüfer namentlich kennt, findest Du auf Protokolle-Assessorexamen.de hilfreiche Protokollsammlungen und Bücher, um Dich bereits jetzt auf die mündliche Prüfung vorzubereiten. 

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Gute Stationszeugnisse ersetzen nicht das 2. Examen!

Immer wieder diskutiert wird im Netz die Bedeutung guter AG- und Stationszeugnisse. Dabei darf man zwar den Wert dieser Zeugnisse nicht überschätzen. Denn es hängt oftmals vom jeweiligen AG-Leiter / Ausbilder ab, wie gut das Zeugnis letztlich ausfällt. Dennoch haben diese Zeugnisse sicherlich ihre Bedeutung, wenn man sich später auf den ersten Job bewirbt. Der BGH musste aber tatsächlich dazu Stellung nehmen, ob gute Stationszeugnisse ausreichen, um eine Anwaltszulassung zu bekommen, wenn man endgültig durch das zweite Staatsexamen gefallen ist!  »»» 

Kintz – Öffentliches Recht im Assessorexamen

Das Buch „Öffentliches Recht im Assessorexamen“ von Roland Kintz ist in der JuS-Schriftenreihe erschienen. Das Buch ist im Refendarbuchladen erhältlich.

Der Autor ist Richter am Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße. Seine Nähe zur juristischen Ausbildung hat er als nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare sowie als Lehrbeauftragter an der renommierten Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer erlernt.

In seinem Werk behandelt er umfassend das für das Assesorexamen erforderliche Prüfungswissen im Öffentlichen Recht.  »»» 

von JUR Urban
Wir suchen ab sofort Referendar*Innen für die Anwalts- und/oder Wahlstation Unsere junge, voll digitalisierte Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf Immobilienrecht, Bau- und Werkvertragsrecht, Bauträger- und Architektenrecht, Maklerrecht, WEG-Recht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir betreuen Privatpersonen und Unternehmen mit hoher fachlicher Kompetenz und persönlichem Engagement. Mehr Informationen und einen ersten Eindruck von unserer Kanzlei unter: www.jur-law.de
Kosten des Notenverbesserungsversuchs

Nicht selten verläuft der erste Versuch des Examens zwar erfolgreich, die erreichte Punktzahl ist aber nicht so, wie man sie sich vorgestellt hatte. Dann besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu machen.

Das Gute vorweg: Inzwischen wurde in allen Bundesländern die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs geschaffen! Allerdings ist ein solcher 2. Versuch mit erheblichen Kosten verbunden. In den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wurden diese nun um gut 100€ erhöht. Statt der vorherigen 800€ sind jetzt 917€ fällig! Am teuersten ist es derzeit in NRW, wo man knappe 1.000 € bezahlen muss für den Notenverbesserungsversuch.

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Unterhaltsbeihilfe ist Bezugsgröße für späteres Arbeitslosengeld

Ein ehemaliger Referendar aus Sachsen-Anhalt forderte, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht die geringe Unterhaltsbeihilfe zugrunde gelegt wird, sondern das erzielbare Einkommen als Richter. Das Arbeitsamt berechnete das Arbeitslosengeld aber nach der im letzten Jahr der Ausbildung bezogenen Unterhaltsbeihilfe i.H.v. 900 €/Monat brutto. Die hiergegen gerichtete Klage des Referendars wies das LSG Halle allerdings ab.  »»» 

Dinter/Jakob – Die Staatsanwaltsklausur: Prüfungswissen für das Assessorexamen

Die Vorbereitung auf die Prüfungen im Assessorexamen sollte möglichst früh beginnen. Schon zu Beginn des Referendariats empfiehlt es sich, über die Anforderungen Bescheid zu wissen und sich den Stoff anzueignen. Das hier vorgestellte Buch soll typisches Klausurwissen behandeln. Grundlage ist die von den Autoren vorgenommene Auswertung bereits gelaufener Examensklausuren im Strafrecht.

Geeignet ist das Buch für Referendare in allen Bundesländern, da auf regionale Besonderheiten Rücksicht genommen wurde. So wird beispielsweise in der Einführung bereits zwischen dem süddeutschen Klausurtyp und dem Nord- und Mitteldeutschen Klausurtyp unterschieden.  »»» 

Der ehemals beschwerliche Weg zum Volljuristen in Polen
von

Ein Blick über den Tellerrand hat noch nie geschadet, daher behandelt dieser Artikel die Juristenausbildung in unserem Nachbarland Polen. Da ja die Juristenausbildung in Deutschland, insbesondere das Referendariat, ständig in der Kritik ist, können wir hier vielleicht etwas lernen…

In Polen schließt man das Jurastudium mit einer Magisterarbeit ab. Anschließend folgt das Referendariat, welches dort „Aplikacja“ genannt wird.  »»» 

Zu viele Kompetenzen für Rechtsreferendar in der Kanzlei

Den Rechtsreferendar intensiv in die Kanzleiarbeit während der Anwaltsstation mit einzubinden, ist vom Anwalt sehr löblich. Denn oftmals beschränkt sich das Tätigwerden des Referendars auf das Mitnehmen, Bearbeiten und Zurückgeben von einzelnen Akten. Dass man es aber auch übertreiben kann mit der Einbindung des Referendars zeigt der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.02.2017.

Sachverhalt

Ein in erster Instanz ergangenes Urteil wurde in der Kanzlei gegen Empfangsbekenntnis am 23.08.2016 zugestellt. Unterschrieben hatte dieses Empfangsbekenntnis der Rechtsreferendar, der zu dieser Zeit seine Anwaltsstation in der Kanzlei ableistet. Um das Urteil anzufechten, stellte der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Der innerhalb dieser Frist mit Schriftsatz vom 13. September 2016 übersandte Berufungszulassungsantrag war zwar laut Angaben des Anwalts des Klägers von ihm – dem Anwalt – entworfen worden; unterschrieben wurde dieser Schriftsatz aber wiederum vom Rechtsreferendar. Ein weiterer Schriftsatz vom 26. September 2016, der vom Verfahrensbevollmächtigten des Klägers unterzeichnet wurde und einen weiteren Antrag auf Zulassung der Berufung enthielt, ging am 28. September 2016 und damit – zudem entgegen § 124 a Abs. 4 Satz 2 VwGO beim Oberverwaltungsgericht – erst nach Fristablauf ein.  »»» 

Neue Infoseite zum Thema Krankenversicherung im Rechtsreferendariat

Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet. [RefN]

 

Revision oder Urteil im 2. Examen?

Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.

Wir haben wieder einmal geschaut, in welchen Monaten im vergangenen Jahr eine Revision bzw. ein Urteil liefen. Unsere bisherige Übersicht haben wir um diese Daten angepasst. So ist ein Vergleich der vergangenen fünf Jahre möglich.  »»»