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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 18/2026
Sonntag, der 03.05.2026
     

Als Referendar beim Bundesverfassungsgericht

In der Legal Tribune Online ist ein interessantes Interview mit einem Referendar erschienen, der derzeit im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht arbeitet.

Die Fragen, die die LTO dem Referendar stellte, drehen sich um die Bewerbung um eine Stelle beim höchsten deutschen Gericht, um die Aufgaben, die einen Referendar am BVerfG erwarten sowie um die Arbeitszeiten.  »»» 

BVerwG bestätigt Ausschluss eines Neonazi-Funktionärs vom Referendariat (2 C 15.23)

von

Nach mehreren Instanzen hat das Bundesverwaltungsgericht am 10. Oktober 2024 endgültig entschieden, dass Bewerber, die sich aktiv gegen die freiheitlich‑demokratische Grundordnung engagieren, keinen Anspruch auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst haben. In dem Verfahren 2 C 15.23 ging es um einen Juristen, der nach seinem Studium in Würzburg ab April 2020 den bayerischen juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren wollte. Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg hielt den Bewerber für charakterlich ungeeignet, weil dieser neben langjährigen Aktivitäten in der NPD und der inzwischen verbotenen Kameradschaft „Freies Netz Süd“ vor allem Funktionär der neonazistischen Kleinpartei „Der III. Weg“ gewesen war. Dieses neonazistische Engagement sei mit den Grundwerten der Verfassung unvereinbar; deshalb lehnte die Behörde den Antrag ab.

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Mehr Geld, Beamtenstatus und Zusatzangebote: So werben die Länder um Referendare

von

Angesichts einer bevorstehenden Pensionierungswelle bei Richterinnen und Richtern werben die Länder verstärkt um Nachwuchsjuristen. Wie lto.de berichtet, ist das Rechtsreferendariat das zentrale Instrument, um Volljuristen frühzeitig zu binden. Daher haben fast alle Landesjustizministerien die Unterhaltsbeihilfe für Referendarinnen und Referendare erhöht; im Schnitt werden rund 1.622 Euro brutto gezahlt. Die Hoffnung: Mit mehr Geld und attraktiven Rahmenbedingungen steigen die Bewerbungszahlen.Große Wirkung entfaltet vor allem die Verbeamtung. Hessen, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg‑Vorpommern bieten diese Statusoption – teilweise obligatorisch – an und verzeichnen sprunghafte Zuwächse.

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Wir suchen Stationsreferendare (m/w/d) für die Anwalts - und/oder Wahlstation für unseren Hamburger Standort

von Stenger Rechtsanwälte PartG mbB
Wir sind eine im Jahr 2013 gegründete Sozietät mit Standorten in Hamburg und Berlin. Wir beraten und vertreten mitteständische Unternehmen und Institutionen im Bereich des Gesellschafts- und Immobilienrechts sowie des Wettbewerbsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Prozessführung; hierbei übernehmen wir insbesondere für europäische Luftfahrtunternehmen die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.

NRW plant Aufstockung der Referendariatsplätze 2026 – Rückkehr zum Niveau von 2023

von
Nach der Diskussion um drastische Kürzungen der juristischen Vorbereitungsplätze in Nordrhein‑Westfalen (NRW) setzt das Justizministerium 2026 auf einen Kurswechsel. Im Sommer 2024 war die Zahl der zugelassenen Rechtsreferendare aus Kostengründen gesenkt worden, was zu einem Sturm der Entrüstung von Verbänden und Opposition führte. Die Landesregierung reagiert nun auf diese Kritik und plant laut einem Bericht von jurios.de, für das Jahr 2026 wieder mehr Kapazitäten in den juristischen Vorbereitungsdienst einzuplanen. Konkrete Zahlen sollen sich am Jahr 2023 orientieren, als rund 3.200 Referendarinnen und Referendare eingestellt wurden.  »»» 

Informationen rund um „Richter auf Probe“

von

Du spielst mit dem Gedanken dich als Richter oder Staatsanwalt zu bewerben? Jetzt stellt sich die Frage, wo der beste Arbeitsplatz für dich wäre. Bleibst du in dem Bundesland, wo du dein Referendariat absolviert hast? Oder gehst du in dein Heimatland zurück? Wo erfüllst du überhaupt die Mindestanforderungen und was wird wo von dir erwartet? Um diese Fragen zu klären, müsstest du dich jetzt durch die Seiten der OLG´s aller Bundesländer klicken, was sehr zeitintensiv wäre.  »»» 

Die Arbeitszeit eines Rechtsanwalts – Work-Life-Balance

von

Laut der Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ des Soldan Instituts beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Rechtsanwalts 51,1 Stunden, das sind rund 10 Stunden mehr als die des durchschnittlich deutschen Vollzeitbeschäftigten. Befragt wurden 1.593 Anwälte, von denen jeder Dritte 50 bis 60 Stunden, fast jeder Fünfte sogar noch mehr arbeitete. Rund 30% gönnen sich an nur einem Wochentag eine Pause.

Hinsichtlich des Umsatzes ist eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 50 und 59 Stunden am effektivsten. So wird ein Umsatz von 96€ pro Stunde erreicht. Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, stellte in einem lto-Bericht fest, dass der Umsatz pro Arbeitsstunde nicht kontinuierlich linear ansteigt. Der Umsatz pro Arbeitsstunde nimmt ab 59 Stunden wieder ab, sodass sich ein höherer zeitlicher Arbeitsaufwand nur noch begrenzt lohnt.  »»» 

Erscheinungstermine von Skripten, Gesetzen und Kommentaren

Wer sich darüber informieren möchte, ob und wann die Neuauflage eines Referendarskripts, eines Kommentars oder einer Ergänzungslieferung für eine Gesetzessammlung angekündigt ist, kann sich darüber auf einer Übersichtsseite im Referendarbuchladen informieren.

Der Referendarbuchladen ist der Buchshop für Rechtsreferendare. Nur dort findest Du die gesamte Referendarliteratur übersichtlich nach Kategorien sortiert! Zudem gibts auf der Seite viele Rezensionen und Literaturempfehlungen für die einzelnen Stationen, um die Suche und Auswahl der „richtigen“ Literatur zu erleichtern. [RefN]

Gibt es in der Schweiz eigentlich ein Referendariat?

von

Gerade, wenn man vor dem Examen steht, fragt man sich: Muss das denn wirklich alles sein? Ich hab doch schon das erste Examen, das sollte reichen, warum all der Stress, warum dieses wahnsinnig umfangreiche 2. Examen?

Und schon drängt sich die Frage auf, wie eigentlich unsere (teilweise) deutschsprachigen Nachbarn die Juristenausbildung geregelt haben! Und siehe da: das hört sich doch schon etwas entspannter an, als die Deutsche.  »»»