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REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 41/2026
Montag, der 05.10.2026
     

 / Nach dem Referendariat

Informationen rund um „Richter auf Probe“

von

Symbolbild JustizDu spielst mit dem Gedanken, dich als Richter oder Staatsanwalt zu bewerben? Dann stellt sich die Frage, wo der beste Arbeitsplatz für dich wäre. Bleibst du in dem Bundesland, in dem du dein Referendariat absolviert hast? Oder gehst du in dein Heimatbundesland zurück? Wo erfüllst du überhaupt die Mindestanforderungen und was wird wo von dir erwartet? Um diese Fragen zu klären, müsstest du dich durch die Seiten der Oberlandesgerichte und Justizministerien aller Bundesländer klicken, was sehr zeitintensiv wäre.

Die gute Nachricht ist: Wir haben diese Arbeit bereits für dich erledigt! Alle wichtigen Informationen rund um die Voraussetzungen, Bewerbung, Einstellung, Kontaktmöglichkeiten und Besonderheiten bezüglich der Fachgerichtsbarkeiten sind auf unseren Richterseiten zu jedem einzelnen Bundesland übersichtlich und kompakt zusammengestellt. Wir aktualisieren diese Seiten regelmäßig – den Stand der letzten Überarbeitung findest du jeweils auf der Übersichtsseite.

Gute Einstellungschancen

Ein Blick auf die Länderseiten lohnt sich auch ohne Doppelprädikat: Einige Länder haben ihre Notenanforderungen in den vergangenen Jahren gesenkt, etwa Thüringen (siehe unseren Änderungshinweis vom 15.05.2023). Hinzu kommt der im Juni 2026 beschlossene neue Pakt für den Rechtsstaat: Die Länder sagen darin für die Jahre 2026 bis 2029 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte zu, der Bund stellt knapp 500 Millionen Euro bereit.

Und was verdienst du am Ende? Auf unserer Unterseite zur Richterbesoldung findest du einen Vergleich aller Bundesländer. Die Besoldung in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe R1 reicht danach von monatlich rund 4.826 Euro im Saarland bis 5.514 Euro in Bayern (Stand: Januar 2026). So bist du bestens informiert … [RefN]

Der Artikel wurde am 24. März 2026 von veröffentlicht.