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  Ausgabe 30/2024
Samstag, der 27.07.2024
     

 / Allgemein

Die Arbeitszeit eines Rechtsanwalts – Work-Life-Balance

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Laut der Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ des Soldan Instituts beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Rechtsanwalts 51,1 Stunden, das sind rund 10 Stunden mehr als die des durchschnittlich deutschen Vollzeitbeschäftigten. Befragt wurden 1.593 Anwälte, von denen jeder Dritte 50 bis 60 Stunden, fast jeder Fünfte sogar noch mehr arbeitete. Rund 30% gönnen sich an nur einem Wochentag eine Pause.

Hinsichtlich des Umsatzes ist eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 50 und 59 Stunden am effektivsten. So wird ein Umsatz von 96€ pro Stunde erreicht. Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, stellte in einem lto-Bericht fest, dass der Umsatz pro Arbeitsstunde nicht kontinuierlich linear ansteigt. Der Umsatz pro Arbeitsstunde nimmt ab 59 Stunden wieder ab, sodass sich ein höherer zeitlicher Arbeitsaufwand nur noch begrenzt lohnt.

Wie sieht es nun aber mit der für viele Menschen so wichtigen Work-Life-Balance aus? Leben um zu arbeiten, oder arbeiten um zu leben?

Gerade in Großkanzleien ist das ein Thema. Sie sind bekannt für die höchsten Wochenarbeitsstunden, aber auch für sehr gute Gehälter. Doch durch verschiedene Angebote, wie Teilzeit, eine erhöhte Zahl an Urlaubstagen, Kinderbetreuung oder Auszeiten versuchen einige Kanzleien nun, ihren Mitarbeitern mehr Freizeit zu gewähren, um  für junge Juristen attraktiv zu sein.

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Das Arbeiten in einer Rechtsabteilung eines Unternehmens kann das Verhältnis zwischen Beruf und Privatem positiv beeinflussen. Häufig wird hier eine wesentlich geringere Stundenanzahl als in einer Großkanzlei verlangt, das Gehalt liegt bei Großunternehmen aber oft nur knapp darunter. Auch gibt es hier häufig Teil- und Gleitzeitmodelle, die Gewähr von Elternzeit und evtl. Telearbeit von zu Hause aus.

Im öffentlichen Dienst und in Verbänden gibt es noch weitere familienfreundliche Möglichkeiten, zum Beispiel Heimarbeit oder das Sammeln von Überstunden, um dann später weniger zu arbeiten, sich eine bezahlte Auszeit zu nehmen oder früher in den Ruhestand zu gehen.

Fazit: Es müssen nicht zwingend 59 Wochenstunden sein, wichtig vor dem Bewerben ist das genaue Informieren und Vergleichen der verschiedenen Angebote. [RefN]

Der Artikel wurde am 14. Februar 2023 von veröffentlicht.