Auslöser der aktuellen Debatte war ein Instagram‑Post der CDU‑Landtagsfraktion, in dem vage von einer Rückkehr zu „100 %“ bei den Referendariatsplätzen die Rede war. Das Ministerium stellte jedoch klar, dass es keine feste Quote gibt und die Zahl der Einstellungen jährlich mit dem Haushaltsgesetz neu festgelegt wird. Für 2025 sah der von Minister Benjamin Limbach (Grüne) verantwortete Haushaltsentwurf nur noch 3.039 Plätze vor; 2026 sollen es wieder gut 3.200 sein. Damit wird das Niveau früherer Rekordjahre zwar nicht erreicht, der Personalabbau der vergangenen Monate wird aber teilweise rückgängig gemacht.
Die hohen Einstellungszahlen der Jahre 2020 bis 2022 waren vor allem pandemiebedingten Verzögerungen geschuldet: Zwischenzeitlich befanden sich bis zu 4.306 Referendar:innen gleichzeitig im Dienst. Das Ministerium argumentierte deshalb, dass eine dauerhafte Beibehaltung dieses „Notbetriebs“ weder realistisch noch finanzierbar sei. Dennoch kritisierte die FDP‑Opposition den Abbau von Ausbildungskapazitäten und warnte vor noch längeren Wartezeiten. Das Justizministerium hält dem entgegen, dass NRW weiterhin bundesweit Spitzenreiter bei der Zahl der Einstellungen bleibt und der Einstieg in den OLG‑Bezirken Köln, Düsseldorf und Hamm grundsätzlich jeden Monat möglich ist. Je nach Bezirk müssen Bewerber aktuell allerdings zwischen drei und neun Monaten warten.
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Mit der nun geplanten Aufstockung der Plätze versucht das Land, den Spagat zwischen Sparzwängen und Nachwuchsförderung zu meistern. Die Orientierung am Einstellungsjahr 2023 soll Warteschlangen abbauen und gleichzeitig die finanzielle Belastung für den Landeshaushalt begrenzen. Juristinnen und Juristen im Vorbereitungsdienst dürfen sich über verbesserte Chancen freuen, doch endgültige Planungssicherheit gibt es noch nicht: Wie es nach 2026 weitergeht, hängt von den Haushaltsberatungen der kommenden Jahre ab. NRW signalisiert mit seinem Schritt jedoch, dass eine gute Ausbildung des juristischen Nachwuchses nicht vernachlässigt werden darf.









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