Hast du das Examen beim ersten Versuch in Thüringen bestanden, bist aber mit deiner Note nicht ganz glücklich? Kein Problem, dafür gibt es den Verbesserungsversuch (nach § 5 Abs. 2 ThürJAG i.V.m. § 53 ThürJAPO). Du kannst die gesamte Prüfung einmal wiederholen, um dein Ergebnis aufzuhübschen. Das ist allerdings kein Schnäppchen: Der Spaß kostet eine Gebühr von 200 Euro, die du im Voraus überweisen musst. In Härtefällen kann das JPA diesen Betrag auf Antrag reduzieren.
Zeitlich bist du etwas gebunden: Die Wiederholung muss im nächsten oder übernächsten Prüfungsdurchgang nach deinem Erstversuch stattfinden. Den Antrag musst du spätestens zwei Monate vor Beginn des schriftlichen Teils stellen. War die Zeit zwischen deiner ersten Mündlichen und dem nächsten Termin zu kurz, musst du den Antrag unverzüglich nach der mündlichen Prüfung einreichen. Den Antrag kannst du bequem online über das Karriereportal stellen.
Solltest du es dir während des Verfahrens doch anders überlegen, kannst du bis zum Beginn der mündlichen Prüfung auf die Fortsetzung verzichten. Das hat auch Auswirkungen auf dein Geld:
- Verzichtest du vor der Zulassungsentscheidung zur schriftlichen Prüfung, bekommst du die vollen 200 Euro zurück.
- Erfolgt der Rückzug nach der schriftlichen, aber vor der mündlichen Prüfung, gibt es immerhin noch 100 Euro zurück.
- Wenn du dich gar nicht rührst und einfach nicht erscheinst, ist das Geld komplett weg.
Das Schöne am Verbesserungsversuch: Es gilt das Freischuss-Prinzip im übertragenen Sinne – verschlechterst du dich, bleibt dir die bessere (also die ursprüngliche) Note erhalten. Du hast also nichts zu verlieren außer der Gebühr und vielleicht ein paar Nerven. Beachte aber, dass du dich im Notenverbesserungsverfahren selbst um deine Vorbereitung kümmern musst, da du zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht mehr im offiziellen Vorbereitungsdienst stehst und somit keine Unterhaltsbeihilfe mehr beziehst.




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