
Die Einstellungsvoraussetzungen in Bremen
Allgemeines zur Richtereinstellung in Bremen
Wer in Bremen den Weg auf die Richterbank einschlagen möchte, tritt in ein ganz besonderes Dienstverhältnis ein. Richterinnen und Richter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Land Bremen, sind dabei aber – und das ist der Kernpunkt – sachlich und persönlich unabhängig. Das bedeutet, man ist nur dem Gesetz unterworfen und keinen Weisungen von Vorgesetzten oder der Politik (§ 2a BremRiG). Die Einstellung erfolgt zunächst in ein Richterverhältnis auf Probe, mit dem klaren Ziel der späteren Ernennung auf Lebenszeit.
In der Regel beginnt die Karriere in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also dort, wo das „echte Leben“ spielt: Zivilrecht, Strafrecht, Familiensachen oder Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Betreuungs- oder Nachlasssachen. Bremen ist als kleinstes Bundesland zwar überschaubar, bietet aber durch die Standorte in der Bremer Innenstadt, Bremen-Blumenthal und der Seestadt Bremerhaven eine abwechslungsreiche Kulisse für den Berufsstart. Ein interessantes Detail für alle, die noch in den Prüfungen stecken: Man muss nicht zwingend warten, bis das letzte Zeugnis im Briefkasten liegt. Eine Bewerbung ist bereits mit dem Ergebnis des schriftlichen Teils der zweiten Staatsprüfung möglich, sofern man dort einen Schnitt von mindestens 8 Punkten erreicht hat. Die Justiz sucht hierbei nicht nur Paragraphenreiter, sondern Menschen, die unparteiisch entscheiden und in geeigneten Fällen auch mal eine einvernehmliche Lösung zwischen den Streitparteien moderieren können.
Einstellungsvoraussetzungen
Die Bremer Justiz legt die Messlatte für den Nachwuchs recht hoch, zeigt sich aber bei besonderen Talenten auch ein wenig flexibel. Grundvoraussetzung ist natürlich die Befähigung zum Richteramt gemäß dem Deutschen Richtergesetz (§ 9 DRiG). Was die nackten Zahlen angeht, sieht das Anforderungsprofil wie folgt aus: Du solltest beide juristische Staatsexamina erfolgreich absolviert haben. In der zweiten Staatsprüfung werden grundsätzlich mindestens 8 Punkte erwartet. Für die erste Prüfung liegt die Hürde bei mindestens 7 Punkten, und in der Summe beider Prüfungen musst du auf mindestens 16 Punkte kommen.
Aber keine Panik, falls du knapp darunter liegst: Die Quellen betonen, dass bei zusätzlichen Qualifikationen wie relevanter Berufserfahrung, einer Promotion oder Auslandserfahrung geringfügige Abweichungen möglich sind. Sogar ein Unterschreiten der 7 Punkte im ersten Examen kann verziehen werden, wenn du im zweiten Examen (dem eigentlichen „Praxis-Examen“) besonders geglänzt hast. Neben den Noten zählt aber auch der Charakter. Erwartet werden eine gesunde Menschenkenntnis, hohes Verantwortungsbewusstsein, Konfliktfähigkeit und ein ordentliches Maß an Sozialkompetenz. Auch die digitale Fitness ist wichtig – die Bereitschaft, mit der elektronischen Akte und Fachprogrammen zu arbeiten, wird vorausgesetzt. Bevor es aber wirklich losgeht, wird noch deine Verfassungstreue gecheckt, um sicherzugehen, dass du jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintrittst (§ 11 BremRiG).
Die Bewerbung

Wenn du dich bereit fühlst, das Richteramt zu übernehmen, geht die Bewerbung an die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen.
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen
Der modernste und von der Justiz bevorzugte Weg ist die Einreichung per E-Mail im PDF-Format. Die Adresse für Bewerbungen lautet: office@oberlandesgericht.bremen.de. Falls du doch die Post bevorzugst, lass die schicken Klemmmappen und Klarsichtfolien lieber weg – die werden aus Kostengründen nämlich nicht zurückgeschickt.
Hier ist die Liste der Unterlagen, die du in deine digitale oder analoge Bewerbungsmappe packen musst:
- Ein aussagekräftiges Motivationsschreiben.
- Ein tabellarischer Lebenslauf (bitte mit Lichtbild).
- Zeugnisse beider Staatsexamina sowie der einzelnen Referendarstationen.
- Dein Abiturzeugnis (ja, das wollen sie immer noch sehen!).
- Nachweise über sonstige Prüfungen oder Tätigkeiten (z. B. Dr.-Titel oder Arbeitszeugnisse).
- Ganz wichtig: Eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in deine Personalakte durch die beteiligten Gremien.
- Und last but not least: Da wir im Zeitalter der DSGVO leben, musst du explizit angeben, dass du der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten für das Auswahlverfahren zustimmst.
Das Bewerbungsverfahren
Hast du mit deiner Bewerbung Eindruck geschunden, wirst du zum Vorstellungsgespräch vor den Beteiligungsausschuss (oft auch Einstellungsausschuss genannt) geladen. Das ist kein einfaches Vier-Augen-Gespräch, sondern eine illustre Runde, die dich genau unter die Lupe nimmt. Dem Ausschuss gehören in der Regel an (§ 42 BremRiG): die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts (als Vorsitzende), die Leitung der jeweiligen Dienststelle, eine Vertretung der Justizsenatorin (oft die Abteilungsleitung Personal), eine Vertretung des Präsidialrats, die zuständige Frauenbeauftragte sowie bei Bedarf die Schwerbehindertenvertretung.
Inhaltlich geht es im Gespräch darum, deine persönliche und fachliche Eignung für den anspruchsvollen Dienst an der Gesellschaft zu prüfen. Man will sehen, wie du auftrittst, wie belastbar du bist und ob du die nötige Entschlussfreude mitbringst, um am Ende des Tages ein Urteil „im Namen des Volkes“ zu fällen. Der Ausschuss berät sich im Anschluss und trifft eine Auswahlentscheidung. Den finalen Segen gibt dann die Senatorin für Justiz und Verfassung auf Vorschlag dieses Gremiums. Das ganze Verfahren unterliegt natürlich strengen Regeln zum Datenschutz und zur Gleichstellung; so werden Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich begrüßt und schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Ausbildung
Der Dienst beginnt als Richter/in auf Probe. Diese Probezeit dauert in der Regel etwa 3,5 Jahre. In dieser Zeit bist du aber kein „Azubi“ im klassischen Sinne, sondern trägst vom ersten Tag an hohe Eigenverantwortung – entweder als Einzelrichter/in oder als Mitglied einer Kammer (Kollegialgericht). Damit du nicht ins kalte Wasser geworfen wirst, gibt es eine umfassende Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Du durchläufst verschiedene Stationen in unterschiedlichen Rechtsgebieten an den Amtsgerichten oder dem Landgericht, um ein breites Fundament zu bekommen.
Ein Laufbahnwechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft ist in der Probezeit durchaus vorgesehen und oft sogar Teil der Ausbildung, um beide Seiten der Justiz kennenzulernen (§ 15 Abs. 3 BremRiG). Nach der Probezeit steht die Wahl durch den Richterwahlausschuss an (§ 15 BremRiG), der über deine Ernennung auf Lebenszeit entscheidet. Das Lernen hört danach aber nicht auf. Bremen bietet ein sattes Fortbildungsprogramm: Das Spektrum reicht von hausinternen Kursen für junge Kollegen über die Deutsche Richterakademie (DRA) in Trier und Wustrau bis hin zum Nordverbund (Kooperation mit anderen norddeutschen Bundesländern). Es gibt sogar Möglichkeiten für internationale Fortbildungen über das European Judicial Training Network (EJTN). Um die Qualität zu sichern, wirst du regelmäßig beurteilt, wobei man bei Proberichtern vor allem schaut, ob sie „geeignet“, „noch nicht geeignet“ oder „nicht geeignet“ sind (§ 3 BeurteilungsVO).
Fachgerichtsbarkeiten
Bei den Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit) gibt es kleine Besonderheiten: Diese haben jeweils eigene Präsidialräte, die bei Einstellungen und Ernennungen mitbestimmen (§ 32, 33 BremRiG). Die Zusammensetzung der Auswahlgremien (Beteiligungsausschüsse) passt sich hier der jeweiligen Fachrichtung an. Bei der Arbeitsgerichtsbarkeit sitzen zum Beispiel Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden mit beratender Stimme im Ausschuss (§ 42 BremRiG). Auch wenn die grundlegenden Anforderungen (Examensnoten) ähnlich sind, wird hier natürlich ein besonderes Interesse oder Vorwissen im jeweiligen Fachgebiet erwartet.
Staatsanwaltschaft
Wenn dein Herz eher für die Strafverfolgung schlägt, bewirbst du dich bei der Staatsanwaltschaft. Hier läuft die Bewerbung etwas anders: Dein Ansprechpartner ist die Generalstaatsanwältin in der Violenstraße.
Die Generalstaatsanwältin
Violenstr. 12
28195 Bremen
E-Mail: personal@gensta.bremen.de
Auf den Seiten der Generalstaatsanwaltschaft Bremen wird hinsichtlich der Bewerbung grundsätzlich auf die Stellenausschreibung im Online-Portal verwiesen. Danach ist Voraussetzung einer Bewerbung, dass in der zweiten Staatsprüfung vorzugsweise mindestens 8 Punkte erreicht wurden und der Bewerber über folgende Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt:
- ein ausgeprägtes Interesse für das Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich überdurchschnittlicher strafrechtlicher Fachkenntnisse
- ein sicheres Auftreten, Eigeninitiative und die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
- Verständnis für soziale, wirtschaftliche und technische Zusammenhänge
- Verantwortungsbewusstsein und uneingeschränkte Belastbarkeit
- Konflikt- und Teamfähigkeit
- Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit
- gesunde Menschenkenntnis und ein hohes Maß an Sozialkompetenz
- sichere Software-Kenntnisse in den üblichen Standardprogrammen und Bereitschaft zur Nutzung der IT-Fachprogramme der Staatsanwaltschaft.
Sofern die Examensergebnisse die vorgegebene Punktzahl nicht erreichen, kommt im Einzelfall eine Einstellung bei zusätzlicher Qualifikation (z.B. Berufserfahrung, Promotion, Auslandserfahrung o.ä.) in Betracht. Dies gilt insbesondere, wenn besonders gute Leistungen im Referendariat erbracht wurden.
Die Bewerbung soll folgende Unterlagen umfassen:
- Motivationsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse der beiden Staatsexamina und der Referendarstationen
- Abiturzeugnis
- Zeugnisse evtl. sonstiger Prüfungen oder Tätigkeiten
Ein interessanter Punkt: Bei der Generalstaatsanwaltschaft kannst du dich auch eigeninitiativ per E-Mail bewerben, selbst wenn gerade keine spezifische Anzeige geschaltet ist. Als Staatsanwalt leitest du Ermittlungen, arbeitest eng mit der Polizei zusammen und vertrittst die Anklage vor Gericht. Die Einarbeitung dauert hier meist sechs Monate (§ 6 BremRiG).
