Wer in Bremen den Weg auf die Richterbank einschlagen möchte, tritt in ein ganz besonderes Dienstverhältnis ein. Richterinnen und Richter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Land Bremen, sind dabei aber – und das ist der Kernpunkt – sachlich und persönlich unabhängig. Das bedeutet, man ist nur dem Gesetz unterworfen und keinen Weisungen von Vorgesetzten oder der Politik (§ 2a BremRiG). Die Einstellung erfolgt zunächst in ein Richterverhältnis auf Probe, mit dem klaren Ziel der späteren Ernennung auf Lebenszeit.
In der Regel beginnt die Karriere in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also dort, wo das „echte Leben“ spielt: Zivilrecht, Strafrecht, Familiensachen oder Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Betreuungs- oder Nachlasssachen. Bremen ist als kleinstes Bundesland zwar überschaubar, bietet aber durch die Standorte in der Bremer Innenstadt, Bremen-Blumenthal und der Seestadt Bremerhaven eine abwechslungsreiche Kulisse für den Berufsstart. Ein interessantes Detail für alle, die noch in den Prüfungen stecken: Man muss nicht zwingend warten, bis das letzte Zeugnis im Briefkasten liegt. Eine Bewerbung ist bereits mit dem Ergebnis des schriftlichen Teils der zweiten Staatsprüfung möglich, sofern man dort einen Schnitt von mindestens 8 Punkten erreicht hat. Die Justiz sucht hierbei nicht nur Paragraphenreiter, sondern Menschen, die unparteiisch entscheiden und in geeigneten Fällen auch mal eine einvernehmliche Lösung zwischen den Streitparteien moderieren können.



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