Hast du mit deiner Bewerbung Eindruck geschunden, wirst du zum Vorstellungsgespräch vor den Beteiligungsausschuss (oft auch Einstellungsausschuss genannt) geladen. Das ist kein einfaches Vier-Augen-Gespräch, sondern eine illustre Runde, die dich genau unter die Lupe nimmt. Dem Ausschuss gehören in der Regel an (§ 42 BremRiG): die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts (als Vorsitzende), die Leitung der jeweiligen Dienststelle, eine Vertretung der Justizsenatorin (oft die Abteilungsleitung Personal), eine Vertretung des Präsidialrats, die zuständige Frauenbeauftragte sowie bei Bedarf die Schwerbehindertenvertretung.
Inhaltlich geht es im Gespräch darum, deine persönliche und fachliche Eignung für den anspruchsvollen Dienst an der Gesellschaft zu prüfen. Man will sehen, wie du auftrittst, wie belastbar du bist und ob du die nötige Entschlussfreude mitbringst, um am Ende des Tages ein Urteil „im Namen des Volkes“ zu fällen. Der Ausschuss berät sich im Anschluss und trifft eine Auswahlentscheidung. Den finalen Segen gibt dann die Senatorin für Justiz und Verfassung auf Vorschlag dieses Gremiums. Das ganze Verfahren unterliegt natürlich strengen Regeln zum Datenschutz und zur Gleichstellung; so werden Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich begrüßt und schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt.


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