Wenn dein Herz eher für die Strafverfolgung schlägt, bewirbst du dich bei der Staatsanwaltschaft. Hier läuft die Bewerbung etwas anders: Dein Ansprechpartner ist die Generalstaatsanwältin in der Violenstraße.
Die Generalstaatsanwältin
Violenstr. 12
28195 Bremen
E-Mail: personal@gensta.bremen.de
Auf den Seiten der Generalstaatsanwaltschaft Bremen wird hinsichtlich der Bewerbung grundsätzlich auf die Stellenausschreibung im Online-Portal verwiesen. Danach ist Voraussetzung einer Bewerbung, dass in der zweiten Staatsprüfung vorzugsweise mindestens 8 Punkte erreicht wurden und der Bewerber über folgende Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt:
- ein ausgeprägtes Interesse für das Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich überdurchschnittlicher strafrechtlicher Fachkenntnisse
- ein sicheres Auftreten, Eigeninitiative und die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
- Verständnis für soziale, wirtschaftliche und technische Zusammenhänge
- Verantwortungsbewusstsein und uneingeschränkte Belastbarkeit
- Konflikt- und Teamfähigkeit
- Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit
- gesunde Menschenkenntnis und ein hohes Maß an Sozialkompetenz
- sichere Software-Kenntnisse in den üblichen Standardprogrammen und Bereitschaft zur Nutzung der IT-Fachprogramme der Staatsanwaltschaft.
Sofern die Examensergebnisse die vorgegebene Punktzahl nicht erreichen, kommt im Einzelfall eine Einstellung bei zusätzlicher Qualifikation (z.B. Berufserfahrung, Promotion, Auslandserfahrung o.ä.) in Betracht. Dies gilt insbesondere, wenn besonders gute Leistungen im Referendariat erbracht wurden.
Die Bewerbung soll folgende Unterlagen umfassen:
- Motivationsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse der beiden Staatsexamina und der Referendarstationen
- Abiturzeugnis
- Zeugnisse evtl. sonstiger Prüfungen oder Tätigkeiten
Ein interessanter Punkt: Bei der Generalstaatsanwaltschaft kannst du dich auch eigeninitiativ per E-Mail bewerben, selbst wenn gerade keine spezifische Anzeige geschaltet ist. Als Staatsanwalt leitest du Ermittlungen, arbeitest eng mit der Polizei zusammen und vertrittst die Anklage vor Gericht. Die Einarbeitung dauert hier meist sechs Monate (§ 6 BremRiG).



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