Wer in Berlin Richterin oder Richter werden möchte, tritt in einen Dienst ein, der durch höchste Unabhängigkeit und eine enorme Verantwortung geprägt ist. Grundsätzlich werden neue Juristinnen und Juristen zunächst als Richterinnen oder Richter auf Probe eingestellt. Das Hauptziel des gesamten Einstellungsverfahrens ist die sogenannte Bestenauslese, was bedeutet, dass nur die qualifiziertesten Köpfe für den Staatsdienst gewonnen werden sollen. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist hierbei die zentrale Anlaufstelle und schreibt diese Stellen laufend aus, sofern die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen dies zulassen. Ein spannender Aspekt in Berlin ist, dass man sich nicht auf eine winzige Nische festlegen muss; der Probedienst bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten, die von den Zivil- und Strafkammern der Landgerichte über die Amtsgerichte bis hin zur Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit reichen.
Berlin legt zudem großen Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Es wird explizit betont, dass Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung willkommen sind. Besonders Menschen mit Migrationshintergrund werden ermutigt, sich zu bewerben, um die Vielfalt der Stadt auch in der Justiz abzubilden. Wer sich noch unsicher ist, kann sogar eine Hospitation absolvieren, um den Gerichtsalltag hautnah zu erleben, bevor die endgültige Entscheidung für die Bewerbung fällt. Rechtlich stützt sich die Einstellung auf das Berliner Richtergesetz (RiGBln) sowie das Deutsche Richtergesetz (DRiG), wobei gemäß § 11 RiGBln das zuständige Mitglied des Senats gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss über die Einstellungen entscheidet.
Im Land Berlin gibt es einen einheitlichen Probedienst für Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit sowie für die Staatsanwaltschaft. Alternativ besteht für diejenigen, deren Berufsziel Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin bereits sicher feststeht, auch die Möglichkeit sich direkt bei der Generalstaatsanwaltschaft um eine Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft zu bewerben (siehe dazu unsere Ausführen ganz unten).
Es bestehen keine Bewerbungsfristen, da Auswahlgespräche ca. alle 2 Monate stattfinden.


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Wenn du dich bereit fühlst, die Robe überzustreifen, ist der erste Schritt in Berlin angenehm unbürokratisch: Eine Bewerbung ist jederzeit möglich, da es keine festen Fristen gibt. Du kannst dein Paket entweder per Post an


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