Zur Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeiten finden sich folgende Infos:
Arbeitsgerichtsbarkeit
Zuständig für die Auswahl und Einstellung der Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit sind die jeweiligen Landesarbeitsgerichte in Düsseldorf, Hamm und Köln. Allen drei LAGs gleich ist die Anmerkung, dass die Arbeitsgerichte nicht kontinuierlich Bewerber suchen, sodass der Bewerber ein langfristiges Einstellungsinteresse haben sollte. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen stellen wir Euch im Folgenden vor.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Hinsichtlich der grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen wird ausgeführt, dass die Bewerber „in der Regel mindestens das 2. Examen mit der Note vollbefriedigend bestanden haben sollten und einen besonderen Bezug zum Arbeitsrecht vorweisen können“.
Ansprechpartner: Frau Sauer 0211 7770-1104 oder Frau Friemann 0211 7770-1101
Eine Bewerbung ist zu richten an den
Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
Vorzugsweise soll die Bewerbung als PDF per E-Mail an verwaltung@lag-duesseldorf.nrw.de gesendet werden.
Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:
- handschriftlicher Lebenslauf im Fließtext
- maschinengeschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Bescheinigung über die deutsche Staatsbürgerschaft
- Erklärung über mögliche Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren
- Erklärung über eventuelle Schulden
- Kopie des Abiturzeugnisses und ggf. einer abgeschlossenen Berufsausbildung
- Ablichtungen der Zeugnisse über die einzelnen Stationen und Arbeitsgemeinschaften des Vorbereitungsdienstes
- Kopie der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung sowie eine Übersicht über die im zweiten Examen erzielten Einzelnoten
- ggf. Kopie der Urkunden akademischer Grade
- ggf. Kopie von Zeugnissen bisheriger Arbeitgeber
- Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte mit Angabe der aktenführenden Stelle und des Aktenzeichens
- eine Erklärung, ob man Deutscher im Sinne des Art. 116 GG ist; zudem ist schriftlich zu erklären, dass man im Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen mit der Aufbewahrung ihrer Bewerbungsunterlagen einverstanden ist.
Es findet ein strukturiertes Einzelgespräch zur Feststellung der persönlichen Eignung statt.
Die Auswahlkommission besteht aus
- Präsidentin des Landesarbeitsgerichts
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
- Mitglied des Präsidialrates
- Gleichstellungsbeauftragter für den richterlichen Dienst
Landesarbeitsgericht Hamm
Die beim LAG Hamm aufgestellten Voraussetzungen entsprechen denen des LAG Düsseldorf: Kandidaten sollten in der Regel mindestens das zweite Examen mit vollbefriedigend bestanden haben und zudem ein besonderes Interesse am Arbeitsrecht durch ihre Ausbildung erkennen lassen.
Es werden ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund erbeten.
Die Bewerbung ist zu senden an die
Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Hamm
Marker Allee 94
59071 Hamm
Ansprechpartner: Herr Kosick (02381-891-293) oder Verwaltung@lag-hamm.nrw.de
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:
Sobald die Möglichkeit für Neueinstellungen besteht, werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem „strukturierten Einzelinterview“ vor der Personalfindungskommission geladen, um deren besondere persönliche Eignung festzustellen.
Die Auswahlkommission besteht aus
- Präsident des LAG
- Vizepräsident des LAG
- Mitglied des Bezirksrichterrats
- Gleichstellungsbeauftragte
Landesarbeitsgericht Köln
Grundsätzlich sollten die Bewerberinnen / Bewerber mindestens das zweite Examen mit vollbefriedigend absolviert haben. Von Vorteil ist ein Bezug zum Arbeitsrecht in der Ausbildung oder bisherigen Berufstätigkeit.
Die Bewerbung ist zu adressieren an den
Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln
Blumenthalstraße 33
50670 Köln
Ansprechpartner: Frau Janda (0221-7740-342) oder Verwaltung@lag-koeln.nrw.de
Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:
- handschriftlicher Lebenslauf im Fließtext
- maschinengeschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Erklärung, ob du Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 GG bist
- Erklärung über mögliche Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren
- Erklärung über eventuelle Schulden
- Kopie des Abiturzeugnisses und ggf. einer abgeschlossenen Berufsausbildung
- Kopie der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung sowie eine Übersicht über die im zweiten Examen erzielten Einzelnoten
- Kopien über Stations- und AG-Zeugnisse
- ggf. Kopie der Urkunden akademischer Grade
- ggf. Kopie von Zeugnissen bisheriger Arbeitgeber
- Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte mit Angabe der aktenführenden Stelle und des Aktenzeichens
- die schriftliche Erklärung zum Einverständnis mit der Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen (Datenspeicherung)
Wenn Einstellungsmöglichkeiten bestehen, werden die geeigneten Kandidaten zu einem strukturierten Einzelgespräch eingeladen, um die persönliche Eignung festzustellen.
Die Auswahlkommission besteht aus
- Präsident des LAG
- Vizepräsident des LAG
- Mitglied des Bezirksrichterrates
- Gleichstellungsbeauftragte
Sozialgerichtsbarkeit

In der Sozialgerichtsbarkeit gibt es eine spezielle Rechenformel für deine Examensergebnisse.
- Der Richtwert: Du solltest in der Summe aus der Punktzahl deiner ersten Prüfung und der doppelten Punktzahl der zweiten Staatsprüfung mindestens 25,5 Punkte erreichen.
- Die Ausnahme: Wenn du durch besondere persönliche Eigenschaften glänzt – etwa durch einschlägige Berufserfahrung im Sozialrecht, Top-Leistungen im Studium oder Referendariat – kann dieser Wert auf 23,25 Punkte abgesenkt werden.
- Dein Profil: Man sucht Juristen, die Freude an der Arbeit mit Menschen in oft existenziell schwierigen Lebenslagen haben. Ein langfristiges Einstellungsinteresse ist dabei, genau wie bei den Arbeitsgerichten, sehr gern gesehen.
Deine Bewerbung richtest du formlos an: Der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Zweigertstraße 54 45130 Essen.
Falls du vorab Fragen hast, kannst du dich an das spezialisierte Einstellungsberaterteam wenden (verfügbar ab März 2025). In puncto Chancengleichheit gilt: Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt, und Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung sind ausdrücklich erwünscht.
Folgende Unterlagen muss Deine Bewerbung umfassen:
- Einen nicht-tabellarischen, eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf.
- Einfache Kopien deiner Examenszeugnisse (1. und 2. Prüfung) sowie die Bescheinigung über die Einzelnoten des zweiten Examens.
- Zeugnisse aller Referendarstationen und Arbeitsgemeinschaften.
- Dein Abiturzeugnis (und ggf. Nachweise über eine Berufsausbildung).
- Den ausgefüllten Personalbogen sowie alle notwendigen Erklärungen (z. B. zu personenbezogenen Daten).
Sobald deine vollständige Bewerbung vorliegt und du die Kriterien erfüllst, landest du im Bewerbungspool. Wenn Stellen frei werden (oft mehrmals im Jahr), lädt das Gericht zum strukturierten Einzelinterview ein.
Dort sitzt du einer Kommission gegenüber, die meistens aus dem Präsidenten des LSG, einer Vertretung der Sozialgerichte, dem Personaldezernat, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Bezirksrichterrat besteht. Es geht darum, deine persönliche Eignung für das Richteramt abzuklopfen.
Hast du die Zusage in der Tasche, wirst du Richter auf Probe. Das Beste: Du wirst nicht ins kalte Wasser geworfen. Es gibt eine dreimonatige Einarbeitungsphase durch erfahrene Kollegen. Danach übernimmst du eigenverantwortlich den Vorsitz einer Kammer. Teilzeit ist übrigens von Anfang an kein Problem.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
In NRW besteht die Verwaltungsgerichtbarkeit aus 7 Verwaltungsgerichten mit den Standorten Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster. Der Goldstandard für die Einstellung sind mindestens 9,0 Punkte im zweiten Staatsexamen. Aber keine Sorge: Du hast auch mit mehr als 7,75 Punkten (also ab 7,76) eine echte Chance, wenn du persönlich voll überzeugst.
Worauf kommt es an?
- Fachlicher Fokus: Dein bisheriger Weg sollte zeigen, dass du ein Herz für das Öffentliche Recht hast.
- Soft Skills: Man sucht Leute mit Amtsverständnis, Teamgeist und Kommunikationsstärke.
- Vielfalt: NRW setzt auf Diversity. Bewerbungen von Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund oder einer Behinderung sind ausdrücklich erwünscht.
Deine Unterlagen schickst du direkt an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster. Da das OVG mehrmals im Jahr einstellt, gibt es keine starren Fristen.
Das muss zwingend in deine Mappe:
- Ein formloses Anschreiben und der ausgefüllte Bewerberbogen.
- Dein Lebenslauf – und zwar eigenhändig geschrieben, unterschrieben und (ganz wichtig) nicht-tabellarisch.
- Einfache Kopien von deinem Abiturzeugnis, den Examenszeugnissen und den Einzelnotenbescheinigungen.
- Deine Stations- und AG-Zeugnisse (bitte chronologisch sortiert).
- Ein ganzer Stapel an Erklärungen: Zur Verfassungstreue, zum Datenschutz, zur Personalakteneinsicht und zum Bewerbungsgesuch.
Hast du die Kommission in den zwei Vorstellungsgesprächen (erst beim Verwaltungsgericht, dann beim OVG) überzeugt, fehlen nur noch ein paar Formalitäten vor dem Dienstantritt:
- Ein Führungszeugnis (Belegart O), das direkt ans OVG geschickt wird.
- Ein Check-up beim Amtsarzt, der dir deine Dienstfähigkeit bescheinigt.
- Ganz klassisch: Drei Lichtbilder (5 x 4 cm), die du auf der Vorderseite unterschreiben musst.
Sobald das erledigt ist, kannst du deine Karriere als Richter auf Probe (gerne auch in Teilzeit oder Elternzeit) beginnen
Wie die aktuelle Lage bei den Einstellungen aussieht, erfährst du am einfachsten durch einen kurzen Anruf beim Gericht. Wenn es dann in den Bewerbungsprozess geht, erwartet dich ein zweistufiges Verfahren, das aus zwei strukturierten Einzelgesprächen besteht.
- Das erste Gespräch: Du stellst dich zunächst direkt bei dem Verwaltungsgericht vor, bei dem die Stelle gerade frei ist. Dort sitzen dir in der Regel der Präsident, der Vizepräsident, die Gleichstellungsbeauftragte und – falls vorhanden – der Personaldezernent gegenüber.
- Das zweite Gespräch: Danach folgt eine weitere Runde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Hier triffst du auf die sogenannte Personalfindungskommission, bestehend aus dem Präsidenten, der Gleichstellungsbeauftragten, dem Personaldezernenten sowie einem Mitglied des Bezirksrichterrates.
Die Entscheidung: Am Ende werden die Eindrücke aus beiden Terminen zusammengeworfen, um ein Gesamtbild von dir zu erhalten. Du musst übrigens nicht lange auf heißen Kohlen sitzen: Das Ergebnis der Kommission wird dir normalerweise noch am selben Tag telefonisch mitgeteilt.
Finanzgerichtsbarkeit
Zuständig für Einstellungen in die Finanzgerichtsbarkeit sind die Finanzgerichte Düsseldorf, Köln und Münster. Stellen werden im Justizministerialblatt NRW sowie auf der Internetseite des jeweiligen Finanzgerichts ausgeschrieben.
Allgemeine Infos zu den Voraussetzungen, die ein Kandidat erfüllen muss, werden auf den Seiten des FG Münster und FG Köln genannt: Danach gehören zu den Einstellungsvoraussetzungen
-
mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossene Staatsexamina, wünschenswert jeweils mit Prädikat (9,0 Punkte),
-
vertiefte Kenntnisse des formellen und materiellen Steuerrechts,
- grundsätzlich berufliche Erfahrungen nach dem zweiten Staatsexamen, insbesondere aus einer beratenden Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und/oder Steuerberater/in oder aus einer Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung.