Zur Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeiten finden sich folgende Infos:
Arbeitsgerichtsbarkeit
Zuständig für die Auswahl und Einstellung der Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit sind die jeweiligen Landesarbeitsgerichte in Düsseldorf, Hamm und Köln. Allen drei LAGs gleich ist die Anmerkung, dass die Arbeitsgerichte nicht kontinuierlich Bewerber suchen, sodass der Bewerber ein langfristiges Einstellungsinteresse haben sollte. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen stellen wir Euch im Folgenden vor.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Hinsichtlich der grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen wird ausgeführt, dass die Bewerber „in der Regel mindestens das 2. Examen mit der Note vollbefriedigend bestanden haben sollten und einen besonderen Bezug zum Arbeitsrecht vorweisen können“.
Ansprechpartner: Frau Sauer 0211 7770-1104 oder Frau Schmidt 0211 7770-1101
Eine Bewerbung ist zu senden an die
Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:
- handschriftlicher Lebenslauf im Fließtext
- maschinengeschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Bescheinigung über die deutsche Staatsbürgerschaft
- Erklärung über mögliche Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren
- Erklärung über eventuelle Schulden
- Kopie des Abiturzeugnisses und ggf. einer abgeschlossenen Berufsausbildung
- Kopie der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung sowie eine Übersicht über die im zweiten Examen erzielten Einzelnoten
- ggf. Kopie der Urkunden akademischer Grade
- ggf. Kopie von Zeugnissen bisheriger Arbeitgeber
- Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte mit Angabe der aktenführenden Stelle und des Aktenzeichens
Es findet ein strukturiertes Einzelgespräch zur Feststellung der persönlichen Eignung statt.
Die Auswahlkommission besteht aus
- Vertreterin des Justizministeriums (Referatsleiter)
- Präsidentin des Landesarbeitsgerichts
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
- Mitglied des Präsidialrates
- Gleichstellungsbeauftragter für den richterlichen Dienst
Landesarbeitsgericht Hamm
Die beim LAG Hamm aufgestellten Voraussetzungen entsprechen denen des LAG Düsseldorf: Kandidaten sollten in der Regel mindestens das zweite Examen mit vollbefriedigend bestanden haben und zudem ein besonderes Interesse am Arbeitsrecht durch ihre Ausbildung erkennen lassen.
Es werden ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund erbeten.
Die Bewerbung ist zu senden an die
Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Hamm
Marker Allee 94
59071 Hamm
Ansprechpartner: Herr Kosick (02381-891-293) oder Verwaltung@lag-hamm.nrw.de
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:
- handgeschriebener Lebenslauf im Fließtext
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Abiturzeugnisses und ggf. einer abgeschlossenen Berufsausbildung
- Zeugniskopien der einzelnen Stationen und Arbeitsgemeinschaften
- ggf. Kopie von Urkunden akademischer Grade
- ggf. Kopie von Zeugnissen bisheriger Arbeitgeber
- Bescheinigung über die deutsche Staatsbürgerschaft
- Erklärung über mögliche Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren
- Erklärung über eventuelle Schulden
- Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte mit Angabe der aktenführenden Stelle und des Aktenzeichens
Sobald die Möglichkeit für Neueinstellungen besteht, werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem „strukturierten Einzelinterview“ vor der Personalfindungskommission geladen, um deren besondere persönliche Eignung festzustellen.
Die Auswahlkommission besteht aus
- Präsident des LAG
- Vizepräsident des LAG
- Mitglied des Bezirksrichterrats
- Gleichstellungsbeauftragte
Landesarbeitsgericht Köln
Grundsätzlich sollten die Bewerberinnen / Bewerber mindestens das zweite Examen mit vollbefriedigend absolviert haben. Von Vorteil ist ein Bezug zum Arbeitsrecht in der Ausbildung oder bisherigen Berufstätigkeit.
Die Bewerbung ist zu adressieren an den
Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln
Blumenthalstraße 33
50670 Köln
Ansprechpartner: Frau Janda (0221-7740-342) oder Verwaltung@lag-koeln.nrw.de
Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:
- handschriftlicher Lebenslauf im Fließtext
- maschinengeschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Bescheinigung über die deutsche Staatsbürgerschaft
- Erklärung über mögliche Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren
- Erklärung über eventuelle Schulden
- Kopie des Abiturzeugnisses und ggf. einer abgeschlossenen Berufsausbildung
- Kopie der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung sowie eine Übersicht über die im zweiten Examen erzielten Einzelnoten
- Kopien über Stations- und AG-Zeugnisse
- ggf. Kopie der Urkunden akademischer Grade
- ggf. Kopie von Zeugnissen bisheriger Arbeitgeber
- Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte mit Angabe der aktenführenden Stelle und des Aktenzeichens
Wenn Einstellungsmöglichkeiten bestehen, werden die geeigneten Kandidaten zu einem strukturierten Einzelgespräch eingeladen, um die persönliche Eignung festzustellen.
Die Auswahlkommission besteht aus
- Präsident des LAG
- Vizepräsident des LAG
- Mitglied des Präsidialrates
- Gleichstellungsbeauftragte
Sozialgerichtsbarkeit
Für eine Bewerbung in dem Bereich Sozialgerichtsbarkeit ist das Landessozialgericht NRW in Essen zuständig. Wie in vielen anderen Bundesländern werden auch in NRW Richter in der Sozialgerichtsbarkeit vermehrt gesucht.
Die Summe der Punktzahl der ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Examens sollte mindestens 25,5 Punkte aufweisen. Bei besonderer einschlägiger Berufserfahrung oder besonders engem Bezug zum Sozialrecht kann eine Einladung zum Vorstellungsgespräch auch bei einer Mindestpunktzahl von 23,25 erfolgen. Welche Unterlagen einzureichen sind, kann auf der Seite des Landessozialgerichts nachgelesen werden. Die Bewerbung ist zu richten an den
Präsidenten des Landessozialgerichts NRW
Zweigertstraße 54
45130 Essen
Ansprechpartnerin: Frau Borkenhagen (0201 7992-7263)
Auch die Bewerber für die Sozialgerichtsbarkeit sollen – wie es auch schon von den LAGs gefordert wird – ein langfristiges Einstellungsinteresse haben.
Frauen erhalten bei gleicher Qualifikation den Vorrang, Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen sind erwünscht.
Den Bewerbungsunterlangen sind beizufügen:
- handschriftlich und unterschriebener, nicht-tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der Zeugnisse der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung
- Kopie der Stations- und AG-Zeugnisse
- Bescheinigung über die Einzelnoten des zweiten Examens
- Kopie des Abiturzeugnisses
- ggf. Kopie des Zeugnisses einer abgeschlossenen Berufsausbildung
- ausgefüllter Personalfragebogen
- notwendige Erklärungen
Liegt eine vollständige Bewerbung vor und werden die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, wird die Bewerbung beim Landessozialgericht in einem Bewerbungspool gesammelt. Sobald die Möglichkeit für Neueinstellungen besteht – in der Regel mehrmals jährlich -, werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch bei dem Landessozialgericht eingeladen. Das Gespräch findet in Form eines strukturierten Einzelinterviews statt.
Die Auswahlkommission besteht aus:
- Präsident des Landessozialgerichts
- Präsident eines Sozialgerichts
- Personaldezernat des Landessozialgerichts
- Gleichstellungsbeauftragte
- Vertreter des Bezirksrichterrates
Verwaltungsgerichtsbarkeit
In NRW besteht die Verwaltungsgerichtbarkeit aus 7 Verwaltungsgerichten mit den Standorten Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster.
Die Informationen zur Einstellung in die Verwaltungsgerichtsbarkeit finden sich auf der Internetseite des OVG Münster. Danach müssen Bewerber grundsätzlich im zweiten Examen mindestens 9,0 Punkte erreicht haben. Allerdings können auch Bewerber mit einer Punktzahl von mehr als 7,75 Punkten eingeladen werden, sofern sie sich durch besondere persönliche Eigenschaften, wie ausgeprägtes Amtsverständnis, Fähigkeit zur Selbstreflexion, Team- und Kommunikationsfähigkeit, usw. auszeichnen. Der bisherige Werdegang sollte eine Schwerpunktsetzung im öffentlichen Recht erkennen lassen. Einschlägige Berufserfahrung kann von Vorteil sein, ist aber keine Bedingung.
Frauen erhalten bei gleicher Qualifikation den Vorrang, Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund und (Schwer)Behinderung sind erwünscht.
Die Bewerbung ist zu richten an die
Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts
für das Land Nordrhein-Westfalen
Postfach 6309
48033 Münster
Ansprechpartner: Frau Regierungsamtfrau Monika Blömers (0251-505-204) oder Herr Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Jana Lorenz (0251-505-254)
Dem Bewerbungsgesuch mit formlosen Anschreiben sind beizufügen:
- der ausgefüllte Bewerberbogen mit Angaben zur Person, zur Ausbildung und zu weiteren Beschäftigungsverhältnissen nach der zweiten juristischen Staatsprüfung,
- ein nicht-tabellarischer, eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf,
- eine einfache Ablichtung des Abiturzeugnisses,
- einfache Ablichtungen der Zeugnisse der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung,
- einfache Ablichtungen der Bescheinigungen über die in der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung erzielten Einzelnoten, falls eine solche vom jeweiligen (Landes-)Justizprüfungsamt ausgestellt wird,
- einfache Ablichtungen der Einzelzeugnisse des juristischen Vorbereitungsdienstes (erst Stationszeugnisse in chronologischer Reihenfolge, dann Zeugnisse über die Arbeitsgemeinschaften geordnet nach Zivilrecht/Strafrecht/Öffentliches Recht),
- ggf. einfache Ablichtungen bereits vorhandener Beurteilungen des bisherigen Dienstherrn oder Zeugnisse des Arbeitgebers,
- ggf. eine einfache Ablichtung der Promotionsurkunde
sowie
- der ausgefüllte und unterzeichnete Vordruck Erklärungen zum Bewerbungsgesuch,
- der ausgefüllte und unterzeichnete Vordruck Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakten,
- die unterzeichnete Erklärung zur Verfassungstreue gemäß der Belehrung
- die ausgefüllte und unterzeichnete Datenschutzerklärung und Einwilligung in die Datenverarbeitung.
Im Fall der Einstellung sind weiterhin vor Dienstantritt vorzulegen
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O; dieses muss bei der für ihren Wohnort örtlich zuständigen Meldebehörde beantragt werden und wird unmittelbar zum OVG versandt),
- das Zeugnis über die amtsärztliche Untersuchung des für ihren Wohnort örtlich zuständigen Gesundheitsamtes.
Die aktuelle Einstellungssituation werden am besten telefonisch erfragt. Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Vorstellungsgesprächen (strukturierte Einzelgespräche). Erst wird sich bei dem Verwaltungsgericht vorgestellt, bei dem die Stelle zu besetzen ist. Hier sind der Präsident, der Vizepräsident, der Gleichstellungsbeauftragte und soweit vorhanden der Personaldezernent anwesend. Das zweite Gespräch findet dann mit der Präsidentin, dem Vizepräsidenten, der Gleichstellungsbeauftragten, dem Personaldezernenten und einem Mitglied des Bezirksrichterrates beim Oberverwaltungsgericht statt. Die Summe der Eindrücke beider Vorstellungsgespräche führen zur abschließenden Bewertung. In der Regel wird noch am selben Tag telefonisch das Ergebnis mitgeteilt.
Finanzgerichtsbarkeit
Zuständig für Einstellungen in die Finanzgerichtsbarkeit sind die Finanzgerichte Düsseldorf, Köln und Münster. Stellen werden im Justizministerialblatt NRW sowie auf der Internetseite des jeweiligen Finanzgerichts ausgeschrieben.
Allgemeine Infos zu den Voraussetzungen, die ein Kandidat erfüllen muss, werden auf den Seiten des FG Münster und FG Köln genannt: Danach gehören zu den Einstellungsvoraussetzungen
-
mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossene Staatsexamina, wünschenswert jeweils mit Prädikat (9,0 Punkte),
-
vertiefte Kenntnisse des formellen und materiellen Steuerrechts,
- grundsätzlich berufliche Erfahrungen nach dem zweiten Staatsexamen, insbesondere aus einer beratenden Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und/oder Steuerberater/in oder aus einer Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung.